Vorlage - 2019/076
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Schriftliche Anfrage zum Kreistag am 4.3.2019
Nachfrage zur Baustoppverfügung des Landkreises gegenüber der BHZP
nach § 17, 2 Abs. 2 Geschäftsordnung
In der Presse war umfangreich über die juristischen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Schweinezuchtanlage BHZP in Dahlenburg/ Ellringen berichtet worden.
Aus aktuellem Anlass stellen wir die Anfrage kurzfristig und bitten um Beantwortung im Kreistag am 4.3.19, da sie von besonderem öffentlichem Interesse ist.
Am 15.2.19 wurde seitens der Landkreisverwaltung wegen des OVG Urteils vom 11.12.18, der den Bebauungsplan des Fleckens Dahlenburg für unwirksam erklärt, ein Baustopp gegen die BHZP verhängt. Ab sofort durfte nicht mehr weitergebaut werden!
Durch Informationen aus der Bevölkerung erfuhren wir jedoch kürzlich, dass zum einen weiter beinahe täglich sehr viel Material angeliefert wird und dass zum anderen weitergebaut wird, am 25.2. z.B. an Lüftungsanlagen.
Wir fragen daher aus gegebenem Anlass:
1.) Was unternimmt der Landkreis zur Sicherung des Baustopps? Ist z.B. ein Protokoll zum Zeitpunkt des Baustopps über den seinerzeitigen Baufortschritt gefertigt worden?
2.) Gibt es „Ausnahmegenehmigungen“ zum Bauen und wenn ja, wie werden sie begründet?
Mit freundlichen Grüßen
Petra Kruse-Runge
Fraktionsvorsitzende
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN