Auszug - Kostenübernahme bei der Teilnahme an Ferienfreizeiten
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Höchstbetrag für die Kostenübernahme des Teilnehmerbeitrages von Ferienfreizeiten wird ab 01.03.2016 auf 400,00 € festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig