Auszug - Kreiseigene Schulen - Begründung der Haushaltsansätze für Elektrosanierungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
FDL Beyer begründet, wie in der Sitzung des Ausschusses für Hochbau am 09.02.2023 zugesichert, die Erfordernis und Ansatzhöhe der im Jahresprogramm 2023 geplanten Elektrosanierungen an verschiedenen Schulstandorten.
Dabei stellt FDL Beyer die rechtlichen Rahmenbedingungen vor und führt aus, dass es sich bei den geplanten Elektrosanierungen um eine gesetzliche Pflichtaufgabe und damit ein Geschäft der laufenden Verwaltung handle die insofern keiner gesonderten politischen Beschlussfassung bedarf. Durch eine Verknüpfung der erforderlichen Maßnahmen mit den aktuell laufenden Arbeiten zur Umsetzung des Digitalpakts treten die Elektrosanierungen im letzten und in diesem Jahr derart geballt auf. Zudem konzentrieren sich die Maßnahmen auf die Schulstandorte, die noch nicht umfassend saniert sind. Nach erfolgter Sanierung werden in diesen Bereichen über die nächsten Jahre keine entsprechenden Investitionen mehr getätigt werden müssen.
Für die einzelnen Rechtsnormen und eine Übersicht, wie sich die benötigten Haushaltsmittel zusammensetzen, wird auf die Vorlage und die in der Anlage beigefügte Präsentation zur Sitzung verwiesen.
Beschluss:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich