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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Haushaltsplanentwurf 2017 / Fachdienste 41, 42 und 44  

Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 11.01.2017    
Zeit: 15:00 - 16:51 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2016/349 Haushaltsplanentwurf 2017 / Fachdienste 41, 42 und 44
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Dannenfeld, Mirko
Federführend:Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz Beteiligt:Ordnung
Bearbeiter/-in: Harneit, Annette  Straßenverkehr
Produkte:10.1. 121-100 Statistik
 10.2. 122-000 Allg. Ordnungsaufgaben, Melde- u. Personenstandswesen
 10.3. 122-300 Kraftfahrzeugwesen
 11.1. 122-200 Verkehrssicherheit
 12.1. 126-000 Abwehrender Brandschutz
 12.1.3. 127-000 Rettungsdienst
 12.1.4. 128-000 Katastrophenschutz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Fachdienstleiter Trost, Bonow und Dannenfeld stellen nacheinander die Haushaltsplanentwürfe der Fachdienste Ordnung und KFZ-Zulassungen (41), Straßenverkehr und Führerscheine (42) sowie Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz (44) vor und beantworten Fragen zu den Haushaltsansätzen. Im Nachgang zu der Sitzung wird hiermit zu folgenden Fragen bzw. Anmerkungen im Protokoll Stellung genommen:

 

KTA Bolmerg kritisiert die Formulierung „Zwangsunterbringung von psychisch Kranken und Suchtkranken in geschlossenen Anstalten“ im zweiten Satz der Beschreibung des Produkts 122-000 auf Seite 108 des Haushaltsplanentwurfs als sachlich falsch. Die Formulierung wird in „Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke“ geändert.

 

KTA Bolmerg bittet um Erläuterung der Kostenerstattung und Kostenumlagen für Maßnahmen nach dem NPsychKG in der Zeile 7 des Produkts 122-000 auf Seite 109 des Haushaltsplanentwurfs. Als Einnahmen werden hier nur Erstattungen von Patienten oder anderen Kostenträgern verbucht, die seitens des Landkreises zuvor insbesondere für ärztliche Stellungnahmen verauslagt worden sind. Die pauschale Zuweisung des Landes Niedersachsen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises in Höhe von 5 Mio. € pro Jahr wird hingegen vom Finanzmanagement zentral vereinnahmt und nicht anteilig bei den einzelnen Produkten gebucht.

 

KTA Mues bittet um Erläuterung des Sprungs in Höhe von 3.000 € vom Ansatz 2016 zum Ansatz 2017 in der Zeile 19 des Produkts 122-300 auf Seite 111 des Haushaltsplanentwurfs. Bis zum Jahr 2016 waren in den Ansätzen jeweils 3.000 €r die Unterhaltung des Kassenautomaten in der Zulassungsstelle veranschlagt. Bereits mit dem Ergebnis 2015 erfolgt die Verbuchung dieser Kosten bei der Kreiskasse. In den Haushaltsansätzen lässt sich diese Verschiebung erstmalig für das Jahr 2017 darstellen.

 

Der Ausschuss nimmt die Berichtsvorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

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