Auszug - Hochwasserschutz in der Neuaufstellung des RROP - Präsentation des Entwurfs
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Wortprotokoll Beschluss |
Ang’e Leineweber trägt zum Thema Hochwasserschutz vor.
Auf Nachfrage von KTA Blume erläutert Ang’e Leineweber, dass die textliche Festlegung zur Funktion von Überschwemmungsgebieten (ÜSG) als Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten als Grundsatz, nicht als Ziel der Raumordnung festgelegt werden soll, da in ÜSG Belange des Hochwasserschutzes in jedem Fall zu beachten sind.
KTA Gros stellt zum einen fest, dass im Quellbereich der Luhe sich des ÜSG/Vorranggebiet Hochwasserschutz gegenüber dem im aktuellen RROP verkleinert hat. Zum anderen regt er vor dem Hintergrund der Starkregenereignisse im Bereich der Eiffel an, zu überprüfen, auch im Bereich Neetze, deren Nebengewässer und der Luhe Überschwemmungsgebiete darzustellen, auch wenn dort fachrechtlich keine Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind.
BOR’in Schlag erklärt, dass es sich bei den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Hochwasserschutz um eine reine Darstellung der fachlichen Festsetzungen und Grundlagen handelt. Hier besteht kein Ermessensspielraum. Auch ohne raumordnerische Festlegung würde die Schutzwirkung des Fachrechts greifen. Die Festlegungen dienen jedoch einer vollständigen Darstellung aller Belange im Raum.
KTA Gros fragt, inwiefern beim NLWKN nachgefragt wurde, ob die Überschwemmungs- und Risikogebiete noch aktuell sind.
BOR’in Schlag und Ang’e Leineweber erklären, dass die Untere Wasserbehörde und das NLWKN eingebunden wurden und man in im engem Austausch auch bezüglich der Aktualität der Daten ist.
KTA Hövermann erkundigt sich, inwiefern mit dem Begriff der Sicherung auch ein Grunderwerb verbunden ist; hier könnte die Naturschutzstiftung des Landkreises tätig werden.
Ang’e Leineweber erklärt, dass der Begriff „Sicherung“ im Sinne der Raumordnung gemeint ist; der Flächenerwerb betrifft eine andere Planungsebene.
KTA Mues fragt, wer bei Deichbaumaßnahmen einbezogen wird, wie dies konkret abläuft und was der Zeithorizont dafür ist.
Ang’e Leineweber antwortet, dass die Zuständigkeit für Deichbaumaßnahmen bei den Deichverbänden, die Planfeststellung beim NLWKN liegt. Aktuell befinden sich mehrere Deichbaumaßnahmen in der Planung, sodass möglicherweise im nächsten Jahr Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden. Die ÜSG werden vom NLWKN vorläufig gesichert, und anschließend von der Unteren Wasserbehörde festgesetzt.
KTA Gros regt an, im Protokoll die Aktualität der Daten, die nachrichtlich übernommen werden, zu ergänzen. KTA Prof. Dr. Bonin ergänzt, dass dabei dargestellt werden sollte, wann die Daten erhoben wurden.
Ang’e Leineweber erklärt, dass die meisten Daten auch im Geoportal zur Verfügung stehen und das Alter der Daten je nach Fluss unterschiedlich ist. Sie sichert zu, Angaben zu den Quellen und dem Alter der Daten dem Protokoll beizufügen (Anlage 2). BOR’in Schlag hebt hervor, dass im RROP mit den aktuellsten Daten gearbeitet wird, die von den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt werden.
KTA Gros bittet darum, bei den zuständigen Behörden auch zu erfragen, ob sich die Daten aktuell in der Überarbeitung befinden.
Ang’e Leineweber erklärt, dass man auch diesbezüglich im Gespräch mit den Behörden ist, und verweist auf die Planungen in der Gemeinde Amt Neuhaus, die bereits im Entwurf des RROP mit berücksichtigt sind, auch wenn die vorläufige Sicherung des neu berechneten ÜSG noch nicht vollständig abgeschlossen ist, da absehbar ist, dass dies vor offizieller Auslegung des RROP erfolgen wird.
Auf Nachfrage von KTA Gros weist Ang’e Leineweber darauf hin, dass in Anlage 5 die Festlegungen des aktuell rechtsgültigen RROP aufgeführt sind, die in der Neuaufstellung neu gefasst werden.
Beschluss:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage2_Protokoll_FA_28.09.2021 (115 KB) |