Auszug - Aufgaben und Personalsituation der Unteren Naturschutzbehörde im Fachdienst Umwelt
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Herr Bartscht trägt vor. Bezüglich der Kontrollen von Kompensationsmaßnahmen muss differenziert werden. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben, die mit den vorhandenen Kapazitäten geleistet werden müssen, kommt eine Erhöhung der Kontrollen nur mit einer Erhöhung der Stunden im Naturschutz in Betracht. Hier könnte das Nienburger Modell (siehe Vorlage) als Muster heran gezogen werden. Für die kommunalen Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Bauleitplanung ausgewiesen wurden, hat der Landkreis als Naturschutzbehörde keine Verantwortung. Frau Vossers betont, dass mit den Kommunen vertrauensvoll und auf Augenhöhe zusammen gearbeitet wird. Aufgrund der aktuellen Kritik, dass kommunale Kompensationsmaßnahmen aus der Bauleitplanung nicht, nicht vollständig oder in mangelnder Qualität umgesetzt bzw. erhalten werden, wurde mit den Hauptverwaltungsbeamten ein erstes Gespräch zu der Thematik geführt. Es besteht Einigkeit und Bereitschaft seitens der Kommunen, dies abzustellen. Da sowohl hinsichtlich des Umfanges der Aufgabe als auch in Bezug auf das Fachwissen bei den meisten Kommunen keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Maßnahmen zu betreuen, wurde als Zielsetzung eine Bündelung dieser Aufgabe vereinbart. Hierzu soll beim Landkreis eine entsprechende Stelle eingerichtet werden. Details sind noch zu klären. Die Bündelung dieser Aufgabe beim Landkreis bietet fachlich den großen Vorteil, dass eine bessere Koordination mit Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen der Naturschutzbehörde erfolgen kann.
Eine Beratung muss im AFP erfolgen.
Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.