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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - RROP - Wahl des Verfahrens  

Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 16.05.2017    
Zeit: 15:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2017/113 RROP - Wahl des Verfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Ang´e Schlag trägt die Vorlage 2017/113 vor.

 

Ang´e Leineweber erläutert zum Thema „was ist Regionalplanung“. Dabei verweist sie u. a. darauf, dass die Regionalplanung die kommunale Planungshoheit nicht einschränken darf.

 

KTA Blume wirft daraufhin ein, dass dem Landkreis dennoch durch die Regionalplanung genug Verhinderungsmöglichkeiten entstehen.

Im Anschluss gibt Ang´e Schlag einen Überblick über das zurückliegenden Verfahren zur Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) aus 2003, sowie die bisher erfolgten Änderungsverfahren.

Durch die gesetzliche Gültigkeit von RROP von 10 Jahren, erfolgte bereits 2013 eine Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten zur 3. Änderung des RROP.

 

Ang´e Leineweber ergänzt, dass zusätzlich zu den schon erarbeiteten, weitere Planungsziele erforderlich werden. Die Gründe hierfür sind die erneute Änderung des Landesraumordungsprogramms (LROP) in 2017 und die damit verbundene Abwägung u. a. von Kongruenzräumen.

 

KR´in Vossers bittet darum, den Begriff „Kongruenzräume“ kurz zu erläutern.

 

KTA Prof. Dr. Bonin wirft ein, dass die Prüfung von Kongruenzräumen schwierig ist, wenn diese der Entwicklung von Einzelhandel in den Gemeinden entgegenstehen.

Es entsteht eine kurze Diskussion.

 

Ang´e Schlag erläutert den Unterschied zwischen Neuaufstellungsverfahren und Änderungsverfahren. Sie macht deutlich, dass eine Neuaufstellung mehr Vorteile als Nachteile für den Landkreis brächte, dies aber mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten ist. Sie bittet daher um Beschluss laut Vorlage.

 

KTA Prof. Dr. Bonin fragt, wie die Stelle dotiert ist und mit welcher Wochenarbeitszeit.

 

Ang´e Schlag antwortet, dass eine unbefristete E10 oder E11-Stelle in Vollzeit ab 2018 angestrebt wird.

 

KR´in Vossers erklärt dazu, dass die Regionalplanung in der heutigen Zeit eine andere Dynamik bekommen hätte und zunehmend Vorgaben vom Land umzusetzen seien, sodass die Aufgabe daher einen anderen Raum einnimmt als früher.

 

KTA Groschte wissen, welche Aufgaben genau von der neuen Stelle übernommen werden sollen.

 

Ang´e Schlag antwortet, dass 90% der Arbeitszeit für die Regionalplanung eingesetzt werden sollen, 5 % auf Raumordungsverfahren und weitere 5 % auf Stellungnahmen entfallen.

 

KTA Gros bittet darum, den Stellenantrag dem Protokoll beizufügen.

 

KTA Christmann kritisiert die Verknüpfung von Verfahrenswechsel und Stellenmehrung im Beschlussvorschlag durch den Vorbehalt. Er sieht die Zuständigkeit für die Personalentscheidung im Ausschuss für Finanzen und Personal (AFP). Er formuliert die Sorge darüber, dass die Stabsstelle Regional- und Bauleitplanung ungeachtet der heutigen Entscheidung erst dann anfangen würde tätig zu werden, wenn die Aufstockung durch die Stelle zugesichert wäre. Er stellt daher den Antrag, den Vorbehalt aus dem Beschlussvorschlag zu streichen.

 

Ang´e Schlag erläutert, dass eine Neuaufstellung, sobald sie im Kreistag beschlossen wird, für die Verwaltung bindend ist, obwohl sie mit dem bestehenden Personal nicht möglich wäre. Der Beschlussvorschlag ist daher nach verwaltungsinterner Absprache mit Absicht und Bedacht so gewählt worden, dass der KT-Beschluss hinfällig wäre, sollte die Zusage zur Personalaufstockung nicht kommen.

