Vorlage - 2017/004
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag Lüneburg fordert die Landesregierung auf, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen.
Zugleich sollte durch eine entsprechende Verordnung sichergestellt werden, dass der Wolf in separat beschriebenen Gebieten, etwa Truppenübungsplätzen, Staatsforsten und Nationalparks ganzjährig geschont ist. Aber im Umkehrschluss eine ganzjährige Jagd im Privatwald angepasst an den Bestand und möglicherweise durch Erstellung eines entsprechenden Abschussplanes möglich sein muss. Hier erscheint eine entsprechende Regelung in der DVO-NJagdG möglich.
Sachlage:
Seit der Wolf auch im Landkreis Lüneburg heimisch geworden ist, steigt seine Population und damit die Wolfrisse stetig. In einem dicht besiedelten Landkreis wie dem Lüneburger, müssen der Ausbreitung Grenzen gesetzt werden. Vor allem um weiteren existenzbedrohenden Schaden für die Nutztierhalter zu verhindern.
Zudem zeigte der Fall des Wolfes „Kurti“, dass ein Wolf in einem dicht besiedelten Gebiet durchaus die Schau vor dem Menschen verlieren kann, und somit zur Gefahr für die Bevölkerung wird. Weitere Fälle werden in Zukunft wahrscheinlich folgen.
Daher kann eine präventive Gefahrenabwehr für Mensch und Tier nur mit einer starken Populationsbeobachtung, und wenn nötig mit einer Dezimierung der Population durch die hiesige Jägerschaft geschehen.