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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Sachstand zur Digitalisierung baurechtlicher Formulare  

Sitzung des Ausschusses für Hochbau
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Hochbau Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 09.11.2023    
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2023/367 Sachstand zur Digitalisierung baurechtlicher Formulare
     
 
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Wojak, Corinna
Federführend:Bauen Bearbeiter/-in: Wojak, Corinna
Produkte:20. 60 Bauen
 20.1. 126-100 Vorbeugender Brandschutz
 20.2. 521-000 Bau- und Grundstücksordnung
 20.3. 522-000 Wohnbauförderung
 20.4. 523-000 Denkmalschutz und -pflege
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

KTA Führinger dankt FDLin Wojak ausdrücklich im Namen des Ausschusses r ihr Engagement in Digitalisierungsprozess.

 

FDLin Wojak erklärt, dass der Prozess zwar sehr zeitintensiv sei, ihr die Arbeit zusammen mit den anderen Kommunen der Kooperation aber dennoch Freude bereiten würde.

Zur Vorlage berichtet sie sodann zum Sachstand der Digitalisierung baurechtlicher Formulare in Kooperation mit 6 anderen niedersächsischen Kommunen.

So hätte jetzt das Land Niedersachsen eine EfA-Leistung (Einer für Alle) für das Thema ins Leben gerufen. Vorreiter solle das Land Mecklenburg-Vorpommern sein doch könnten, so FDLin Wojak, die entwickelten Formulare nicht im niedersächsischen Antragssystem NAVO verwendet werden.

Viele Voraussetzungen für die Nutzung des Antragssystems seien zudem beim Landkreis Lüneburg schon umgesetzt. Lediglich der Basisdienst (Nutzerkonto) würde gänzlich fehlen Die erforderlichen Formulare, 39 Stück, seien vorhanden und müssten nur digitalisiert werden. Das aufwendigste dieser Formulare sei das Bauantragsformular, aber auch dieses sei fast fertig und müsse nur noch mit dem Land abgestimmt und von dort freigegeben werden.

Im weiteren Verlauf zeigt FDLin Wojak die alten Formulare auf der Homepage des Landkreises und direkt in der Testversion des Antragssystems die neue Lösung über einen Antragsassistenten samt Prüfmechanismen. Hierdurch würde sie sich auch einen Rückgang bei den Zahlen der unvollständig eingereichten Anträge erhoffen.

Aktuell würden die Formulare mit Prüfingenieuren abgestimmt, damit auch diese damit arbeiten könnten und weiteres Papier gespart wird.

 

KTA Schmidt lobt das Ergebnis der umfangreichen Arbeit, zeigt sich aber dennoch erstaunt, dass der Landkreis als Einzelkommune sich so sehr für die Digitalisierung hätte einbringen müssen. Sie stellt in Frage, ob es nicht eine Möglichkeit gegeben hätte, auf Bundesebene generelle Antragsformulare zu überarbeiten und anzupassen.

 

FDLin Wojak stellt klar, dass Baurecht Landesrecht ist und insofern zumindest keine bundesweit gültigen Formulare vorhanden oder möglich seien. Tatsächlich hätte sie sich jedoch mehr Engagement von Seiten des Landes gewünscht. Dieses hätte anfangs gar nichts gemacht und sich später auf eine EfA-Leistung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zurückgezogen. Eine Einflussnahme der niedersächsischen Bauaufsichtsbehörden wäre bei dieser Lösung nicht möglich gewesen.

 

Auf Nachfrage von KTA Gros erklärt FDLin Wojak zu einer Einbindung des NLT, dass sich das Land immer auf die EfA-Leistung durch Mecklenburg-Vorpommern und Verweise auf NAVO zurückgezogen hätte. Ohne die eigenständige Bildung der Arbeitsgruppe hätte es dazu kommen können, dass jede einzelne niedersächsische Bauaufsichtsbehörde sich eigenen Formulare entwickelt hätte und so an die 100 verschiedene Lösungen in Niedersachsen entstanden wären.

Eine Zeitersparnis nach der Digitalisierung des Antragsverfahrens, welche ab 2024 verpflichtend ist, könnte bisher nicht abschätzt werden, da der Prüfvorgang vom Fachdienst Bauen weiterhin im gleichen Umfang abzuleisten wäre. FDLin Wojak hat jedoch die Hoffnung, dass es zu weniger Nachforderungen bei den Antragsunterlagen käme. Ganz ohne Nachforderungen würde es aber auch künftig nicht gehen, da die rechtlichen Bestimmungen nicht immer ganz eindeutig wären und Ermessen ausgeübt werden müsse.

 

KTA Mues dankt für die Digitalisierung des Baubereichs ab 2024 und freut sich auf die Umstellung.

Beschluss:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

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