Vorlage - 2016/177
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1 | Schlussbericht RPA Jahresabschluss 2014 (387 KB) |
Beschlussvorschlag:
- Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß § 129 Abs.1 NKomVG beschlossen.
- Der erzielte Jahresüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von 1.831.271,02 Euro wird mit dem in der Bilanz ausgewiesenen kameralen Sollfehlbetrag verrechnet.
- Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2014 Entlastung erteilt
Sachlage:
Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2014 am 08.10.2015 festgestellt.
Der Rechenschaftsbericht und die weiteren wesentlichen Bestandteile des Jahresabschlusses 2014 liegen den Kreistagsabgeordneten bereits vor (Vorlage 2015/263 vom 04.11.2015).
Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 ist als Anlage 1 beigefügt.
Der Schlussbericht enthält eine Prüfungsbemerkungen (PB), zu denen eine Stellungnahme der Verwaltung erwartet wird.
Stellungnahmen zu Prüfungshinweisen (PH) sind aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht erforderlich, wenn sie anerkannt und beachtet werden.
Stellungnahme zu PB 10/35, Gliederungs-Nr. 4.1 (S. 36 Schlussbericht)
Zwischenzeitlich hat ein Abstimmungsgespräch zwischen der Samtgemeinde Bardowick und dem Landkreis Lüneburg stattgefunden. Die Samtgemeinde hat im Rahmen dieses Gesprächs eine Gesamtabrechnung des Sanierungsprojektes vorgelegt, die zurzeit geprüft wird. Die bestehende Anlage im Bau wird im Jahr 2016 aktiviert und die erforderlichen Abschreibungen werden vorgenommen.
Die Prüfungshinweise des Rechnungsprüfungsamtes sind berechtigt. Erforderliche Korrekturen wurden inzwischen vorgenommen.
Hinweis zu PH 10, Gliederungs-Nr. 1.4 (S. 7 Schlussbericht) und Gliederungs-Nr. 1.9 (S. 9 Schlussbericht)
Die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Stellungnahmen des Landrates zum Jahresabschluss 2013 und zum Konsolidierten Gesamtabschluss 2013 wurden zeitgleich mit dem Jahresabschluss sowie dem Konsolidierten Gesamtabschluss 2013 ausgelegt. Es wurde lediglich in der Bekanntmachung der Auslegung versäumt darauf hinzuweisen, dass auch die Schlussberichte ausliegen.
Über die Verwendung des im Jahresabschluss 2014 ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 1.831.271,02 Euro ist vom Kreistag ein entsprechender Beschluss zu fassen. Solange noch alte Sollfehlbeträge des kameralen Verwaltungshaushaltes vorhanden sind, müssen Überschüsse dafür verwendet werden, diese abzubauen. Erst wenn die kameralen Sollfehlbeträge vollständig „getilgt“ sind, dürfen Jahresüberschüsse anderweitig verwendet werden (Deckung doppischer Fehlbeträge oder Zuführung zu Überschussrücklagen).
Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt hat zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie der Entlastung des Landrats gemäß
§ 129 Abs. 1 NKomVG entgegenstehen.