Vorlage - 2021/367
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Anlage/n:
- Entwurf der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz
- Entwurf der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Deich
- BRPH 2021 – Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
- LROP 2017 – Textliche Festlegungen und Begründung zum Thema „Hochwasserschutz“
- RROP 2010 – Textliche Festlegungen und Begründung zum Thema „Hochwasserschutz“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 210909_Anlage1_VR_VB_Hochwasserschutz (4229 KB) | ||||
2 | 210909_Anlage2_VR_VB_Deich (4184 KB) | ||||
3 | 210928_Anlage3_Hochwasserschutz_BRPH2021 (140 KB) | ||||
4 | 210928_Anlage4_Hochwasserschutz_LROP2017 (247 KB) | ||||
5 | 210928_Anlage5_Hochwasserschutz_RROP2010 (248 KB) |
Sachlage:
Der Hochwasserschutz hat insbesondere unter Anbetracht des Klimawandels mit steigendem Meeresspiegel und zunehmenden Starkregenereignissen eine stetig wachsende Bedeutung. Dies findet auch Ausdruck in der Raumordnung, u. a. darin, dass seit dem 1. September 2021 ein Bundes-Raumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) in Kraft getreten ist, der für die Regionalplanung bindend ist.
Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Lüneburg (RROP) sind Festlegungen zum technischen Hochwasserschutz sowie zur Hochwasservorsorge gemäß den Vorgaben des Landes-Raumordnungsprogramms 2017 (LROP) zu treffen. Diese betreffen einerseits die Sicherung von Überschwemmungsgebieten und Hochwasser-Risikogebieten (Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz) und andererseits die Sicherung und den Ausbau der Deiche (Vorrang- und Vorbehaltsgebiet Deich). Darüber hinaus stellen sowohl die Rückgewinnung als auch die Schaffung von neuem Retentionsraum einen wichtigen Aspekt des Hochwasserschutzes dar. Dafür werden im RROP bestehenden Polder und geplante Deichrückverlegungen als Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz bzw. Vorbehaltsgebiet Deich gesichert.
Die zeichnerischen Festlegungen werden durch textliche ergänzt und hinsichtlich der Priorisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen konkretisiert.