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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Elbbrücke Darchau/ Neu Darchau; Sachstand zur Beantragung des Planfeststellungsverfahrens  

Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 05.09.2023    
Zeit: 15:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung Scharnebeck
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Raiffeisenstraße 7, 21379 Scharnebeck
2023/283 Elbbrücke Darchau/ Neu Darchau; Sachstand zur Beantragung des Planfeststellungsverfahrens
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss

KTA Kastens weist noch einmal auf die Absichten der Landesregierung hin, wonach diese plane, das Landesraumordnungsprogramm (LROP) zu ändern und betont sein diesbezügliches Unverständnis. In der Bekanntmachung vom 25.07.2023 heiße es, das Ziel in Abschnitt 4.1.3, Ziffer 04, solle dahingehend geändert werden, dass anstelle der Brückenlösung zur Flussquerung der Elbe bei Darchau/ Neu Darchau künftig ein Fährkonzept vorgesehen werde.

Das Änderungsverfahren sei damit eingeleitet worden, mit einem ersten Entwurf sei im Sommer 2024 zu rechnen, im Anschluss gehe dieser dann erst in die Beratung.

Den Medien sei berichtet worden, die konkreten Planungsabsichten des Landkreises neburg seien der Landesregierung nicht bekannt gewesen.

Tatsächlich seien jedoch in Umsetzung des KT-Beschlusses vom 24.09.2018 die erforderlichen Planungsunterlagen zur Beantragung des Planfeststellungsverfahrens weitgehend zusammengestellt worden und die Antragstellung stehe nunmehr kurz bevor. Dieses sei auch intensiv medial kommuniziert worden. Darüber hinaus werde jährlich zur Fortschreibung des Jahresbauprogramms mit entsprechender NGVFG-Förderung die Aufnahme des Projektes beantragt. Seitens des MW sei daraufhin auch jeweils eine NGVFG-Förderung für die angemeldeten zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden.

In der Sitzung des Kreisausschusses vom 28.08.2023 sei dieses Thema erörtert worden. Im Ergebnis habe es ein eindeutiges, mehrheitliches Votum r die Fortsetzung der Planungen gegeben.

LR Böther ergänzt, die Pfung durch einen Rechtsbeistand hätte ergeben, dass die Bekanntmachung der beabsichtigten Änderungen im LROP derzeit keine rechtliche Wirkung entfalte. Derzeit seien die gültigen LROP-Ziele hinsichtlich der angestrebten Planfeststellung zu beachten.

BL Seegers betont, der von KTA Kastens erwähnte KA-Beschluss gebe dem SBU Planungssicherheit. Die laufenden Planungen könnten unter Hochdruck fortgesetzt werden.

Ursprünglich sei beabsichtigt gewesen, den Antrag auf Planfeststellung noch im Spätsommer dieses Jahres zu stellen. Dieses sei jedoch leider nicht zu realisieren, da noch Ergebnisse aus beauftragten Fachbeiträgen/Gutachten ausstünden, die wiederum insbesondere Auswirkungen auf die landschaftsplanerischen Leistungen tten. Aufgrund der Auslastung der Büros, erhöhtem Abstimmungsbedarf bei der Planung, Abhängigkeiten der einzelnen Fachgutachten untereinander, gehe man nun davon aus, dass der Antrag Ende 2023 gestellt werdennne.

Herr Schäfer von der Bietergemeinschaft LAP Grassl präsentiert anhand der beigefügten Präsentation die abschließende Entwurfsplanung.

Die Verzögerungen bei der Fertigstellung der Planung basierten auf einem unvorhergesehenen, erhöhten Abstimmungsbedarf in der Planungsphase.

Nach Prüfung sei in Katemin im Anschlussbereich an die L231 kein Linksabbiegerstreifen erforderlich. Die Ausführung der Bushaltestellen an der L231 im Plan mit Platzhaltern dargestellt werde in einem Vor-Ort-Termin abschließend geklärt.

Die Entwässerung des Bauwerkes / der Verkehrsanlage südlich der Elbe erfolge über eine mitlaufende Versickerungsmulde. Nördlich der Elbe könne das anfallende Oberflächenwasser in die vorhandene Entwässerungsleitung der K 61 eingeleitet werden.

mtliche Einmündungsbereiche seienr größere Fahrzeuge (Müllfahrzeuge, Gelenkbusse) befahrbar.

Die Vorlandbrücken würden im Taktschiebeverfahren hergestellt. Aus dem Verfahren resultiere auf der Südseite ein konstanter Radius. Die Vorlandbrücke auf der Nordseite verlaufe gerade.

Auf der Vorlandbrücke würden Schutzzäune und Kollisionswände installiert.

Die Strombrücke werde als Stabbogenbrücke mit einer Spannweite von 240 m ausgeführt.

Im Antrag auf Planfeststellung werde auch die mögliche Gestaltung des Schnittpunktes mit dem Hochwasserschutzdeich erläutert (u.a. Verschnitt der Böschung, Anpassung der Deichkrone an das Höhenniveau der Straße, Führung Deichverteidigungs- und Deichunterhaltungsweg). Die Abstimmungen über die technische Gestaltung befänden sich in der Endabstimmung.

Er geht zudem auf die allgemeine Kostenentwicklung ein. Im Vergleich zu den veranschlagten Kosten in 2015 seien die Kosten bis zum 2. Quartal 2023 um rd. 60 % gestiegen. Dieser Kostenanstieg basiere nicht auf Planungsanpassungen, sondern ausschließlich auf der allgemeinen Kostensteigerung (Baupreisindex, Inflation).

