Vorlage - 2016/180
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Sachlage:
Mit letztwilliger Verfügung hat die am 15.10.2011 verstorbene Frau Leonore Aarburg, geb. Ansorge, den Landkreis Lüneburg als Nacherben von Herrn Dirk-Joachim Aarburg, verstorben am 22.03.2016, eingesetzt.
Die Höhe der Erbschaft wird sich gemäß derzeitiger Schätzung nach Abzug der Verbindlichkeiten auf 233.927,00 Euro belaufen. In der Erbmasse befindet sich ein Grundstück mit Einfamilienhaus und Ne-bengebäuden in Adendorf mit einem geschätzten Verkehrswert in Höhe von 230.000,00 Euro. Zur Erhaltung des Hauses musste aus der vorhandenen Erbmasse eine Eigentumswohnung der Verstorbenen veräußert werden. Dieser Veräußerung hat der Kreistag am 04.11.2013 zugestimmt (Vorlage 2013/193).
Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 25 a GemHKVO konkret geregelt worden.
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 25 a GemHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.