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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Hochwasserschutz in der Neuaufstellung des RROP - Präsentation des Entwurfs  

Sitzung des Ausschusses für Raumordnung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Raumordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 28.09.2021    
Zeit: 15:30 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2021/367 Hochwasserschutz in der Neuaufstellung des RROP - Präsentation des Entwurfs
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ange Leineweber trägt zum Thema Hochwasserschutz vor.

 

Auf Nachfrage von KTA Blume erläutert Ange Leineweber, dass die textliche Festlegung zur Funktion von Überschwemmungsgebieten SG) als Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten als Grundsatz, nicht als Ziel der Raumordnung festgelegt werden soll, da in ÜSG Belange des Hochwasserschutzes in jedem Fall zu beachten sind.

 

KTA Gros stellt zum einen fest, dass im Quellbereich der Luhe sich des ÜSG/Vorranggebiet Hochwasserschutz gegenüber dem im aktuellen RROP verkleinert hat. Zum anderen regt er vor dem Hintergrund der Starkregenereignisse im Bereich der Eiffel an, zu überprüfen, auch im Bereich Neetze, deren Nebengewässer und der Luhe Überschwemmungsgebiete darzustellen, auch wenn dort fachrechtlich keine Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind.

 

BORin Schlag erklärt, dass es sich bei den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz um eine reine Darstellung der fachlichen Festsetzungen und Grundlagen handelt. Hier besteht kein Ermessensspielraum. Auch ohne raumordnerische Festlegung rde die Schutzwirkung des Fachrechts greifen. Die Festlegungen dienen jedoch einer vollständigen Darstellung aller Belange im Raum.

 

KTA Gros fragt, inwiefern beim NLWKN nachgefragt wurde, ob die Überschwemmungs- und Risikogebiete noch aktuell sind.

 

BORin Schlag und Ange Leineweber erklären, dass die Untere Wasserbehörde und das NLWKN eingebunden wurden und man in im engem Austausch auch bezüglich der Aktualität der Daten ist.

 

KTA vermann erkundigt sich, inwiefern mit dem Begriff der Sicherung auch ein Grunderwerb verbunden ist; hier könnte die Naturschutzstiftung des Landkreises tig werden.

 

Ange Leineweber erklärt, dass der Begriff „Sicherung“ im Sinne der Raumordnung gemeint ist; der Flächenerwerb betrifft eine andere Planungsebene.

 

KTA Mues fragt, wer bei Deichbaumaßnahmen einbezogen wird, wie dies konkret abuft und was der Zeithorizont dafür ist.

 

Ange Leineweber antwortet, dass die Zuständigkeit für Deichbaumaßnahmen bei den Deichverbänden, die Planfeststellung beim NLWKN liegt. Aktuell befinden sich mehrere Deichbaumaßnahmen in der Planung, sodass möglicherweise im nächsten Jahr Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden. Die ÜSG werden vom NLWKN vorläufig gesichert, und anschließend von der Unteren Wasserbehörde festgesetzt.

 

KTA Gros regt an, im Protokoll die Aktualität der Daten, die nachrichtlich übernommen werden, zu ergänzen. KTA Prof. Dr. Bonin ergänzt, dass dabei dargestellt werden sollte, wann die Daten erhoben wurden.

 

Ange Leineweber erklärt, dass die meisten Daten auch im Geoportal zur Verfügung stehen und das Alter der Daten je nach Fluss unterschiedlich ist. Sie sichert zu, Angaben zu den Quellen und dem Alter der Daten dem Protokoll beizufügen (Anlage 2). BORin Schlag hebt hervor, dass im RROP mit den aktuellsten Daten gearbeitet wird, die von den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt werden.

 

KTA Gros bittet darum, bei den zuständigen Behörden auch zu erfragen, ob sich die Daten aktuell in der Überarbeitung befinden.

 

Ange Leineweber erklärt, dass man auch diesbezüglich im Gespräch mit den Behörden ist, und verweist auf die Planungen in der Gemeinde Amt Neuhaus, die bereits im Entwurf des RROP mit berücksichtigt sind, auch wenn die vorläufige Sicherung des neu berechneten ÜSG noch nicht vollständig abgeschlossen ist, da absehbar ist, dass dies vor offizieller Auslegung des RROP erfolgen wird.

 

Auf Nachfrage von KTA Gros weist Ange Leineweber darauf hin, dass in Anlage 5 die Festlegungen des aktuell rechtsgültigen RROP aufgeführt sind, die in der Neuaufstellung neu gefasst werden.

 

Beschluss:

 

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage2_Protokoll_FA_28.09.2021 (115 KB)      

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