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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Vorläufige Teilflächenziele Windenergie der Landkreise zum Ausbau der Windenergie in Niedersachsen  

Sondersitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 07.03.2023    
Zeit: 16:30 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2023/079 Vorläufige Teilflächenziele Windenergie der Landkreise zum Ausbau der Windenergie in Niedersachsen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

LR Böther führt zum Thema ein. Anlass für den Sonderausschuss ist das Anfang Februar vom Land Niedersachsen bekannt gegebene vorläufige Teilflächenziel von 4,72 % für den Landkreis Lüneburg. Die Verwaltung wird über die Windpotenzialstudie berichten, die der Teilflächenzielermittlung zugrunde liegt, und das methodische Vorgehen des Landes, soweit wie dieses bekannt ist, vorstellen. Gleichzeitig soll es darum gehen, aufzuzeigen, wo der Landkreis Schwächen in der Vorgehensweise des Landes sieht. Der Landkreis Lüneburg hat im Rahmen der RROP-Neuaufstellung mit einem vorläufigen Flächenanteil von 4,6 % der Landkreisfläche für Windenergie geplant. Im Ergebnis wurde jedoch ein Flächenwert in der Größenordnung des Landesziels von 2,2 % für den Landkreis angenommen. Ziel für heute ist es, zu erfassen, wie das Land zu dem jetzt verkündeten Teilflächenziel für den Landkreis Lüneburg gekommen ist.

BOR´in Schlag und Ang Dierßen tragen zum Thema vor.

LR Böther fasst zusammen: Der Bund hat bei den Flächenbeitragswerten eine Ober- und Untergrenze eingezogen. Eine solche fehlt in Niedersachsen, was zu extrem unterschiedlichen Teilflächenzielen für die Landkreise geführt hat. So gibt es Regionen, die bereits heute mehr WEA stehen haben, als sie über ihr Teilflächenziel erfüllen müssen. Der Wert, der dem Landkreis Lüneburg zugewiesen wurde, bedeutet eine extreme Vervielfachung des Flächenbedarfs gegenüber dem Bestand. So sind gemäß dem vorläufigen Teilflächenziel mehr als 6.000 ha an Fläche für Windenergie auszuweisen. Während derzeit etwa 700 ha beansprucht werden. Es steht zu befürchten, dass die Energiewende bei den Bürgern an Akzeptanz verliert, wenn die Flächen für WEA im Land so ungleich verteilt sind. Daher muss es auch darum gehen, die Folgen für die einzelnen Regionen mit in den Blick zu nehmen. Und deshalb ist Ansatz des Landkreises, die Methodik des Landes zu hinterfragen. Ziel des Landkreises ist eine ausgeglichene Verteilung der Teilflächenziele. Wir stehen hierzu im Austausch mit dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) und werden zusätzlich den Weg über den Niedersächsischen Landkreistag (NLT) gehen, denn am Ende ist es eine politische Entscheidung, die vom Land Niedersachsen getroffen wird. Weitere Kritikpunkte an der Methodik des Landes sind, dass die Anlagenzahl anstelle der Anlagenleistung betrachtet wird und die Windhöffigkeit nicht mit in die Teilflächenziele einfließt. Außerdem gibt es keine Planungsinstanz, die dafür sorgt, dass die erzeugte Energie auch abgeführt werden kann. Es bringt uns in der Energiewende aber nicht weiter, wenn die WEA gebaut werden und sich anschließend nicht drehen. Der Landkreis befindet sich darüber hinaus im Austausch mit den anderen Landkreisen des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg, da allein diese Landkreise zusammen 48 % der Flächen zum landesweiten Flächenziel beitragen müssen.

KTA Gros wundert sich über die sehr konkrete Stellungnahme der Verwaltung auf Grundlage einer Pressemitteilung und bei fehlender Potentialstudie. Er fragt, ob die Stellungnahme nicht verfrüht ist und ob man nicht erst einmal die Potentialstudie sowie den Gesetzesentwurf abwarten sollte.

