Auszug - Festlegung einer Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Dubber erklärt, dass die Vorlage falsch sei. Der AFP und der Kreisausschuss haben diese Wertgrenze, wie sie in der Vorlage steht, verdoppelt. Es geht darum, dass bei Investitionen in üblicher Größenordnung alle wirtschaftlichen Möglichkeiten und Alternativen geprüft werden und das eine Folgekostenberechnung stattfindet. Der AFP habe empfohlen, dass die Wertgrenze verdoppelt wird, weil dies sehr schwierig sei.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung