Vorlage - 2015/187
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Anlage/n:
Übersicht über die Änderungen der Abfallsatzung
Entwurf der Neufassung der Abfallsatzung ab 01.01.2016
Entwurf der Neufassung der Abfallgebührensatzung ab 01.01.2016
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Übersicht Änderungen Abfallsatzung (82 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Neufassung Abfallsatzung 2016 (276 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Neufassung Abfallgebührensatzung 2016 (1580 KB) |
Beschlussvorschlag:
Den vom Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR beschlossenen Neufassungen der Abfallsatzung sowie der Abfallgebührensatzung für das Entsorgungsgebiet Landkreis Lüneburg ab 01.01.2016 wird zugestimmt.
Sachlage:
Der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR hat in seiner Sitzung am 01.07.2015 einstimmig die Neufassungen der Abfallsatzung sowie der Abfallgebührensatzung für das Entsorgungsgebiet Landkreis Lüneburg beschlossen. Beide Satzungen sollen zum 01.01.2016 in Kraft treten.
Mit der Neufassung der Abfallsatzung werden insbesondere die Anforderungen des aktuellen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), Bioabfälle flächendeckend getrennt zu sammeln und zu verwerten, umgesetzt. Nach § 3 Abs. 3 Ziffer 4 der Abfallsatzung sind kompostierbare Bioabfälle der GfA künftig grundsätzlich in einer von der Gesellschaft bereitgestellten Biotonne zu überlassen. Eigenkompostierer können auf Antrag von der Biotonnenpflicht befreit werden.
Weiter wird in § 8 Abs. 6 Buchstabe i der Abfallsatzung geregelt, dass für 1-Personen-Haushalte anstelle der 14-tägigen Hausmüllentsorgung auch eine Entleerung in einem vierwöchigen Rhythmus zulässig ist, wenn die gemeinsame Nutzung eines Abfallbehälters mit Nachbarn nicht möglich oder zumutbar ist.
Nach § 9 Abs. 5 Ziffer 4 der Abfallsatzung erfolgt die Sammlung von Sperrmüll, Metall sowie von Elektro- und Elektronikabfällen nicht mehr monatlich, sondern alle zwei Monate.
Alle wesentlichen Änderungen der Abfallsatzung ergeben sich aus der anliegenden Übersicht (Anlage 1). Der Entwurf der Neufassung ist als Anlage 2 beigefügt.
Die Abfallgebührensatzung ist aufgrund der Änderungen der Abfallsatzung redaktionell zu überarbeiten. Die Höhe der Gebührensätze bleibt 2016 hingegen unverändert. Alle Änderungen sind im anliegenden Satzungsentwurf (Anlage 3) rot umrahmt.
Gemäß § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg gkAöR bedarf die Entscheidung des Verwaltungsrates der Zustimmung des Kreistages.