 

KTA Blume stimmt KTA Christmann zu. Er plädiert ebenfalls dafür, die Neuaufstellung zu beschließen, aber die Personalfrage davon zu trennen. Er sieht den Kreistag dann in der Pflicht, für neue Aufgaben auch entsprechend Personal zur Verfügung zu stellen. Er bittet um Vertrauen seitens der Verwaltung der Politik gegenüber.

 

KR´in Vossers weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Wahl des Verfahrens essentiell ist. Änderung oder Neuaufstellung sind nicht 1:1 austauschbar.

 

KTA Plaschka stimmt ihren Vorrednern zu und plädiert dafür, zunächst eine Sachentscheidung bzgl. der Neuaufstellung und die Personalentscheidung gesondert zu treffen. Der Vorbehalt im Beschlussvorschlag könne schon fast als Erpressung aufgefasst werden, obwohl die Argumentation der Verwaltung nicht in Abrede gestellt werden solle.

 

Ang´e Schlag stellt klar, dass das Aufstellungsverfahren des RROP auch mittels Änderung durchgeführt werden könnte, nur hätte der Landkreis dadurch mehr Nachteile als Vorteile. Sie verweist noch einmal auf ihren Vortrag.

 

KTA Gründel macht die aktuelle Kurzlebigkeit der Regionalplanung deutlich. Der Landkreis Lüneburg ist als Teil der Metropolregion Hamburg auch derer hohen Raumdynamik in vielfältigsten Themen ausgesetzt. Er sieht daher ebenfalls die Notwendigkeit für mehr Personal, um dem bestehenden Mehraufwand mit Kontinuität begegnen zunnen. Im Übrigen sieht er den Straftatbestand der Erpressung nicht erfüllt.

Sein Vorschlag ist, die Neuaufstellung zu befürworten und die Personalentscheidung auf die Haushaltsplanungen 2018 zu verschieben.

Er fragt an, ob für die Neuaufstellung ein Planungsbüro beauftragt werden wird und ob erste Gutachten nicht schon kurzfristig vergeben werden können.

 

Ang´e Schlag erklärt, dass dies teilweise der Fall sein wird. Bestimmte Gutachten werden extern beauftragt werden müssen, die eigentliche Planungsarbeit würde aber beim Landkreis laufen. Sie erläutert kurz die unterschiedlichen Arbeitsweisen in einem Änderungsverfahren im Gegensatz zu einem Neuaufstellungsverfahren. Es sei wichtig, das Verfahren zu klären, bevor Gutachten vergeben werden.

 

KTA Dr. Bonin schließt sich den Ausführungen von KTA Blume an. Er stellt darüber hinaus den Antrag auf Ergänzung des Beschlusses um einer Organisationsuntersuchung zur Quantifizierung des Personalbedarfs in der Stabsstelle Regional- und Bauleitplanung. Er weist darauf hin, dass ein solches Vorgehen seinerzeit im AFP besprochen wurde, sollte sich Personalbedarf außer der Reihe ergeben.

 

Beratendes Mitglied Heilmann stellt sich als Mitarbeiter der Leuphana Universität Lüneburg kurz persönlich vor. Er befürwortet den Willen der Verwaltung, sich vor Beginn eines Neuaufstellungsverfahrens mit dem Personalbedarf auseinander zu setzen, um ein schlechtes Planungsergebnis aber auch eine Überlastung der Mitarbeiter zu vermeiden. Er weist darauf hin, dass je mehr in einem Verfahren intern bearbeitet werden kann, desto weniger extern durch Gutachten erfolgen muss und desto geringer auch der Kommunikationsaufwand mit den externen Büros ist. Die externen Gutachter liegen im Stundensatz deutlich über dem, was ein angestellter Mitarbeiter des Landkreises kosten würde. Eine feste Stelle würde daher dem Landkreis sehr wahrscheinlich Zeit und Geld sparen.

 

KTA Walter erbittet aufgrund der schon angelaufenen 10-Jahresfrist um einen Ablaufplan für ein Aufstellungsverfahren des RROP, um abschätzten zu können, wie der lange Planungszeitraum bis 2023 zustande kommt.

