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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Aufgaben und Personalsituation der Unteren Naturschutzbehörde im Fachdienst Umwelt  

Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 24.01.2017    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2016/370 Aufgaben und Personalsituation der Unteren Naturschutzbehörde im Fachdienst Umwelt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan   
Produkte:13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Herr Bartscht trägt vor. Bezüglich der Kontrollen von Kompensationsmaßnahmen muss differenziert werden. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben, die mit den vorhandenen Kapazitäten geleistet werden müssen, kommt eine Erhöhung der Kontrollen nur mit einer Erhöhung der Stunden im Naturschutz in Betracht. Hier könnte das Nienburger Modell (siehe Vorlage) als Muster heran gezogen werden. r die kommunalen Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Bauleitplanung ausgewiesen wurden, hat der Landkreis als Naturschutzbehörde keine Verantwortung. Frau Vossers betont, dass mit den Kommunen vertrauensvoll und auf Augenhöhe zusammen gearbeitet wird. Aufgrund der aktuellen Kritik, dass kommunale Kompensationsmaßnahmen aus der Bauleitplanung nicht, nicht vollständig oder in mangelnder Qualität umgesetzt bzw. erhalten werden, wurde mit den Hauptverwaltungsbeamten ein erstes Gespräch zu der Thematik geführt. Es besteht Einigkeit und Bereitschaft seitens der Kommunen, dies abzustellen. Da sowohl hinsichtlich des Umfanges der Aufgabe als auch in Bezug auf das Fachwissen bei den meisten Kommunen keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Maßnahmen zu betreuen, wurde als Zielsetzung eine Bündelung dieser Aufgabe vereinbart. Hierzu soll beim Landkreis eine entsprechende Stelle eingerichtet werden. Details sind noch zu kren. Die Bündelung dieser Aufgabe beim Landkreis bietet fachlich den großen Vorteil, dass eine bessere Koordination mit Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen der Naturschutzbehörde erfolgen kann.

Eine Beratung muss im AFP erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich.

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