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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Festlegung einer Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO)  

Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 10
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.12.2018    
Zeit: 16:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: W-LAN ist vorhanden. Soweit Sie nicht mit der App arbeiten, sollten Sie die Aktenmappe herunterladen.
2018/282 Festlegung einer Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Sauerbaum, Margit
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

KTA Dubber erklärt, dass die Vorlage falsch sei. Der AFP und der Kreisausschuss haben diese Wertgrenze, wie sie in der Vorlage steht, verdoppelt. Es geht darum, dass bei Investitionen in üblicher Größenordnung alle wirtschaftlichen Möglichkeiten und Alternativen geprüft werden und das eine Folgekostenberechnung stattfindet. Der AFP habe empfohlen, dass die Wertgrenze verdoppelt wird, weil dies sehr schwierig sei.

 

Beschluss:

 

 

 

 

 

 

 

Die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 KomHKVO wird für bauliche Investitionen auf 5.000.000,00 Euro je Maßnahme und für Beschaffungen des Anlagevermögens auf 1.000.000,00 Euro je Sachgegenstand festgelegt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

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