Auszug - Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ Die Grünen vom 26.02.2019 (Eingang:27.02.19); Baustopp bei der BHZP - keine Fakten schaffen vor dem Urteil
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Wortprotokoll Beschluss |
Kreisrätin Vossers erklärt, dass die Anfrage der Grünen-Fraktion nicht fristgerecht eingegangen sei, aber die Verwaltung möchte diese gerne mündlich beantworten.
Aus der Presse war zu entnehmen, dass nach der Feststellung durch das Oberverwaltungsgericht der Bebauungsplan unwirksam sei, was jetzt noch beim Bundesverwaltungsgericht weiter überprüft werde.
Die Verwaltung habe die Anordnung des Sofortvollzugs für die Nutzung der Immisionsschutz rechtlichen Genehmigung gegenüber BHZP zurückgenommen. Das bedeutet, dass die bisherigen Bauarbeiten, auf Grund dieser Anordnung des Sofortvollzugs nicht fortgeführt werden können. Es gab die Befürchtung, dass die BHZP sich daran nicht halte und weitere Arbeiten vornehme. Dies sei nicht so, sondern es sei in dem Bescheid ausdrücklich erlaubt worden, dass Maßnahmen zur Sicherung der bisher hergestellten Bausubstanz durchgeführt werden können. Es gab einen Termin vor Ort, an dem die zuständigen Mitarbeiter vor Ort den Ist-Zustand dokumentiert haben. Sie teilt mit, dass aus Sicht der Verwaltung alles soweit in Ordnung sei. Und man überprüfe auch, dass nicht mehr Maßnahmen, über das Maß der Absprache hinaus, stattfinden.