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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der Gruppe SPD/GRÜNE vom 18. Januar 2016 Verbesserung der biologischen Durchlässigkeit der Ilmenau   

Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 01.02.2016    
Zeit: 15:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2016/016 Antrag der Gruppe SPD/GRÜNE vom 18. Januar 2016
Verbesserung der biologischen Durchlässigkeit der Ilmenau
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Produkte:13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
 
Wortprotokoll
Beschluss

Diskussionsverlauf:

Die Wasserkraftnutzung spielt bei der Umstellung auf regenerative Energie z.Zt. eine sehr untergeordnete Rolle (unter 3,5%). Der Beitrag der Wasserkraftanlagen an kleinen Flüssen und Bächen ist dabei sehr gering, das Potenzial ebenfalls. Dieser Aspekt ist bei dem Antrag daher zu vernachlässigen. Dem gegenüber stehen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Grundsätzlich.müsste die Durchgängigkeit von der Mündung bis zur Quelle hergestellt werden, um insbesondere die Wanderung der Fische zu ermöglichen. In der Praxis ergeben sich an verschiedenen Standorten zu unterschiedlichen Zeitpunkten Optionen, die Durchgängigkeit herzustellen (Straßenbaumaßnahmen, Auslaufen von Stromerzeugungsrechten, Eigentümerwechsel,etc., die dann genutzt werden müssen. Insgesamt fehlt es an personellen Kapazitäten und finanziellen Mitteln. Das Land fördert nach einer Prioritätenliste.

 

Zu 1.:

Es besteht bereits ein Verzeichnis der Wassernutzungsrechte (Wasserbuch), das auch digital vorliegt. Datengrundlage ist die Landesdatenbank, die für jedermann einsehbar unter http://www.wasserdaten.niedersachsen.de/cadenza/pages/map/default/index.xhtml verfügbar ist. Die Daten wurden auch in TerraWeb, das interne Geoportal des Landkreises übernommen.

 

Zu. 2.:

Die Daten wurden bereits in der Vergangenheit (ab 2009) ausgewertet, tabellarisch erfasst und die Staurechtsinhaber angehört. Dabei hat sich eine sehr unterschiedliche Lage ergeben:

a)r einzelne Rechte besteht nur das Recht der Wasserkraftnutzung für das Schroten und/oder einen Kreissägenbetrieb. Eine Stromerzeugung ist danach unzulässig.

b)Andere Rechte beinhalten das Recht der Energieerzeugung, dies ist in der Regel aber mit befristeten Erlaubnissen verbunden. Es findet teilweise eine Nutzung statt, teilweise nicht.

 

Zu 3.:

Vor dem Hintergrund der o.g. Ermittlungen muss aus Sicht der Verwaltung differenziert vorgegangen werden. Wenn das Staurecht keine Stromerzeugung vorsieht, ergibt sich nicht zwangsläufig die Notwendigkeit eines Widerrufs zumindest nicht bei den alten Wassermühlen. Die Aufnahme der alten Nutzung ist unwahrscheinlich. Die Zweckänderung zur Stromerzeugung bedarf der Erlaubnis, die nur erteilt würde, wenn gleichzeitig die Durchgängigkeit realisiert würde.Die Stauanlage darf nur mit Genehmigung außer Betrieb genommen werden. Eine Staulegung hätte gravierende Folgen für Statik von Gebäuden, Biotope (Auwälder im Oberstrom), Ortsbild und Gewässerökologie. Die ökologische Durchgängigkeit kann daher nur über Umfluter, Sohlgleiten oder Fischtreppen an diesen Standorten hergestellt werden.Vielerorts sind Umgehungsgerinne die beste Lösung (z. Zt.Thomasburg). Voraussetzung ist, dass ausreichend Wasser über diesen Umfluter fließt (ca. 2/3 der Gesamtwassermenge), um eine entsprechende Lockströmung zu erzeugen. Sofern keine Stromerzeugung stattfindet und zugelassen ist, kann über eine Änderung des Staurechts zum Zeitpunkt der Renaturierung entschieden werden das ermöglicht eine bessere Kommunikation mit dem Mühlenbesitzer über Lösungen für die Durchgängigkeit als ein einseitiger Widerruf.

Besteht das Recht der Stromerzeugung und wird genutzt, ist ein Widerruf nur mit Entschädigung möglich, was im Rahmen der Renaturierungsmaßnahme zu klären ist. Neben den großen Mühlen bestehen noch Staue zur Speisung von Fischteichen, die i.d.R. noch genutzt werden und sonstige Stauwehre. Bei letzteren besteht in der Regel keine Nutzung, so dass ein Widerruf nicht nötig ist. Ein Widerruf sollte bei den Rechten erfolgen, die potenziell eine Stromerzeugung ermöglichen, die aber seit 3 Jahren nicht genutzt werden. Dies war im Jahr 2009 kaum irgendwo der Fall, hier findet in den nächsten Wochen eine erneute Überprüfung statt.

Beschluss:

 

 

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen, die Verwaltung berichtet in einer späteren Sitzung über den aktuellen Sachstand.

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