BOR´in Schlag antwortet, dass sich die Verwaltung die Studie auch als Grundlage für ihre Stellungnahme gewünscht hätte und diese auch eingefordert hat. Es ist jedoch nicht bekannt, ob und wenn ja, wann die Studie überhaupt veröffentlicht wird. Die Stellungnahme wurde bereits jetzt abgegeben, um am Ende nicht den Zeitpunkt zu verpassen. LR Böther bestätigt dies. Zudem hatte der Niedersächsische Landkreistag zu einer Stellungnahme aufgerufen. Für die Stellungnahme hatte der Landkreis einen Gutachter, der dem Landkreis zugearbeitet hat und sie wurde den Nachbarlandkreisen mitgeteilt.

KTA Schmidt wünscht sich insgesamt auch noch mehr Informationen. Sie findet es befremdlich, dass sich der Landkreis als Opfer darstellt. Man sollte die Windenergie vielmehr als Chance begreifen. Es handelt sich hierbei um die günstigste Form der Energieerzeugung mit Preisen unter 0,4 Cent /kWh. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat daher eine AG angeregt, die die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung von Bürgern und Kommunen an Windparks erarbeitet. Dieser AG sollen auch die Hauptverwaltungsbeamten angehören. Das Beispiel Schleswig-Holstein zeigt im Übrigen, dass Tourismus und Windkraft durchaus miteinander vereinbar sind. Und das Landschaftsbild hat sich in den letzten Jahrzehnten auch so schon gewaltig verändert und wird sich auch weiterhin verändern. Beispielhaft genannt seien die A39 und die Elbbrücke Darchau - Neu Darchau. Neben der Ungleichverteilung der Stromproduktion sollten auch die Chancen für Unternehmen gesehen werden, indem WEA in Gewerbegebieten realisiert werden können. Darüber hinaus ist Windenergie auch als ein Standortfaktor zu sehen, da für die Errichtung und Wartung der WEA Arbeitskräfte benötigt werden. Im Ergebnis müssen wir die Energiewende schaffen, wofür Solidarität notwendig ist, da Großstädte nicht die gleichen Potenziale wie ländliche Regionen haben.

AV KTA Walter fragt, ob TOP 6 gleich mit in die Diskussion einbezogen werden soll.

KTA Blume findet, dass dies durchaus Sinn macht. Er bedankt sich vorweg bei der Verwaltung für die gute Aufbereitung des Themas. Zum Beitrag von KTA Schmidt möchte er sagen, dass natürlich eine Verpflichtung seitens des Landkreises besteht, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Auch er sieht die damit verbundenen Chancen. Er sieht aber auch die Risiken. Aktuell beträgt der Anteil der Windenergie an der Landkreisfläche 0,6 %. 4,7 % sind demgegenüber eine gewaltige Steigerung. Das wird den Charakter der Landschaft nachhaltig verändern und sich aufs Lebensumfeld der Bewohner auswirken. Das ist ernst zu nehmen. Deshalb ist es berechtigt, zu fragen, ob ein Teilflächenziel von 4,72 % plausibel ist, und ob wir einen solch hohen Wert hinnehmen müssen. Und deshalb ist es auch geboten, das Teilflächenziel sachlich und fachlich zu prüfen. Dies ist der Hintergrund des CDU-Antrags. Gleichzeitig sollten wir im Hinterkopf behalten, dass es einen Wert geben wird, den der Landkreis zu erfüllen hat, und dass dieser Wert hoch bleiben wird. Es ist wichtig, dass die Windenergiegebiete gleichmäßig über den Landkreis verteilt sein werden. Hier setzt Punkt 2 des CDU-Antrags an. Es geht darum, zu prüfen, welche Spielräume bei der Planung bestehen, den Windenergieausbau zu steuern. Dabei müssen natürlich auch die verschiedenen Schutzgüter berücksichtigt werden. Letzte Woche wurde wieder ein neues Gesetz in Berlin beschlossen. Eine Änderung jagt die nächste. Und deshalb geht die Bitte an die Verwaltung, den zur Verfügung stehenden rechtlichen Rahmen für die Planung noch mal zu prüfen und im nächsten Fachausschuss darüber zu berichten.

KTA Prof. Dr. Bonin sieht den klaren Auftrag des Fachausschusses, das RROP neu aufzustellen, was schon jetzt eine lange Zeit beansprucht hat. Da sich in der Zwischenzeit wichtige rechtliche Rahmenbedingungen verändern, sollte der Landkreis aufpassen, dass er nicht von anderen Entwicklungen überholt wird. Deshalb muss es jetzt darum gehen, konsequent und zügig weiterzuarbeiten. Er dankt dem Landrat für die abgegebene Stellungnahme zu den Teilflächenzielen an das Land Niedersachsen. Er selbst sieht jetzt seine Aufgabe darin, den Kontakt zu seinem Landtagsabgeordneten Philipp Meyn aufzunehmen. Ein juristisches Verfahren gegen das Land sieht er nicht als Lösung. Ziel sollte sein, abgewogen und gerecht WEA zu errichten. Dabei muss mit der Umsetzung schnell begonnen werden. Wenn bis zum Jahresende auf das Gesetz gewartet würde, läuft uns die Zeit davon. Er wünscht sich in jedem Fall mehr WEA im Landkreis, und diese sollten gerecht verteilt sein. Der 1. Entwurf des RROP steht. Wenn wir uns angucken, mit wieviel Fläche für die Windenergienutzung wir darin geplant haben, dann sind wir von dem jetzigen Teilflächenziel nicht so weit entfernt, auch wenn wir eigentlich von einer weiteren Reduzierung der geplanten Flächenkulisse ausgegangen sind. Daher sollten wir jetzt konsequent weiterarbeiten und einen Konsens finden.

LR Böther betont, dass die Ziele zum Klimaschutz, die sich der Landkreis gesetzt hat, unstrittig sind, und dass für die Energiewende entsprechend Flächen benötigt werden. Er sieht es jedoch als seine Pflicht, Gesetzesentwürfe auf mögliche Einschränkungen eigener Handlungsspielräume zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, dass diese Handlungsspielräume erhalten bleiben. Die Aufgabe des Landkreises besteht nicht allein darin, Energie zu erzeugen, sondern z.B. auch darin, das Siedlungswachstum zu steuern sowie Infrastruktureinrichtungen zu erhalten und zu entwickeln. Die aktuelle Flächenvorgabe für Windenergie würde die Handlungsspielräume des Landkreises stark einschränken. Es ist klar, dass man das Teilflächenziel nicht mehr auf den Landesmittelwert wird drücken können, aber es muss hier eingehakt und geprüft werden, was im Sinne des Landkreises erreicht werden kann. Auch er sieht im Ausbau der WEA Chancen für den Landkreis. Es geht hier aber darum, die Schwächen der Windpotenzialstudie zu prüfen. Er ist davon überzeugt, dass der Landkreis eine gute Stellungnahme abgegeben hat und hofft auf weitere Informationen vom Land.

KTA Wiesner fragt, warum nur der Rotmilan geschützt werden muss und ergänzt, dass dies eher eine ironische Frage gewesen sei. Er ist entsetzt über den derzeitigen Windkraftwahn und meint, dass man sich diesem zur Wehr setzen muss. Schon 2 % Windkraftfläche sind verheerend für die Landschaft. Es gibt neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, die belegen, dass die Trockenheit in Mecklenburg-Vorpommern von WEA hervorgerufen wird, weil sich die Wolken an den WEA abregnen. Auch werden die Fließstrukturen des Bodenwassers beeinträchtigt und der Infraschall hat verheerende Auswirkungen auf die Organismen.

KTA Meister freut sich über das Interesse am Fachausschuss Raumordnung. Das zeigt, dass eine Demokratisierung in der Energiewende sehr nötig ist. Er hat zwei Verständnisfragen. Die erste Frage bezieht sich auf die noch nicht bekannten Inhalte zu Artikel 2 des niedersächsischen Gesetzes zum Ausbau der Windenergie. Ist von Seiten der Verwaltung geplant, hier proaktiv nachzufragen, wann mit Informationen zum Inhalt dieses Artikels zu rechnen ist? Die zweite Frage bezieht sich auf die Konfliktrisikowerte, die dem Wald zugeschrieben wurden. Ist dem Landkreis bekannt, warum hier für verschiedene Waldarten eine einheitliche Bewertung erfolgt ist? Wie ist Faktor 2 entstanden und worauf bezieht der sich?

