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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2015, Enlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss  

Betriebs- und Straßenbauausschuss
TOP: Ö 7
Gremium: Betriebs- und Straßenbauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.09.2016    
Zeit: 15:00 - 16:20 Anlass: Sitzung
Raum: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung
Ort: Betriebshof Straßenbau und -unterhaltung, Heidbergstraße 2, 21409 Embsen
2016/211 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2015, Enlastung der Betriebsleitung sowie Beschluss über den in der Bilanz festgestellten Jahresüberschuss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

Herr Dr. Spils ad Wilken erläutert anhand einer vorbereiteten Präsentation, die den Ausschussmitgliedern als Handout verteilt wird, die entsprechenden Prüfungsergebnisse. Wie im Vorjahr ließe sich zusammenfassend festhalten, dass die Pfung des Jahresabschlusses 2015, des Lageberichts sowie der Buchführung zu keinen Einwendungen geführt habe. Die Geschäftsführung sei ordnungsgemäß erfolgt. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität sei nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb sei wirtschaftlich geführt worden. Dieses sei durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises bestätigt worden.

Er verweist auf den stetigen Werteverzehr des Sachanlagevermögens. Aus diesem Grund spreche er auch weiterhin die Empfehlung aus, die Investitionsquote im Rahmen des finanzwirtschaftlich Machbaren des Landkreises zu erhöhen.

Generell sei in den Kommunen über viele Jahre auf Verschleiß gefahren worden. Dieser Umstand sei den politisch Verantwortlichen nunmehr bewusst und man sei daher in den letzten Jahren bestrebt gewesen, trotz der angespannten gesamtwirtschaftlichen Situation der öffentlichen Haushalte, die Investitionsquoten zu erhöhen.

Er empfehle daher, auch in diesem Jahr den erwirtschafteten Jahresüberschuss 2015 in die Erneuerungsrücklage des SBU einzustellen, um daraus die Investitionsquote in den Folgejahren erhöhen zu können.

KTA Kruse-Runge fragt in diesem Zusammenhang an, ob der Landkreis auf die Rückzahlung des dem Eigenbetrieb gewährten Inneren Darlehens verzichten könne. Der SBU nnte mit diesen eingesparten Mitteln die Investitionsquote erhöhen.

Landrat Nahrstedt erklärt, dass dieses zu erheblichen Problemen im Kreishaushalt führen würde. Die Rückzahlungsbeträge seien fest eingeplant und im Rahmen des gesamtwirtschaftlichen Ausgleichs unerlässlich. Wie von Herrn Dr. Spils ad Wilken bereits angesprochen, sei man in den letzten Jahren bestrebt gewesen, im Rahmen des Möglichen die Zuschüsse an den SBU zu erhöhen bzw. auch erwirtschaftete Gewinnüberschüsse des SBU im Betrieb zu belassen.

KTA Fricke bittet um Erläuterung, woraus der gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlich höhere Gewinnüberschuss des Jahres 2015 resultiere. Dieses sei hoffentlich nicht auf geringere Unterhaltungsarbeiten zurückzuführen.

BL Seegers erklärt, dass die vergangenen milden Winter im Wesentlichen zu den Einsparungen beigetragen hätten.

Im Jahr 2015 seien nur ca. 56.000,- €r den Winterdienst ausgegeben worden, was einen historischen Tiefststand bedeute. In anderen Jahren seien durchschnittlich 100.000,- € mehr ausgegeben worden. Auch die Haltungskosten der Fahrzeuge seien aufgrund der geringen Winterdiensteinsätze, der durchweg günstigen Kraftstoffkosten sowie eines deutlich geringeren Reparaturaufwands niedriger ausgefallen.

Im Unterhaltungsbereich habe man durchweg gute Ausschreibungsergebnisse erzielen können, so dass sogar mehr Maßnahmen als geplant durchgeführt worden seien, die Kosten jedoch geringer ausgefallen seien.

KTA Bollmann fragt, ob in die Finanzierungskalkulation für den neuen zentralen Betriebshof auch Eigenanteile aus der Erneuerungsrücklage mit eingeflossen seien.

BL Seegers erläutert, dass in der Kalkulation eine Entnahme in Höhe von 500.000,- € aus der Erneuerungsrücklage und Verkaufserlöse für die beiden Betriebshöfe etwa in der gleichen Höhe berücksichtigt worden seien.

Beschluss:

 

 

 

  1. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2015 des Betriebs Straßenbau und unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt;
  2. die Entlastung der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2015 wird beschlossen;
  3. der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss 2015 in Höhe von 347.429,96€ wird wie folgt verwendet:

Der Jahresüberschuss in Höhe von 347.429,96€ wird gemäß § 12 Abs. 2 EigBetrVO in die Erneuerungsrücklage eingestellt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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