Auszug - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und CDU zum TOP 30 der Sitzung des Kreistages am 07.07.2022
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Kruse-Runge stellt den Änderungsantrag vor. In informellen Gesprächen sei bereits klargeworden, dass die langfristige Perspektive eine Andere sei. Man wolle durchaus prüfen, wie und unter welchen Umständen parteipolitische Veranstaltungen auch in der Arena möglich seien. Der Kern dieses Änderungantrages sei daher, dass man die Nutzungsverordnung erneut betrachte und prüfe, ob und wie man dieses möglich mache. So lange man dafür keine Lösung gefunden habe, bliebe der bisher gefasste Kreisausschussbeschluss bestehen. Dies sei unstrittig. Man wolle lediglich seitens der Verwaltung oder der Betriebsgesellschaft eine Prüfung. Es ginge auch nicht darum, eine Partei auszuschließen, der man nicht gewogen wäre. Dennoch müsse man ganz objektiv auch sehen, dass sowohl KTA Bothe, als auch seine Partei durch den Verfassungsschutz beobachet würden. Ein Handlungsdruck, wie von KTA Kamp dargestellt, bestehe derzeit nicht. Man werde dem Antrag der AfD nicht zustimmen und es sei auch nicht die Intention gewesen, den Kreisausschussbeschluss mit diesem Änderungsantrag zu kippen. Daher rege sie an, dass die SPD-Fraktion ihren Antrag solange zurückstelle, bis der Prüfantrag ihrer Fraktion und der CDU-Fraktion abgearbeitet sei. Dies sei ihres Erachtens eine logische Vorgehensweise.
KRin Vossers berichtet, dass die Frage der Zulassung in die Zuständigkeit des Kreistages falle. Der im Kreiausschuss gefasste Beschluss könne jederzeit durch den Kreistag widerrufen werden. Es liege nicht in der Zuständigkeit der Betriebsgesellschaft dies zu regeln. Dieser Weg sei schon geprüft worden. Daher liege die Verantwortung die Nutzungsbedingungen entsprechend zu ändern und vorzugeben beim Kreistag, als politisches Gremium. Der momentane Stand sei, dass es sich um eine reine Sport- und Kulturhalle handele. Dieser Beschluss könne immer geändert und die Halle für andere Veranstaltungen geöffnet werden, aber eben nicht durch die Entscheidung der Betriebsgesellschaft.
KTA Graff stellt klar, dass seine Fraktion grundsätzlich keine politischen Veranstaltungen, egal welcher Partei und Art, in der Arena zulassen wollen würde. Diese Arena sei nicht dafür gedacht, dass sich die Politik dort austobe. Das gelte dann auch nicht nur für bestimmte Parteien, sondern für alle. Es gebe somit nur einen begründeten Antrag und dies sei der gemeinsame Antrag.
KTA Peyko findet die Diskussion sehr befremdlich. Es sei vor nicht allzu langer Zeit beschlossen worden, dass man Flagge gegen Rechtsextremismus zeige. Wenn man eine Partei in die Arena lasse, dann müsse dies im Sinne der Demokratie auch für alle Parteien gelten. Daher habe man ja gerade politische Veranstaltungen insgesamt ausgeschlossen und solle nun auch dabei bleiben. Er wolle noch einmal daran erinnern.
KTA Schröder-Ehlers pflichtet den Worten des KTA Peyko bei und ergänzt, dass man sich hier sehr klar positionieren wolle. Man habe mit Erschrecken zur Kenntnis genommen, dass es eine politsche Veranstaltung der AfD in der Arena geben sollte. Eigentlich habe sie eine große Gemeinsamkeit zwischen den einzelnen Parteien verspürt. Man könne somit nur den erfolgten Kreisausschussbeschluss im Kreistag bestätigen um ein klares Signal zu setzen. Man sei gegen die Nutzung der Veranstaltungshalle durch politische Parteien. Daher müsse es eine klare Entscheidung bzw. ein klares Votum gegen alle Parteien geben und man dürfe hier nicht differenzieren. Sie finde es sehr befremdlich, dass dieses Votum plötzlich aufgeweicht werden solle. Der Änderungsantrag sei somit mit der Rechtsauskunft durch KRin Vossers bereits erledigt. Denn diese beinhalte, dass es nicht in der Zuständigkeit der Betriebsgesellsschaft liege, die Nutzungsbedingungen zu ändern, sondern in der Verantwortung des Kreistages. Sie bitte daher darum, den bisherigen Beschluss auch umzusetzen. Diese Halle solle eine Kultur- und Sporthalle sein und nicht schon im Vorfeld durch Demonstrationen und negative Presse belastet werden.
