Auszug - Antrag der AfD-Fraktion vom 09.01.17 (Eingang: 09.01.17) Resolution: Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Bothe erläutert den vorliegenden Antrag. Die Existenzrechte des Wolfes in Deutschland sollen durch diesen Antrag nicht streitig gemacht werden. Dennoch sei es wichtig zu handeln, bevor die Situation außer Kontrolle gerate. Die Population des Wolfes in dieser Region steige jährlich um 30%, ohne dass auf diesen Anstieg reagiert werde. Die Risse durch den Wolf steigen an und damit auch das Leid der Nutztierhalter. Das Land lasse die privaten Weidetierhalter damit alleine und auch die Wolfsbüros bringen keine Lösung. Die Angst in der Bevölkerung wachse und es gebe Wälder, die die Bürger aufgrund des Wolfes nicht mehr betreten wollen. Deshalb sei ein nachhaltiges und ideologiefreies Wolfsmanagement erforderlich, das die Menschen und die Tierhalter schütze und gleichzeitig dem Wolf einen Lebensraum garantiere. Das gelinge jedoch nicht mit bloßem Wunschdenken, sondern nur mit einer nachhaltigen Umweltpolitik. Diese müsse die Gefahrensituation berücksichtigen und den Abschuss des Wolfes ermöglichen. Die Jägerschaft dürfe nicht allein gelassen werden. Im Kreistag des Landkreises Uelzen sei dies bereits erkannt worden und dort habe man eine ähnliche Resolution verabschiedet. Dieser Antrag soll als Diskussionsgrundlage dienen, um das Thema nachhaltig weiterzuentwickeln. Es werde vorgeschlagen, den Antrag an den Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz überweisen.
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Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen