Auszug - Annahme einer Erbschaft gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Ltd. KVD Maul erläutert die Sitzungsvorlage. Der Landkreis sei von der Erblasserin zum Nacherben und Ersatzerben im Rahmen eines sogenannten Behindertentestaments eingesetzt worden. Vorerbe war der nunmehr verstorbene Sohn, für den Sozialleistungen in Form von Grundsicherung und Hilfe zur Pflege erbracht wurden. Der Kreistag war mit der Angelegenheit zuletzt am 04.11.2013 befasst, als er dem Vorschlag der Nachlassverwalterin, die in der Erbmasse vorhandene Eigentumswohnung in Lüneburg zu verkaufen und den Erlös für die Sanierung des Einfamilienhauses in Adendorf einzusetzen, zugestimmt hat. Die Erbschaft bestehe im Wesentlichen aus dem Haus und werde derzeit auf einen Wert von 233.927 Euro nach Abzug der Verbindlichkeiten geschätzt.
Beschluss:
Der Annahme der Erbschaft der Frau Leonore Aarburg wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig