Auszug - Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN-Kreistagsfraktion vom 28.01.2005 (Eingang: 31.01.2005); Bürgersolardächer
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Staudte
erläutert, dass es aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht immer einfach
sei, Projekte umzusetzen. Der vorliegende Antrag über Bürgersolardächer könne
jedoch ohne finanzielle Zusatzbelastungen realisiert werden. Das Prinzip sei
denkbar einfach und werde bundesweit bereits von vielen Kommunen praktiziert.
Der Landkreis Lüneburg stelle Dächer auf kreiseigenen Gebäuden unentgeltlich
zur Verfügung und Bürgersolargemeinschaften lassen darauf Fotovoltaikanlagen
installieren. Die investiven Kosten liegen nicht beim Landkreis, sondern bei
den Bürgersolargemeinschaften. Dadurch haben auch Bürger, die kein eigenes Dach
besitzen oder nicht die finanziellen Mittel für eine komplette Anlage haben,
die Möglichkeit, sich einzubringen. Die Anlagen rechnen sich aufgrund der
gesetzlich vorgeschriebenen Einspeisevergütungen, selbst wenn die Anlage zum
Teil fremdfinanziert werde.
Allerdings bestehe ein gewisser Zeitdruck, da die
Einspeisevergütung umso geringer ausfalle, je später eine Anlage ans Netz
gebracht werde. Deshalb soll die Verwaltung bereits jetzt vorarbeiten und eine
Liste mit allen in Frage kommenden Dächern erarbeiten. Auch vertragsrechtliche
Überlegungen seien notwendig. Weiter soll von der Verwaltung ein Konzept
erarbeitet werden, inwieweit der Landkreis solche Projekte
öffentlichkeitswirksam finanziell und personell fördern könne. Für die Schule
Am Katzenberg in Adendorf sei bereits geplant, eine solche Anlage zu
installieren. Jetzt müsse die Motivation auch bei anderen Gemeinden geweckt
werden, um ähnliche Projekte voranzutreiben.
KTA Mundt
unterstützt den vorliegenden Antrag, der zunächst im Fachausschuss beraten
werden sollte. Wichtig sei es, dass klare juristische Vorgaben gemacht werden.
LR Fietz macht deutlich, dass
dieses Thema nicht neu sei. Bei verschiedenen Bauvorhaben des Landkreises sei
geprüft worden, ob eine Installation von Solaranlagen gleichzeitig mit dem
Baufortschritt vorgenommen werden könne. In einigen Fällen sei dies auch
umgesetzt worden. LR Fietz schlägt vor, dieses Verfahren beizubehalten. Der
Antrag sollte dennoch dem Ausschuss für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen
vorgelegt werden, um genaue Kriterien festzulegen. Auch der finanzielle Aspekt
müsse berücksichtigt werden.
KTA Nickel
schließt sich den Aussagen von LR Fietz an. Weiterhin spricht er sich dafür
aus, dass vor allem für den „kleinen“ Bürger eine Kostenersparnis erreicht
werden sollte.
KTA Mundt
erklärt, dass es bei dem vorliegenden Antrag nicht um kommunale Solardächer
gehe. Es gehe lediglich darum, dass der Landkreis geeignete Flächen zur
Verfügung stelle, was für die Verwaltung keine Kosten verursache. Es bedarf
noch der Klärung, ob die Sonneneinflüsse in dieser Region ausreichend seien,
damit sich eine Solaranlage rechne.
KTA Danzenbächer zeigt
auf, dass dieses Verfahren in der Samtgemeinde Ilmenau bereits praktiziert
werde und sich für die Bürger durchaus rechne. Auch im Landkreis Lüchow
Dannenberg seien öffentliche Gebäude, nämlich die Berufsbildenden Schulen, mit
Bürgersolardächern ausgestattet worden, so dass auf die dortigen Erfahrungen
zurückgegriffen werden könne.
KTA Weinmann
vertritt die Auffassung, dass es falsch ist wenn die Befürworter behaupten,
dass die Maßnahme den Landkreis Lüneburg nichts koste. Selbstverständlich
würden durch die Subventionen Alle diese Maßnahme mit finanzieren. Es sei ein
großes Ärgernis, dass, so KTA Weinmann wörtlich „in unserem Land für diesen
Unsinn große Beträge ausgegeben werden, 50.000 € volkswirtschaftlich
vernichtetes Kapital“.
Wenn der Landkreis Lüneburg überhaupt tätig werde soll, dann
sollte er alles in seiner Kraft stehende tun, um solche Investitionsgeber zu
verhindern.
KTA Staudte erläutert,
dass die Einspeisevergütung keine Leistung des Staates sei, sondern der
Energieversorgungsunternehmen. Zwar werden diese Vergütungen auf die
Strompreise umgelegt, dies sei jedoch ein legitimes Mittel. Weiterhin sei
anzumerken, dass die Branchen für die Bereitstellung von Anlagen für
Solarenergien im Aufschwung seien und hier ein Beschäftigungseffekt erzielt
werden könne.
KTA Wegner schlägt
vor, den Antrag an den Fachausschuss zu überweisen. Weiterhin weist er darauf
hin, dass der Landkreis Lüneburg Aktionär von AVACON Aktien sei und in dieser
Funktion die AVACON AG bitten könne, einen Vertreter der AVACON in den
Fachausschuss einzuladen und eingehend über das Thema zu informieren. Es sei
wichtig zu wissen, wie sich die Kostenanteile in den Strompreisen darstellen.
KTA Dr. Scharf macht
deutlich, dass zu klären sei, ob die Solaranlage die Stromversorgung in dem
betreffenden Haus sicherstellen soll oder ob der gewonnene Strom in das
allgemeine Netz fließen soll. Laufe der Antrag darauf hinaus, dass der Strom in
das allgemeine Netz eingespeist werden soll, könne dies nicht unterstützt
werden. Denn dann müsse die Solaranlage über den Strompreis von allen bezahlt
werden.
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Beschluss:
Der Antrag wird an den Ausschuss für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen
überwiesen. Ein Vertreter / eine Vertreterin der AVACON AG soll in den
Ausschuss eingeladen werden, um über dieses Thema zu informieren.
Abstimmungsergebnis: 3 Gegenstimmen