Auszug - Änderungsantrag der Fraktionen CDU sowie Bündnis 90 / Die Grünen vom 08.02.2022 zu TOP 7, Vorlage 2022/032 zum Thema "Tierwohl verbessern - Mobile Schlachteinheiten auf Kreisebene fördern" im Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 10.02.2022)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
EKR Krumböhmer beantwortet die in dem Änderungsantrag gestellten Fragen mündlich wie folgt:
a. Wie viele tierhaltende Betriebe gibt es derzeit im Landkreis?
Aktuell existieren insgesamt 1.793 Betriebe mit Nutztierhaltung (ohne extra Pferdehaltung, diese sind nur dabei wenn auch andere Nutztiere auf dem Betrieb vorhanden sind).
121 Schweinehalter mit 50.481 Schweine
263 Rinderhalter mit 30.688 Rinder
275 Schafhalter mit 2.542 Schafe
106 Ziegenhalter mit 1.887 Ziegen
1.231 Geflügelhalter mit 4.833 Geflügel
(1.101 Pferdehalter mit 3.395 Pferde)
b. Wie viele Tiere dieser tierhaltenden Betriebe werden pro Jahr geschlachtet?
Darüber liegen dem Veterinäramt keine Daten vor bzw. sind diese nur mit einem unverhältnismäßigen, händischen Aufwand zu ermittelt (jeder einzelne Betrieb müsste abgefragt werden). Außerdem werden auch Tiere aus anderen Landkreisen in Lüneburger Betrieben geschlachtet. Die Schlachtzahlen im LK Lüneburg werden seit Jahren als Kennzahl im Produkthaushalt dargestellt.
2017: 1.504
2018: 1.778
2019: 2.609
2020: 5.170
2021: 4.289
c. Zu welchen Schlachthöfen werden die Tiere gebracht und wie lange ungefähr dauert der Transport dorthin?
Darüber liegen dem Veterinäramt keine Daten vor - mögliche Schlachthöfe in der Umgebung sind Bad Bevensen, Bad Bramstedt, Teldau, Perleberg und Henstedt-Ulzburg.
d. Wie viele Anträge zur mobilen Schlachtung- von Rindern, Schweinen und Einhufern- im Herkunftsbetrieb sind bisher von Landwirt*innen beim zuständigen Veterinäramt im Landkreis Lüneburg gestellt worden?
Bisher liegen keine Anträge vor.
Die Fraktionen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen stellen fest, dass sich der Antrag damit zunächst erledigt hat.
Beschluss:
Keine Beschlussfassung erfolgt – die Stellungnahme der Verwaltung wurde zur Kenntnis genommen.