KTA Schulz-Hendel kritisiert die Worte der KTA Schröder-Ehlers. Man könne seine Fraktion nicht in eine Ecke stellen, nur weil man mit dem gestellten Änderungsantrag ihrer Meinung nach kein klares Zeichen gegen Rechts setze. Er betone, dass seine Fraktion sich ausdrücklich gegen Rechtsextremismus ausspreche. Daher müsse man über ein Nutzungskonzept nachdenken, dass all diesen Anforderungen genüge tue. Denn die Kehrseite sei, man verdränge die demokratischen Parteien immer mehr aus dem öffentlichen Raum. Es gebe mittlerweile eine Vielzahl von Veranstaltungsorten die sich weigere, diese für politische Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Daher dürfe man sich nicht wundern, wenn die demokratische Meinungsbildung bald nur noch über die sozialen Netzwerke laufe. Dies passiere alles nur, weil es ein paar Leute gebe, die sich auf dem falschen Weg befänden. Daher fände er es gut, wenn der Antrag unter Berücksichtigung der Berichte des Verfassungsschutzes und des NDR über die AfD noch einmal geprüft werde. Bis zum Abschluss dieser Prüfung solle der Beschluss des Kreisausschusses bestehen bleiben.
LR Böther schildert, dass er vor Monaten, als der Antrag der AfD vorlag, die Diskussion um die Nutzung der Halle angestoßen habe. In der Startphase der Arena als Kultur- und Sporthalle benötige man eine klare Position. Er stehe nach wie vor zu dem Beschluss des Kreisausschusses. Daher sei der Beschlussvorschlag des Änderungantrages, der vor 6 Wochen beschlossen worden sei, seines Erachtens die klare Linie.
KTA Götz teilt mit, dass er die Worte des KTA Schulz- Hendel ergänzen wolle. Man wolle eine offene Gesellschaft sein und dennoch beschneide man sich mit dieser Entscheidung in dem Recht, die Arena als demokratische Partei nutzen zu können. Er halte dies für den falschen Weg. Er gebe zu, dass man vielleicht im Vorfeld nicht alles bedacht habe, aber man könne Fehler in die richtige Richtung korriergen. Daher könne er diesen Verzicht nicht nachvollziehen.
KTA Gödecke schließt sich den Worten seines Vorredners an. Seine Meinung sei, dass man mit diesen Zugangsbeschränkungen gewisse Ideologien nicht verhindere. Die öffentliche demokratische Meinungsbildung bedinge, dass man sich mit der Thematik auseinandersetze und diesen Ideologien mit schlagkräftigen und sachlichen Argumenten entgegentrete. Die Bürgerinnen und Bürger forderten diese Auseinandersetzung seines Erachtens auch ein und würden sich nicht mit Verboten begnügen. Dafür habe man die Arena. Entweder sei diese für alle da oder es erhalte niemand dort Zutritt.
KTA Dubber merkt an, dass es gut sei, der Arena einen guten Start ohne parteipolitische Veranstaltungen zu ermöglichen. Der gemeinsame Antrag sage daher auch aus, dass dies ersteinmal so bleiben solle. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Änderunganträgen bestehe lediglich darin, dass der der SPD-Fraktion und der Linken auf Dauer keine parteipolitishen Veranstaltungen vorsehe, der der CDU und der Grünen jedoch schon. Er pflichte den Worten des KTA Schulz-Hendel bei. Denn es sei fatal, wenn man den demokratischen Parteien auf Dauer die Nutzung dieser öffentlichen Gebäude entziehe. Es könne immer einmal sein, dass diese Räumlichkeiten von jemandem genutzt würden, den man aus welchen Gründen auch immer, nicht möge. Aber das sei nun einmal das Risiko, wenn man so eine öffentliche Halle baue.
EKR Krumböhmer fasst zusammen, dass es hier ganz klar um eine politische Entscheidung gehe, ob diese Halle zukünftig für parteipolitsche Veranstaltungen genutzt werden dürfe oder nicht. Aus dem zweiten Änderungantrag lese er heraus, dass es eigentlich gewünscht sei, dass in der Arena politische Veranstaltungen stattfinden können. Was man dahingehend machen könne, sei jetzt den Beschluss des Kreisausschusses zu bestätigen und sich die Entscheidung über die geänderte Nutzung und die Zulassung von parteipolitischen Veranstaltungen auf Wiedervorlage zu legen. Man könne dann nach der Startphase erneut entscheiden. Wenn man also über den Änderungantrag heute beschließe, öffne man die Arena zukünftig für alle parteipolitischen Veranstaltungen.
KTA Kruse-Runge beantragt 5 Minuten Sitzungsunterbrechung.
Vors. Mertz unterbricht die Sitzung für die beantragte Zeit.
Beschluss:
Der Antrag wird zurückgezogen.