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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2016/370  

Betreff: Aufgaben und Personalsituation der Unteren Naturschutzbehörde im Fachdienst Umwelt
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan   
Produkte:13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
24.01.2017 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

./.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

In der Ausschusssitzung am 20.12.2016 wurde im Zusammenhang mit dem Vortrag des NABU zu Vollzugsdefiziten über die Aufgaben und die Personalsituation der Unteren Natuschutzbehörde diskutiert. Als Grundlage für eine Vertiefung dieses Themas und der weiteren Beratung der Eingabe des NABU wurde die Verwaltung gebeten, die Ist-Situation (Stand 01.01.2017) für den Ausschuss darzustellen.

 

In der Unteren Naturschutzbehörde arbeiten derzeit 9 Personen mit 8 Stellen. Die Stellen teilen sich wie folgt auf:

Technik     5 Stellen

Verwaltung    2 Stellen

Leiter Landschaftspflegetrupp  1 Stelle

 

Mit den o.g. Stellen werden die in der Kreisverwaltung anfallenden Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde, der Waldbehörde und der archäologischen Denkmalpflege wahrgenommen.

 

Der Aufgabenschwerpunkt der technischen Mitarbeiter liegt bei der Prüfung von Verfahren aus Sicht von Artenschutz, Eingriffsregelung, Biotopschutz, Schutzgebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete), Waldrecht, Archäologie. Die Verfahren, in denen die Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme erforderlich ist, sind vielfältig:

  • Bauleitplanung (Bebauungs- und Flächennutzungspläne)
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Bauvoranfragen
  • Immissionsschutzrechtliche Verfahren
  • Wasserrechtsverfahren
  • Planfeststellungsverfahren bzw. Verzicht auf Planfeststellung (z.B. Straßenbau)
  • Grünlandumbruch
  • Bodenabbau
  • Befreiungen von Verboten in Schutzgebietsverordnungen
  • Ordnungsrechtliche Verfahren in unterschiedlichen Rechtsgebieten
  • Artenschutzrechtliche Befreiungsverfahren
  • Ausnahmeverfahren zum Biotopschutz
  • Waldumwandlungen
  • Erstaufforstungen

 

Die genannten Aufgaben nehmen mindestens einen Zeitanteil von durchschnittlich ca. 3,5 bis 4 Stellen der technischen Mitarbeiter ein. Die Wahrnehmung der o.g. Aufgaben ist abhängig von Anträgen und Planungen Dritter und daher vom Umfang nicht steuerbar. Es handelt sich grundsätzlich um Aufgaben mit Terminvorgaben, sodass eine zeitliche Verschiebung i.d.R. nicht stattfinden kann.

 

Mit den verbleibenden Stellenanteilen müssen die übrigen Aufgaben wahrgenommen werden, hierzu zählen u.a.:

  • Ausweisung von Schutzgebieten – auch zur Sicherung der FFH-Gebiete
  • Erarbeiten und Umsetzen von Managementplänen für die FFH-Gebiete
  • Beratung von Bürgern, Landwirten, Kommunen u.a. auf Anfrage
  • Führen des Kompensationsflächenkatasters
  • Erstellung des Landschaftsrahmenplans
  • Kontrollen, Abnahmen, Monitoring
  • Ahndung von Verstößen (Strafverfahren, Bußgeldverfahren, Cross Compliance)
  • Wolfsbeauftragter
  • Umsetzung von Maßnahmen mit Ersatzgeld
  • Fachliche Begleitung des Landschaftspflegetrupps
  • Kontrolle Naturdenkmäler
  • Pflege landkreiseigener Naturschutzflächen (z.B. Luhmühlen)
  • Umsetzung kreiseigener Programme (Wiesenvogelschutz, Kopfweidenpflege, Heckenpflege)
  • Artenhilfsprogramme
  • Fließgewässerentwicklung
  • Vertragsnaturschutz
  • Umsetzung der Ziele des Landschaftsrahmenplanes
  • Sonstige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

 

Hier sei darauf hingewiesen, dass zu den beiden ersten Punkten (FFH-Gebiete) seitens der EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet wurde, weil viele Landkreise diese Maßnahmen nicht in dem erforderlichen Umfang umsetzen konnten. Daraufhin haben der Niedersächische Landkreistag (NLT) und das Niedersächsische Umweltministerium (MU) mit Datum vom 31.07.2014 eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Danach müssen alle Landkreise bis spätestens Ende 2018 sämtliche FFH-Gebiete sichern, in dem i. d. R. Schutzgebiete ausgeweisen werden. Zudem müssen bis spätestens Ende 2020 sämtliche Managementpläne für die FFH-Gebiete erstellt werden. Da dies mit den vorhandenen Kapazitäten nicht realisierbar ist, wurde für den Haushalt 2017 eine entsprechende zusätzliche Stelle angemeldet. Seit Auflösung der Bezirksregierungen erhalten die Landkreise für die auf sie übergegangenen Aufgaben – und hierzu zählen insbesondere auch die FFH-Gebiete – zusätzliche Zuweisungen.

