Vorlage - 2023/079
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Sachlage:
Am 6. Februar 2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) in einer Informationsveranstaltung die von den einzelnen Landkreisen zu erfüllenden vorläufigen Teilflächenziele für die Ausweisung von Windenergiegebieten bekannt gegeben. Das Teilflächenziel für den Landkreis Lüneburg beträgt 4,72 %. Damit gehört der Landkreis Lüneburg neben Rotenburg/Wümme und Uelzen zu den Landkreisen mit den höchsten Teilflächenzielen im Land.
Bei der Ermittlung der Flächenpotenziale der einzelnen Landkreise hat sich das Land Niedersachsen, soweit sich das aus der Präsentation vom 6. Februar 2023 ablesen lässt, grundsätzlich, jedoch mit Abweichungen von wesentlicher Auswirkung, am Vorgehen des Bundes zur Ermittlung der Flächenbeitragswerte für die Länder orientiert. Das Vorgehen des Bundes ist in der Analyse der Flächenverfügbarkeit für Windenergie an Land post-2030 (Guidehouse 2022)[1] dargestellt. Eine entsprechende Analyse für das Land Niedersachsen liegt dem Landkreis nicht vor. Die Methodik lässt sich daher nur in Teilen nachvollziehen.
Im Sonderausschuss für Raumordnung möchte die Verwaltung das Vorgehen des Landes bei der Ermittlung der Teilflächenziele, soweit bekannt, vorstellen und darstellen, welche Einwände es aus Sicht des Landkreises an der Vorgehensweise des Landes gibt.
[1] Guidehouse (2022): Analyse der Flächenverfügbarkeit für Windenergie an Land post-2030. Ermittlung eines Verteilungsschlüssels für das 2%-Flächenziel auf Basis einer Untersuchung der Flächenpotenziale der Bundesländer. Berlin. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.