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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Änderungsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / DIE Grünen vom 07.07.2022 zu TOP 30 des Kreistages am 07.07.2022  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 30.3
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.07.2022    
Zeit: 14:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg
Ort: Bürger- und Kulturhaus Dahlenburg, Dornweg 4, 21368 Dahlenburg
2022/178-1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / DIE Grünen vom 07.07.2022 zu TOP 30 des Kreistages am 07.07.2022
   
 
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Bündnis 90/ DIE GRÜNENBezüglich:
2022/178
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Kruse-Runge teilt mit, dass man sich während der Sitzungsunterbrechung beraten und sich auf eine gemeinsame Formulierung mit der SPD-Fraktion geeinigt habe. Den Änderungsantrag (TOP 30.2) ziehe man daher zurück.

 

KTA Schröder-Ehlers stellt den gemeinsamen Änderungsantrag (Grüne, SPD, CDU) vor. Sie teilt im Vorwege mit, dass auch die SPD und die Linke den Antrag (TOP 30.1) zurückziehen.

 

Man habe sich gemeinsam darauf verständigt, dass ein gemeinsamer Änderungsantrag vorgeschlagen werde. Der Text laute wie folgt: (hier gilt das gesprochene Wort)

 

Die Überlassung der Räume und Flächen der LKH-Arena an politische Parteien, freie Wählergemeinschaften und ihnen nahestehende Organisationen zu politischen Zwecken wird ausgeschlossen. Die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG wird angewiesen, eine entsprechende Klarstellung in die Nutzungsbedingungen aufzunehmen. In einem Jahr wird sich der Kreistag erneut mit den Nutzungsbedingungen beschäftigen.“

 

Vors. Mertzsst über den gemeinsamen Änderungantrag abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

 

Die Überlassung der Räume und Flächen der LKH-Arena an politische Parteien, freie Wählergemeinschaften und ihnen nahestehende Organisationen zu politischen Zwecken wird ausgeschlossen. Die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG wird angewiesen, eine entsprechende Klarstellung in die Nutzungsbedingungen aufzunehmen.

 

In einem Jahr wird sich der Kreistag erneut mit den Nutzungsbedingungen beschäftigen.

 

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

 

 

 

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