Als Ausblick werden die für den Antrag auf Planfeststellung einzureichenden Unterlagen benannt. Diese sollen zur Antragsstellung Ende 2023 vorliegen.

KTA Gödecke fragt, wie mit dem Risiko eines Baustopps durch Hochwasser umgegangen werden solle.

Herr Stockmann, LAP/GRASSL erläutert, dass in einer späteren Beauftragung der Bauunternehmen geregelt werde, dass das Risiko eines 10-jährigen Regenereignisses vom Bauunternehmer selbst getragen werden müsse. Dieser habe den Baufortschritt zu sichern. Trete ein extremes Wetterereignis ein, so wären die entstehenden Kosten für evtl. Baufeldräumung, Baustillstand, Beseitigung der Auswirkungen des Regenereignisses, vom Auftraggeber zu tragen. Diese Kosten würden im Verhältnis zu den Gesamtkosten eher marginal sein. 

Frau Johannes vom Ing.-Büro EGL erläutert anhand der beiliegenden Präsentation den aktuellen Bearbeitungsstand der landschaftsplanerischen Leistungen.
mtliche Unterlagen basierten u.a. auf der abschließenden Entwurfsplanung.
Die umweltfachlichen Unterlagen (UVP-Bericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und FFH-Verträglichkeitsprüfung) seien in Bearbeitung.

r das Gesamtprojekt Elbbrücke errechne sich ein Kompensationsbedarf.
r die Ermittlung des Bedarfs für Boden und Biotope werde das Modell des NLWKN und der NLSTBV (2006) zugrunde gelegt. Im Ergebnis seien r Boden und Biotope 2,05 ha zu kompensieren.
Durch das Vorhaben seien zudem Brutreviere planungsrelevanter Arten betroffen, hierdurch errechne sich ein zusätzlicher Kompensationsbedarf in Höhe von 12,10 ha.
In Gänze für Boden, Biotop und besonderen Schutzbedarf Vögel betrage der Bedarf rd. 14,5 ha.
29 Einzelbäume müssten für den Bau der Maßnahme weichen. Hieraus resultiere ein Kompensationsbedarf von rd. 90 Ersatzpflanzungen.
Die Maßnahme beeinträchtige zudem das Landschaftsbild. Hierbei sei ein Radius von 1.200 m zu betrachten. Innerhalb des Betrachtungsraumes würden die Flächen nach Beeinträchtigungen kategorisiert. Flächen mit geringer Beeinträchtigung (z.B. bebaute Flächen, Flächen die keinen Sichtbezug zum Bauwerk haben) kämen nicht zum Tragen. Im Ergebnis würden rd. 240 ha des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigt sein.
Grundsätzlich seien die Kompensationsmaßnahmen, sofern möglich, im Umfeld der Maßnahme durchzuführen, mindestens hätten diese im Naturraum zu erfolgen. Die Aufwertung des Landschaftsbildes lasse sich mit den Kompensationsmaßnahmen r Boden, Biotope und Brutvögel verbinden.
Im Rahmen der Untersuchung der FFH-Verträglichkeit des Vorhabens sei eine Summationsprüfung durchzuführen. Dabei seien alle Projekte einzubeziehen, die im FFH-Gebiet bzw. im Europäischen Vogelschutzgebiet genehmigt aber glfs. noch nicht realisiert seien, bzw. die ggf. zeitgleich in die Beantragung gingen.
Planungen, die erst in 2- 3 Jahren relevant seien, wie z.B. PV-Anlagen im Amt Neuhaus kämen hier nicht zum Tragen.
Eine Nachfrage beim NLWKN hätte ergeben, dass zwei von dort geplante Hochwasserschutzprojekte bei der Summationsprüfungr die Elbbrücke zu berücksichtigen seien. Danach werde der Orientierungswert von 1.000 m²r den Lebensraumtyp 6510 Magere Flachland-Mähwiesen durch Summation mit einem der Hochwasserschutzprojekte überschritten.
In Konsequenz sei ein FFH-Ausnahmeverfahren durchzuführen. Dieses könne im parallel zum laufenden Planfeststellungsverfahren erfolgen, behindere daher nicht die Antragstellung.

In einem entsprechenden Antrag seien u.a. zwingende Gründe für das überwiegende öffentliche Interesse des Vorhabens sowie der Ausschluss zumutbarer Alternativen darzulegen. In diesem Rahmen werde über das Bundesamt für Naturschutz auch die Europäische Kommission in Form einer Stellungnahme beteiligt.

EGL werde die Summationsprüfung weiterführen. Die baubedingten Wirkfaktoren seien noch zu untersuchen. Die Ausarbeitung der Schadensbegrenzungsmaßnahmen und die Erstellung des Kompensationskonzepts rden folgen.

KTA Gödecke fragt, ob sich die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zwingend innerhalb eines Radius um das Brückenbauwerk befinden müssten.

Frau Johannes bestätigt dieses zumindest für die Ersatzpflanzungen.

KTS Schmidt fragt im Hinblick auf die veranschlagten Gesamtkosten, ob hierin die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen enthalten seien.

Herr Tippe bestätigt dieses.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 23-09-05_Präsentation_Betriebsauschuss (3020 KB)      
Anlage 2 2 Prä-Elbbrücke-Darchau-Neu-Darchau-230905 (2957 KB)      

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