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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2023/375  

Betreff: Änderungsvereinbarung zur Neuregelung für die Abrechnung der Kreisschulbaukasse (KSBK) ab 2024
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Dobutowitsch, Thomas
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:19.30. 244-000 Kreisschulbaukasse
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule und Bildung
14.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung geändert beschlossen   
Kreisausschuss
27.11.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Entwurf 3. Änderungsvereinbarung KSBK Stand 11-2023  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Entwurf 3 Änderungsvereinbarung KSBK

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 3. Änderungsvereinbarung KSBK Stand 11-2023 (241 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss stimmt der Neuregelung für die Abrechnung der Kreisschulbaukasse ab 1.1.2024 zu und beauftragt die Kreisverwaltung mit den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden die in der Anlage beigefügte Vereinbarung abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Eine Arbeitsgruppe Kreisschulbaukasse, bestehend aus Hauptverwaltungsbeamte und Verwaltung von Hansestadt und Landkreis, hat eine Änderungsvereinbarung zur Abrechnung der Kreisschulbaukasse (KSBK) erarbeitet. Der anliegende finale Entwurf liegt nun vor.

 

Mit der neuen Änderungsvereinbarung wurde auf die aktuellen Anforderungen an Schulen eingegangen.

Das betrifft insbesondere räumliche Anforderungen an Ganztag und Inklusion.

 

Angepasst wurden die Regelungen zudem bezüglich der Abrechnung von Zuschüssen. Zukünftig wird ein Anteil an den tatsächlichen Kosten statt der Aufstellung und Abrechnung von Obergrenzen je m²r einzelne Gebäudebereiche zugrunde gelegt. Antragsstellung und Abrechnung werden dadurch erleichtert.

 

Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Baumaßnahmen des Landkreises ebenso wie die der Mitgliedsgemeinden zu ½ von 55 % (Sekundarbereich) bezuschusst werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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