 

Ang´e Schlag erwidert darauf, dass dazu die Entscheidung bzgl. Neuaufstellung oder Änderung getroffen sein sollte. Die Aufstellung eines Zeitplanes ist aufwendig und unterscheidet sich zwischen beiden Verfahrensvarianten.

Darüber hinaus sind lange Zeiträume daher zu erwarten, da die gesetzlichen Vorgaben heute diverse Beteiligungsverfahren vorsehen. Es ist auch nicht vorher zu sehen, wie viele Stellungnahmen eingehen werden und wie viele Auslegungen notwendig sein werden.

 

KTA Walter merkt an, dass sie von einem Beschluss zur Neuaufstellung ausgeht.

 

Ang´e Schlag sagt die Bearbeitung des Anliegens zu, sobald der Kreistagsbeschluss vorliegt.

 

KTA Walter bekräftigt, dass ein grober Ablaufplan reichen würde.

 

KR´in Vossers regt an, den Zeitablaufplan basierend auf den Erfahrungen mit der Erstellung der 2. Änderung (Ausweisung der Vorranggebiete Windenergienutzung) aufzustellen.

 

KTA Gros berichtet, dass die Aufstellung zum LROP die gesamte Legislaturperiode gedauert hat. Er regt an, in dem Zeitplan darzustellen, welche Grundlagen wie etwa der Landschaftsrahmenplan (LRP) bereits vorliegen und welche wirklich neu erarbeitet werden müssen.

 

Ang´e Leineweber stellt klar, dass aus der Erstellung des LRP zwar viele Daten vorliegen, diese aber nicht einfach übernommen werden können, sondern in eine gründliche Abwägung einfließen müssen. Insgesamt wird die Einbindung des LRP und des LROP ein aufwändiges Verfahren sein, in dem auch andere Belange (z. B. Siedlungsentwicklung oder Landwirtschaft) mit abgewogen werden müssen.

 

KTA Blume bekräftigt den Einwand von Ang´e Leineweber und ergänzt, ein LRP kann nicht einfach in ein RROP übernommen werden. Hinzu kämen weitere größere Themen wie Einzelhandel, Siedlungsentwicklung und Verkehr, die auch umfangreiche Beteiligungsverfahren erfordern. Er drückt sein Verständnis für den Personalmehrbedarf aus, möchte den Passus des Vorbehalts im Beschussvorschlag aber dennoch streichen.

Den neuen Antrag von KTA Prof. Dr. Bonin trägt er allerdings nicht mit. Er sieht darin eher einen Auftrag an die Verwaltung für die nächste Ausschusssitzung, den Personaleinsatz sowie die Aufgaben der Regionalplanung unter Berücksichtigung von externer Zuarbeit darzustellen. Dann könne eine Organisationsuntersuchung entbehrlich sein.

 

KTA Christmann teil diese Auffassung, ihm würde ebenfalls der Ablaufplan reichen. Zudem sieht er die Zuständigkeit zur Anregung einer Organisationsuntersuchung beim AFP. Ebenfalls wäre eine vorzeitige Stellenbesetzung im AFP zu klären.

 

KTA Plaschka wirft zunächst die Bitte ein, man möge doch das nächste Mal Namensschilder für die Sitzung vorbereiten. Die vorgeschlagene Übersicht zum RROP-Verfahren wäre hilfreich.

 

KTA Prof. Dr. Bonin gibt zu bedenken, dass nicht notwendige Aufgaben in einer Verwaltung auch aufgegeben werden können, um den Mehraufwand für das Personal zu begrenzen. Er nimmt seinen Änderungswunsch in Bezug auf die Organisationsuntersuchung zurück.

 

KTA Groß unterstützt das Anliegen, den Beschlussvorschlag um den Vorbehalt zu kürzen und die Neuaufstellung zu beschließen.

 

KTA Gärtnerchte wissen was passiert, wenn es bis 2023 kein neues RROP für den Landkreis Lüneburg gibt und ob die Windenergie im Verfahren der Neuaufstellung ausgenommen würde.

