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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN-Kreistagsfraktion vom 28.01.2005 (Eingang: 31.01.2005); Bürgersolardächer  

Kreistag
TOP: Ö 14
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 14.02.2005    
Zeit: 14:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
2005/020 Antrag der GRÜNEN-Kreistagsfraktion vom 28.01.2005 (Eingang: 31.01.2005);
Bürgersolardächer
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Beyer, DetlefAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Beteiligt:Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Diskussionsverlauf:

 

KTA Staudte erläutert, dass es aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht immer einfach sei, Projekte umzusetzen. Der vorliegende Antrag über Bürgersolardächer könne jedoch ohne finanzielle Zusatzbelastungen realisiert werden. Das Prinzip sei denkbar einfach und werde bundesweit bereits von vielen Kommunen praktiziert. Der Landkreis Lüneburg stelle Dächer auf kreiseigenen Gebäuden unentgeltlich zur Verfügung und Bürgersolargemeinschaften lassen darauf Fotovoltaikanlagen installieren. Die investiven Kosten liegen nicht beim Landkreis, sondern bei den Bürgersolargemeinschaften. Dadurch haben auch Bürger, die kein eigenes Dach besitzen oder nicht die finanziellen Mittel für eine komplette Anlage haben, die Möglichkeit, sich einzubringen. Die Anlagen rechnen sich aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Einspeisevergütungen, selbst wenn die Anlage zum Teil fremdfinanziert werde.

 

Allerdings bestehe ein gewisser Zeitdruck, da die Einspeisevergütung umso geringer ausfalle, je später eine Anlage ans Netz gebracht werde. Deshalb soll die Verwaltung bereits jetzt vorarbeiten und eine Liste mit allen in Frage kommenden Dächern erarbeiten. Auch vertragsrechtliche Überlegungen seien notwendig. Weiter soll von der Verwaltung ein Konzept erarbeitet werden, inwieweit der Landkreis solche Projekte öffentlichkeitswirksam finanziell und personell fördern könne. Für die Schule Am Katzenberg in Adendorf sei bereits geplant, eine solche Anlage zu installieren. Jetzt müsse die Motivation auch bei anderen Gemeinden geweckt werden, um ähnliche Projekte voranzutreiben.

 

KTA Mundt unterstützt den vorliegenden Antrag, der zunächst im Fachausschuss beraten werden sollte. Wichtig sei es, dass klare juristische Vorgaben gemacht werden.

 

LR Fietz macht deutlich, dass dieses Thema nicht neu sei. Bei verschiedenen Bauvorhaben des Landkreises sei geprüft worden, ob eine Installation von Solaranlagen gleichzeitig mit dem Baufortschritt vorgenommen werden könne. In einigen Fällen sei dies auch umgesetzt worden. LR Fietz schlägt vor, dieses Verfahren beizubehalten. Der Antrag sollte dennoch dem Ausschuss für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen vorgelegt werden, um genaue Kriterien festzulegen. Auch der finanzielle Aspekt müsse berücksichtigt werden.

 

KTA Nickel schließt sich den Aussagen von LR Fietz an. Weiterhin spricht er sich dafür aus, dass vor allem für den „kleinen“ Bürger eine Kostenersparnis erreicht werden sollte.

 

KTA Mundt erklärt, dass es bei dem vorliegenden Antrag nicht um kommunale Solardächer gehe. Es gehe lediglich darum, dass der Landkreis geeignete Flächen zur Verfügung stelle, was für die Verwaltung keine Kosten verursache. Es bedarf noch der Klärung, ob die Sonneneinflüsse in dieser Region ausreichend seien, damit sich eine Solaranlage rechne.

 

KTA Danzenbächer zeigt auf, dass dieses Verfahren in der Samtgemeinde Ilmenau bereits praktiziert werde und sich für die Bürger durchaus rechne. Auch im Landkreis Lüchow Dannenberg seien öffentliche Gebäude, nämlich die Berufsbildenden Schulen, mit Bürgersolardächern ausgestattet worden, so dass auf die dortigen Erfahrungen zurückgegriffen werden könne.

 

KTA Weinmann vertritt die Auffassung, dass es falsch ist wenn die Befürworter behaupten, dass die Maßnahme den Landkreis Lüneburg nichts koste. Selbstverständlich würden durch die Subventionen Alle diese Maßnahme mit finanzieren. Es sei ein großes Ärgernis, dass, so KTA Weinmann wörtlich „in unserem Land für diesen Unsinn große Beträge ausgegeben werden, 50.000 € volkswirtschaftlich vernichtetes Kapital“.

 

Wenn der Landkreis Lüneburg überhaupt tätig werde soll, dann sollte er alles in seiner Kraft stehende tun, um solche Investitionsgeber zu verhindern.

 

KTA Staudte erläutert, dass die Einspeisevergütung keine Leistung des Staates sei, sondern der Energieversorgungsunternehmen. Zwar werden diese Vergütungen auf die Strompreise umgelegt, dies sei jedoch ein legitimes Mittel. Weiterhin sei anzumerken, dass die Branchen für die Bereitstellung von Anlagen für Solarenergien im Aufschwung seien und hier ein Beschäftigungseffekt erzielt werden könne.

 

KTA Wegner schlägt vor, den Antrag an den Fachausschuss zu überweisen. Weiterhin weist er darauf hin, dass der Landkreis Lüneburg Aktionär von AVACON Aktien sei und in dieser Funktion die AVACON AG bitten könne, einen Vertreter der AVACON in den Fachausschuss einzuladen und eingehend über das Thema zu informieren. Es sei wichtig zu wissen, wie sich die Kostenanteile in den Strompreisen darstellen.

 

KTA Dr. Scharf macht deutlich, dass zu klären sei, ob die Solaranlage die Stromversorgung in dem betreffenden Haus sicherstellen soll oder ob der gewonnene Strom in das allgemeine Netz fließen soll. Laufe der Antrag darauf hinaus, dass der Strom in das allgemeine Netz eingespeist werden soll, könne dies nicht unterstützt werden. Denn dann müsse die Solaranlage über den Strompreis von allen bezahlt werden.

 

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Beschluss:

Beschluss:

Der Antrag wird an den Ausschuss für Hochbau- und Energiesparmaßnahmen überwiesen. Ein Vertreter / eine Vertreterin der AVACON AG soll in den Ausschuss eingeladen werden, um über dieses Thema zu informieren.

Abstimmungsergebnis: 3 Gegenstimmen

Abstimmungsergebnis: 3 Gegenstimmen

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