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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2014, Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses, Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2014  

Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.08.2016    
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2016/177 Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2014,
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses, Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Müller, Henrick
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KVOR Wiegert erläutert die Sitzungsvorlage. Der Schlussbericht beinhalte eine Prüfungsbemerkung, die sich auf das Sanierungsprojekt der Samtgemeinde Bardowick beziehe. Hierzu werde eine Stellungnahme von der Verwaltung erwartet und diese sei bereits verfasst worden sei. Die Samtgemeinde habe die Gesamtabrechnung des Sanierungsprojekts nicht vorgelegt und dies sei zu Recht bemängelt worden. Mittlerweile habe die Samtgemeinde die fehlenden Unterlagen vorgelegt. Die bestehende Anlage im Bau werde im Jahr 2016 aktiviert und die erforderlichen Abschreibungen vorgenommen.

 

Des Weiteren gebe es verschiedene Prüfungshinweise. Hierzu werde keine Stellungnahme von der Verwaltung erwartet.

 

Der Jahresabschluss sollte entsprechend Ziffer 1. des Beschlussvorschlages beschlossen werden. Gemäß Ziffer 2. der Beschlussempfehlung werde der erzielte Jahresüberschuss aus 2014 mit dem Sollfehlbetrag verrechnet. Außerdem sollte dem Landrat gemäß Ziffer 3. für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt werden. Die Prüfung habe keine Beanstandungen ergeben, die einer Entlastung entgegenstehen.

 

Beschluss:

  1. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG beschlossen.
  2. Der erzielte Jahresüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von 1.831.271,02 Euro wird mit dem in der Bilanz ausgewiesenen kameralen Sollfehlbetrag verrechnet.
  3. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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