 

Ang´e Schlag erklärt, sollte kein RROP bis 2023 erarbeitet worden sein, dann würde auch das alte RROP nicht mehr gelten. Faktisch hätte der Landkreis Lüneburg dann keine Raumordnung.

Die Windenergie muss als Thema auch im Verfahren der Neuaufstellung mit abgearbeitet werden. Da man der Windenergie auch nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde bereits substanziell Raum eingeräumt habe, sei hier jedoch keine umfangreiche Neuplanung erforderlich. Zudem gäbe es Anzeichen, dass der Windenergieausbau auf Landesebene zukünftig nicht mehr als Ziel, sondern als Grundsatz verankert werde, sodass hier schon aus diesem Grund keine Neuplanung nötig sei.

 

Beratendes Mitglied Heilmann fragt nach, ob der AFP die Personalentscheidung vor einer Entscheidung zum Aufstellungsverfahren in diesem Ausschuss treffen kann.

 

KR`in Vossers gibt zu bedenken, dass der AFP dann vermutlich fragen würde, wo die neue Aufgabe für die neue Stelle sei. Sie formuliert die deutliche Erwartung an die Politik, dass ausreichend Personal für die Aufgabe bewilligt wird.

 

KTA Gründel stellt fest: es ist klar, dass eine Stelle benötigt wird. Er bekräftigt seinen Vorschlag zur Erstellung eines Konzeptes über die Personalausgestaltung der Stabsstelle Regional- und Bauleitplanung, um dies dem AFP als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen.

 

KTA Hoffmann erklärt, dass einige Mitglieder dieses Ausschusses selber im AFP sind und dort entsprechend dafür werben können, den Personalbedarf zu bewilligen.

 

Ang´e Schlag erläutert kurz eine Stellenübersicht mit einer Aufgabenaufteilung. Sie sei sich jedoch nicht sicher, ob der Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordung und Klimafolgenanpassung das richtige Gremium für Personalkonzepte sei.

 

KTA Gros beantragt die Abstimmung mit Streichung des 2. Halbsatzes. Er selbst will sich nicht gegen eine Personalaufstockung aussprechen.

 

KTA Prof. Dr. Bonin merkt an, dass seiner Erfahrung nach im AFP durchaus intensive Diskussionen um neu zu schaffende Stellen geführt werden, sodass eine gute Entscheidungsgrundlage essenziell sei.

 

Es folgt die Abstimmung unter Streichung des Vorbehalts-Passus (Punkt 1, 2. Halbsatz).

 

KTA Blume regt an, zum nächsten Sitzungstermin eine entsprechende Berichtvorlage vorzubereiten. (Zeitplan, Personalbedarf)

 

Ang´e Schlag informiert darüber, dass rein rechtlich gesehen der Beschluss über die Wahl des Verfahrens nicht unbedingt in den Kreistag muss, man diesen jedoch informieren und „mitnehmen“ wolle. Es wäre auch denkbar, den Kreistag erst nach einem AFP einzubinden.

 

KTA Prof. Dr. Bonin stellt fest, dass die Beschlussvorlage jetzt bereits so gefasst wurde und das Thema seinen Gang in den Kreistag macht.

 

Es herrscht allgemeine Zustimmung.

 

Ang´e Schlag weist darauf hin, dass jetzt somit als nächstes die Vergabe von Fachgutachten zur Neuaufstellung des RROP angegangen werden wird.

Beschluss:

 

 

 

 

  1. Eine Überführung des Verfahrens der 3. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) in eine Neuaufstellung des RROP (gem. § 5 Abs. 1 NROG i. V. m. § 8 ROG) wird beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, aufgrund § 3 Abs. 1 NROG die Allgemeine Planungsabsichten neu bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Streichung des Halbsatzes „vorbehaltlich der Genehmigung des Antrages auf Stellenmehrung vom 28.04.2016 einstimmig

Beschlussvorschlag 1 nach Streichung einstimmig

Beschlussvorschlag 2 - einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 5 Stellenänderungen für HHJ 2018_RBP_170428 (61 KB)      
Anlage 2 2 170516_Präsentation_RBP (629 KB)      

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