Auszug - Gründung einer Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
EKR Krumböhmer berichtet, dass die Arbeitsgruppe Fähre in ihrer Sitzung eine Beschlussempfehlung erarbeitet habe. Diese beinhalte, dass man statt des ursprünglich vorgesehenen Wasserstoffantriebs eine andere Antriebsart gewählt habe. Man werde diese mit Biomethan betreiben, dass auch regional hergestellt werden könne. Die dafür benötigte technische Konstruktion sei weit weniger aufwändig als bei einer mit Wasserstoff betiebenen Fähre. Diese Lösung ginge viel schneller und stelle möglicherweise auch eine geringere finanzielle Belastung dar. Nach Beschlussfassung könne schnellstmöglich ein Notartermin anberaumt und die bis zum 01.08.2022 befristeten Fördermittel beantragt werden. Es könne sein, dass dem Fördermittelantrag nicht stattgegeben werde. Dann müsse man sehen, wie man weiter verfahre und ob man diese sogenannte gegründete „Schubladen-GmbH“ (Zitat) für andere Zwecke einsetze. Werde dem Antrag stattgegeben, so laufe dies unmittelbar auf die Ausschreibung für eine Werft hinaus. Den Zuschlag könne man der Werft dann aber erst im nächsten Jahr erteilen. Abschließend werde dann der Bau der neuen Fähre vorgenommen.
KTA Kamp teilt mit, dass man der Vorlage gerne zustimme und dass es sehr wichtig sei, die Thematik schnellsmöglich voranzutreiben. Der Bau einer neuen Fähre halte er für sehr wichtig und dafür benötige man diese Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH, um tätig werden zu können. Man könne auf dieser Grundlage Ausschreibungen tätigen und Fördermittel beantragen und auch in anderen Bereichen könne man auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien mit dieser Gesellschaft arbeiten. Man habe hierfür somit eine eigene Gesellschaft mit der man agieren könne und die zukünftig eine Vielzahl von Möglichkeiten biete. Er halte dies für einen gangbaren Weg, den man jetzt auch gehen solle. Er bitte daher um kraftvolle Zustimmung.
KTA Kastens ergänzt, dass die Gründung dieser GmbH notwendig sei, da die Förderungen nur an eine privatrechtliche Gesellschaft vergeben werden dürften. Zudem könne diese GmbH nicht nur für die Anschaffung einer neuen Fähre genutzt werden, sondern sie könne auch für andere Verkehrswege, wie z.B. den ÖPNV oder erneuerbare Energien, eingesetzt werden. Daher unterstütze man den neuen Beschlussvorschlag mit der geänderten Finanzausstattung.
KTA Kruse-Runge führt aus, dass sie den Beschlussvorschlag sehr begrüße und froh sei, dass man jetzt konstruktiv weiterkomme. Ihres Erachtens hätte man in dem Projekt schon viel weiter sein können. Man habe seitens ihrer Fraktion bereits zu Beginn des Projektes Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität eines Wasserstoffantriebs geäußert. Umso mehr begrüße sie, dass man sich nun auf eine sehr viel einfachere Lösung geeinigt habe.
KTA Gödecke kritisiert, dass es sich bei der nunmehr gewählten Antriebsart um veraltete Technik handele. Zudem sehe er den Handlungsbedarf zur Anschaffung einer neuen Fähre nicht, solange die alte Fähre noch laufe und auch noch mit einfachen Mitteln zu reparieren sei. Seines Erachtens solle man sich nicht von Biogaslieferanten abhängig machen, zumal dies auch nicht Klimaneutral sei. Man solle doch noch warten, bis man einen Wasserstoffantrieb anbieten könne und die alte Fähre solange noch weiterlaufen lassen. Dieser Verbund beziehe sich nicht nur auf die Fähre, sondern auch auf die Busse. Die Fähre alleine mit Wasserstoff zu betreiben, sei nicht sinnvoll, aber ein Verbund schon. Einen Beschluss über eine veraltete Technik zu treffen, erachte er als nicht sinnvoll. Aus diesem Grunde stimme er dem auch nicht zu.
KTA Gros erkundigt sich, wie gewährleistet werden könne, dass die Biogasversorgung nur aus Reststoffen erfolge und nicht auf Maisbasis.