BOR´in Schlag kann zum Artikel 2 des besagten Gesetzes nichts über die bereits im Vortrag vorgetragenen Inhalte hinaus berichten, da das Land hierzu keine weiteren Informationen abgegeben hat. Warum der Wald einheitlich mit dem Konfliktrisikowert 1 bewertet wurde ist nicht bekannt. Diese Frage wurde in der Stellungnahme des Landkreises auch gestellt. Sie erklärt nochmal, wie sich die Realisierbarkeit von Windenergiegebieten aus den verschiedenen Konfliktrisikowerten ableitet. Die Konfliktrisikowerte wurden für alle Landkreise gleichermaßen angewandt.

KOR Bartscht ergänzt zum Thema Wald, dass dessen einheitliche Bewertung damit begründet wurde, dass wertvolle Waldbereiche bereits über das LROP gesichert worden seien und alle anderen Waldgebiete daher gleich bewertet werden können. Der Faktor 2 bezieht sich auf die Ermittlung der Teilflächenziele. Hier wurden in einem letzten Schritt die ermittelten Potenzialflächen durch den Faktor 2 geteilt, um so zu den Teilflächenzielen zu kommen.

KTA Schmidt sagt, sie hätte ihren Wohnsitz in Rosien in Amt Neuhaus. Ihre Nachbarn fragen sich, warum dort keine Vorranggebiete Windenergienutzung ausgewiesen werden. Die vorhandene Schweinemastanlage in der Nachbarschaft sei schließlich auch nicht schön. Sie selbst weiß nicht, ob es in Amt Neuhaus Potential für Windenergiegebiete gibt.

BOR´in Schlag antwortet, dass für das Amt Neuhaus die gleichen Kriterien angewandt wurden wie für das übrige Kreisgebiet auch. Diese Kriterien haben ergeben, dass in Amt Neuhaus keine Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt werden können. Dabei sind einzelne Teilflächen in der Einzelfallprüfung rausgefallen. Sollte der CDU-Antrag beschlossen werden, dann würde man die Kriterien nochmal dem hingehend prüfen.

KTA Gros möchte wissen, wie es um den Abtransport des Stroms im Landkreis bestellt ist, da die Leitungsvorhaben schlecht und langsam vorankommen. Er fragt, ob der Landkreis auch das Thema Leitungsbau berücksichtigt und ob es Informationen seitens der Leitungsbetreiber gibt, ob das vorhandene Stromnetz für die Stromabfuhr ausreicht? In jedem Fall soll das Neuaufstellungsverfahren des RROP fortgeführt werden. Bei Bedarf sollte zum Thema Windenergie ggf. ein Ergänzungsverfahren laufen.

LR Böther sagt, dass nach Auskunft der Netzbetreiber das Stromnetz derzeit nicht ausreicht. Die erforderlichen Stromautobahnen werden nicht in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen.

BOR´in Schlag ergänzt, dass im RROP die bestehenden Leitungstrassen aufgenommen werden. Es erfolgt in diesem Rahmen jedoch keine Planung von Stromnetzen. Zuständig für den Ausbau der Netze ist die Bundesnetzagentur.

KTA Hövermann sagt, dass im Fachausschuss immer davon ausgegangen wurde, dass man sich bei der Planung der Windenergiegebiete am Landeswert von 2,2 % orientieren müsse. Mit einer Flächenkulisse von 4,6 % der Landkreisfläche wurde geplant, um einen Puffer zu haben und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Teilflächenziel für den Landkreis Lüneburg bekannt ist, größere Gebiete, wie die bei Thomasburg oder Südergellersen, nochmal verkleinern zu können. Die Teilflächenziele für die Landkreise waren zum Zeitpunkt der Planungen für den 1. Entwurf noch nicht bekannt und es war nicht damit zu rechnen, dass es auf einen Wert von 4,72 % für den Landkreis Lüneburg hinauslaufen würde. Bei einem solchen Wert würden 10.000-12.000 ha Ausgleichsfläche benötigt werden. Er kann nicht nachvollziehen, dass das Land andererseits Landkreisen, in denen bereits viele WEA stehen, so geringe Teilflächenziele zugewiesen hat. Eine solche Ungleichverteilung kann nicht sein. Es bedarf einer gerechten Verteilung der Lasten. Deswegen dürfen auch einzelne Gemeinden nicht überfrachtet werden.

 

Beschluss:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 230228_Stellungnahme_LK Lüneburg_Teilflächenziele Windenergie (94 KB)      

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