Auszug - Neufassungen der Abfallsatzung und der Abfallgebührensatzung für das Entsorgungsgebiet Landkreis Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
KTA Gründel verkündet, dass die Gruppe SPD/Grüne der Vorlage zustimme. Es gehe darum, dass man die Abfallsatzung sowie die Abfallgebührensatzung an das Kreislaufwirtschaftsgesetz anpasse. Ziel sei es, die Sperrmüllabfuhr von monatlich auf zweimonatlich zu reduzieren. Eine weitere wichtige Neuerung sei die Einführung der Biotonne. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, diese schnell und unbürokratisch auch abzubestellen.
KTA Heuer findet die Änderungen wichtig für die Bürgerinnen und Bürger und auch die CDU/Bündnis 21 RRP stimmt zu.
KTA Gödecke hat eine Frage zu der Tabelle aus § 3 Nr. 4. Dort sei die Rede von 41,04 Euro monatlicher Grundgebühr für die Biotonne und er möchte wissen, ob stattdessen jährlich gemeint sei.
KRin Scherf antwortet, dass jährlich statt monatlich gemeint sei.
KTA Jaschke bittet jeden, der die Biotonne nicht benötige, diese bei der GfA abzumelden. Schließlich sei die Biotonne nicht umsonst.
KTA Brockmann-Wittich erinnert daran, dass die Brenntage abgeschafft wurden. Dies habe die Entsorgung von Biomüll ohne Biotonne erschwert. Die Grüne-Fraktion stimme der Vorlage zu.
KTA Heuer erläutert, dass zu diesem Thema im Verwaltungsrat der GfA sehr intensiv diskutiert wurde.
-KRin-
Beschluss:
Den vom Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR beschlossenen Neufassungen der Abfallsatzung sowie der Abfallgebührensatzung für das Entsorgungsgebiet Landkreis Lüneburg ab 01.01.2016 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen