Auszug - Überblick über die Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
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Wortprotokoll Beschluss |
Fachdienstleitung 51, Frau Benne, erläutert anhand der Vorlage die Entwicklung der Reform des SGB VIII mit den Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Sie weist auf die fünf Schwerpunkte im KJSG hin:
- besserer Kinder- und Jugendschutz
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
- Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung
- mehr Prävention vor Ort
- mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
Sie berichtet, dass die öffentliche Jugendhilfe der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg sich in diesem Jahr auf die Umsetzung der Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderung verständigt haben sowie einen Arbeitskreis zum Kinderschutz mit allen beteiligten Institutionen vor Ort bilden wollen. Hierzu findet am 23.03.2022 eine Sitzung des Beirats Frühe Hilfen/Kindesschutz statt.
Beschluss:
Berichtsvorlage – Beschlussfassung nicht erforderlich