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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Förderprogramm des Landkreis Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum   

Sitzung des Ausschusses für Klimaneutralität 2030
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Klimaneutralität 2030 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.01.2022    
Zeit: 15:09 - 16:45 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2021/520 Förderprogramm des Landkreis Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum
   
 
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Vossers, Sigrid
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Winkelmann, Tobias
Produkte:21.1.1. 561-100 Klimaschutz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ang. Winkelmann trägt zum Beschlussvorschlag vor.

 

AV von Nordheim fragt in welcher Höhe Mittel im Strukturentwicklungsfond für die Förderprogramme eingestellt wurden. Ang Winkelmann antwortet, dass rund 60.000 Euro für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum und rund 20.000 Euro für die Förderung von Machbarkeitsstudien zur kommunalen Wärmeplanung und Initialberatung „Energetische Quartiersentwicklung“ veranschlagt wurden.

 

KTA Mues berichtet vom Ende der KfW-Förderung für ausgewählte Programme und fragt an wen man sich nun wenden kann. Ang Winkelmann berichtet, welche Prozesse auf Bundesebene derzeit laufen und mit welchen Förderungen demnächst zu rechnen ist. KTA Mues bittet darum eine Liste geeigneter Förderprogramme dem Protokoll beizufügen (siehe Tagesordnungspunkt 13).

 

Beratendes Mitglied Stilke merkt an, dass aus der Vorlage nicht hervorgeht, ob ökologische Dämmstoffe bevorzugt werden und fragt nach geförderter Energieberatung. Ang Winkelmann erläutert, dass eine Förderung für Energieberatung mit der Kampagne „Klimaschutz daheim“ bereits vorliegt. Da die Förderung des Landkreises für die energetische Sanierung eine ergänzende Richtlinie ist, sei keine Steuerung Richtung ökologischer Dämmstoffe möglich ist.

 

KTA Hövermann merkt an, dass es sich um eine unterschwellige Förderung handelt und fragt nach, wie die Prüfung der Anträge ausgestaltet wird und wie hoch der Personalaufwand dafür ist. Ang Winkelmann erläutert, dass der Arbeitsaufwand für das Personal als gering eingeschätzt wird. Die Inhalte der Anträge werden einer kurzen Prüfung unterzogen.

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Zustimmung des Rechtsamts zur Förderrichtlinie, privaten Gebäudeeigentümern für die energetische Sanierung einen Zuschuss gemäß der Förderrichtlinie zu gewähren. Die Mittel stehen bereit im Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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