Vorlage - 2023/367
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Das Onlinezugangsgesetz vom Bund verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Auch das Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) und die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) treffen Regelungen zur digitalen Antragstellung.
Das Land Niedersachsen hat im Unterschied zu anderen Bundesländern lange keine Anstrengungen unternommen, eine landesweit einheitliche Infrastruktur für die Bereitstellung baurechtsbezogener Online-Formulare bereitzustellen. In dieser Situation haben mehrere niedersächsische Bauaufsichtsbehörden beschlossen, diese Aufgabe in kommunaler Kooperation zu lösen. Ausgangspunkt der Initiative ist das vom Land betriebene Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO), über das seit 2013 mehr als 20 baurechtsbezogene Online-Formulare bereitgestellt und seither von Bauaufsichtsbehörden genutzt werden. Um diese, nun fast ein Jahrzehnt alten, Formulare zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes verwenden zu können, müssen sie fachlich und technisch aktualisiert werden. Dies schließt die Anpassung auf die aktuelle Bauordnung sowie die Konformität zum Datenstandard XBau 2.3 ein.
Derzeit sind 24 Formulare in der Entwicklung und Umsetzung. Hinsichtlich Umfang und Komplexität verursacht das Bauantragsformular den größten Aufwand. Dieses Formular befindet sich derzeit auf der Zielgeraden.
Diese Berichtsvorlage dient der Darstellung des aktuellen Sachstandes der Digitalisierung der baurechtsbezogenen Online-Formulare.