 

Die Tatsache, dass Kontrollen und Abnahmen nur in geringem Umfang durchgeführt werden können, lässt befürchten, dass viele Nebenbestimmungen und Kompensationsmaßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden. Eine statistische Auswertung im Rahmen eines Projektes im Landkreis Nienburg hat ergeben, dass nur knapp die Hälfte der Kompensationsmaßnahmen ohne große Mängel umgesetzt wurden, über 20% gar nicht. Dieses Ergebnis erscheint auch für den Landkreis Lüneburg nach stichprobenartigen Erhebungen des NABU und zuvor schon des BUND realistisch.

Werden Artenhilfsprogramme und andere Projekte nicht in größerem Maße umgesetzt, können europäische, bundesweite und landesweite Naturschutzziele, aber auch die eigenen Ziele aus dem Landschaftsrahmenplan nicht erreicht werden. Im Bereich der Amphibien aber auch der Vogelwelt (z.B. Wiesenbrüter wie Kiebitz und Brachvogel oder Haubenlerche) sind die lokalen Bestände erheblich bedroht. Vorhandene Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen können derzeit nur sporadisch genutzt werden. Erhobene Ersatzgelder, die von der Naturschutzbehörde zweckgebunden für Naturschutzmaßnahmen zu nutzen sind, müssen zeitnah umgesetzt werden. Das Nds. Umweltministerium plant in einer Novelle des Nds. Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz, nicht zeitnah verwendete Ersatzgelder, die bei den Naturschutzbehörden liegen, Dritten für Maßnahmen zuzuweisen.

 

Die Verwaltungskräfte sind mit der Umsetzung von Verwaltungsverfahren (Befreiungen, Ausnahmen, Biotopmitteilungen, Bodenabbau, Ordnungsrecht, Artenschutz, Bewirtschaftung Haushaltsmittel) ausgelastet.

Das Nds. Umweltministerium hat im Jahr 2016 eine Erhebung zum Personalbestand der unteren Naturschutzbehörden durchgeführt, aus der sich ergibt, dass der Landkreis Lüneburg deutlich am wenigsten Personal in diesem Bereich beschäftigt:

Landkreis

Technik (ganze Stellen – in der Abfrage genannte Teilzeitstellen wurden als 0,5 Stellen gerechnet

Verwaltung (ganze Stellen – siehe Technik)

Gesamt (ganze Stellen – siehe Technik)

Celle

7

8

15

Cuxhaven

12

5

17

Harburg

8

7

15

Lüchow-Dannenberg

5

4

9

Lüneburg

5

2

7

Osterholz-Scharmbeck

6,5

1

7,5

Rotenburg

9

2,5

11,5

Heidekreis

5

4

9

Uelzen

6

2,5

8,5

Verden

4

4,5

8,5

Stade

5

3,25

8,25

 

Im Landkreis Nienburg wurde im Jahr 2012 ein Pilotprojekt gestartet, um bestehende Vollzugsdefizite bei Abnahmen und Kontrollen zu beheben. Vorhandenes Personal (Teilzeitkräfte) hat hierzu geringfügig die Stunden erhöht. Im Jahr 2015 wurde das Projekt evaluiert und wird für weitere drei Jahre fortgeführt. Die Mehrkosten belaufen sich auf jährlich 15.000,- €. (0,2 Stellen) Es wurde als Zielvorgabe festgelelgt, dass  jährlich 225 Kontrollen durchgeführt und die Hälfte der Kosten über Gebühreneinnahmen refinanziert werden soll. Mit einem solchen Projekt konnte über einen Zeitraum von mehreren Jahren das Vollzugsdefizit erheblich reduziert werden. Zudem hat sich die Umsetzungsquote von Kompensationsmaßnahmen deutlich erhöht, da bekannt geworden ist, dass auch Kontrollen stattfinden. Das Projekt gilt als vorbildlich in ganz Niedersachsen, auch weil sich die Kontrollen auf ein angemessenes Maß beschränken.

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