EKR Krumböhmer antwortet, dass ihm ein Projekt vorgestellt worden sei, bei dem Biogas nur aus landwirtschaftlichen Reststoffen gewonnen werde. Solche Anlagen seien noch nicht so weit verbreitet. Diese Anlagen hätten aber einen positiven Fingerabdruck, da diese mit Reststoffen wie z.B. Gülle arbeiteten, die sonst auf die landwirtschaftlichen Flächen aufgebracht werden müssten. Dort würde das Methan dann freigesetzt und ginge unmittelbar in die Atmosphäre. Dies wäre bei einer Anlage nicht der Fall und hätte einen positiven Klimaeffekt. Es gäbe aber noch viele Biogasanlagen, die die Energie in Strom umwandeln und dafür Energiepflanzen benötigen. Dies wolle man natürlich nicht. Man müsse jetzt Vertriebsstränge akquirieren, die gewährleisten können, dass Biogas aus Anlagen geliefert werde, die nur oder überwiegend nur mit Reststoffen arbeiten. Viele der herkömmlichen Biogasanlagen fielen demnächst aus einer EEG-Richtlinie heraus und diese Betreiber wolle man ansprechen, ob diese nicht entsprechend umrüsten wollen. Es gebe sogenannte Gasbörsen, bei denen man entsprechendes Biogas einkaufen könne und dieses käme auch nur in Frage.
KTA Bothe bemängelt, dass hier wieder eine GmbH gegründet werde, die mit finanziellen Mitteln ausgestattet wird. Sein Vorschlag wäre doch dann lieber die Fähre technisch besser auszustatten und zum Beispiel mit moderneren Dieselmotoren zu versehen. Dies sei viel kostengünstiger. Er finde es befremdlich, dass in diesen Zeiten der zu erwartenden Gasknappheit in diesen Bereich investiert werde. Seines Erachtens sei die Gründung dieser GmbH ein unnötiges Konstrukt, dass nur Geld koste aber die Region nicht weiterbringe. Daher stimmer er nicht zu.
KTA Schulz-Hendel teilt mit, dass er es begrüße, dass von einem Wasserstoffantrieb Abstand genommen wurde. Momentan werde der Wasserstoff für die Industrie benötigt und man habe gar nicht ausreichend Wasserstoff für den Bereich Mobilität übrig. Daher halte er den jetzigen Vorschlag für richtig und wichtig und daher könne er die Ausführungen des KTA Gödecke auch nicht nachvollziehen.
KTA Rodenwald berichtigt die Aussage von EKR Krumböhmer. Beim Aufbringen von Reststoffen auf die landwirtschaftlichen Flächen entstünde seines Erachtens kein Methan. Dies geschehe nur in einem geschlossenen System einer Biogasanlage.
EKR Krumböhmer antwortet, dass dies chemisch sicherlich richtig sei. CO2 werde aber freigesetzt.
KTA Gödecke führt aus, dass zur Erzeugung von Biomethan auch immer Energiepflanzen benötigt würden und die Anlage nicht nur mit Reststoffen betrieben werden könne. Dieses funktioniere nur in der Theorie. Zudem unterstütze man mit der Abnahme von Gülle auch die Massentierhaltung. Er könne nur noch einmal wiederholen, dass die alte Fähre noch laufe und derzeit eine Neuanschaffung daher nicht von Nöten sei.
KTA Wiesner schildert, dass es entgegen der Aussage der Grünen eine Wasserstofftechnologie gebe, die LKWs über die Alpen fahren lasse. Es handele sich hierbei um Methangas, welches Wasserstoff enthalte und mit dem ohne weiteres ein Verbrennermotor betrieben werden könne. Dieses Verfahren sei schon patentiert. Bei der Fähre stimme er hingegen zu, dass hier auch synthetische Kraftstoffe eingesetzt werden könnten, die völlig klimaneutral verbrennen. Diese wären als Alternative möglich und man könnte die Fähre ohne großen Kostenaufwand weiterbetreiben bis die Wasserstofftechnologie umsetzbar sei.
KTA Mues pflichtet KTA Kamp bei, dass es heute ersteinmal darum ginge diese GmbH zu gründen, um die notwendigen Fördermittel beantragen zu können. Wo die Reise letztendlich hinginge, wisse man zum jetzigen Zeitpunkt ja noch gar nicht. Er sehe dies ebenfalls als Chance über diese Gesellschaft entsprechende Busse anzuschaffen. Er stimme der Vorlage daher zu.
Beschluss:
- Der Landkreis Lüneburg gründet eine Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH.
- Dem beigefügten Entwurf des Gesellschaftervertrages wird zugestimmt. Der Landrat erhält das Recht, redaktionelle Änderungswünsche der Kommunalaufsicht des Landes einzuarbeiten, soweit sie nicht den Gesellschaftszweck oder die Finanzierung betreffen.
- Die Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 mit finanziellen Mitteln in Höhe von 100.000 € ausgestattet, um sowohl die anfallenden Gründungskosten, die Planungskosten als auch die Rechtsanwaltsgebühren und die Geschäftsführung bezahlen zu können.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen