Auszug - Klimaschutz-Teilkonzept "Klimaschutz in den Liegenschaften des Landkreises Lüneburg"
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Einleitend geht KOAR Beyer noch einmal kurz auf die wesentlichen Eckdaten des Energieberichts 2013 ein und skizziert die weitere Vorgehensweise bei der Auswertung der Verbrauchs- und Kostenwerte. Besonders verweist er auf das zwischenzeitlich erstellte Strom-Wärme-Diagramm, mit dem man sich einen schnellen Überblick über den energetischen Zustand der einzelnen Liegenschaften verschaffen kann. Es ist gut geeignet, die problematischen Liegenschaften zu identifizieren, die im Folgenden näher zu untersuchen sind. Das Strom-Wärme-Diagramm liegt dem Protokoll als Bestandteil der Präsentation an. Ziel der jetzt vorzunehmenden Prioritätensetzung wird sein, die Gebäude mit dem höchsten Energie- und Kosteneinsparpotential zu ermitteln und so zeit- und kostenintensive Arbeiten auf wenige, besonders relevante Liegenschaften zu beschränken.
Anschließend stellt Dipl.-Wirtsch.-Ing. Freise die Zielsetzung und den Projektablauf der geförderten Klimaschutz-Teilkonzepte vor und geht am Beispiel der Berufsbildenden Schulen I detailliert auf die wesentlichen Untersuchungsinhalte und -ergebnisse ein. Seine Präsentation mit einer Ergebniszusammenfassung liegt dem Protokoll an. Die einzelnen Energieeinsparkonzepte für die 25 untersuchten Gebäudegruppen können von interessierten Kreistagsabgeordneten in der Gebäudewirtschaft eingesehen werden. Die Umsetzung aller von Herrn Freise vorgeschlagenen Maßnahmen würde eine Investitionssumme von über 13 Mio. € erfordern, davon entfielen über 11 Mio. € auf die untersuchten Schulgebäude. Hier hätte sich die Investition nach ca. 17 Jahren amortisiert. Mit Umsetzung aller Vorschläge würde der Landkreis Lüneburg 1.774 t CO2 im Jahr einsparen.
Dipl.-Ing. Labuhn erläutert, nach welchen Kriterien die Gebäudewirtschaft die Auswahl konkret umzusetzender Einsparmaßnahmen treffen und dem Ausschuss zur Beratung vorschlagen wird. Im ersten Schritt werden diese in ohnehin anstehenden Erneuerungs- und Unterhaltungsmaßnahmen eingebunden. Im nächsten Schritt soll ein Sanierungsfahrplan mit gezielten Projekten erstellt werden. Dabei gilt es insbesondere die aktuelle Förderkulisse in den Blick zu nehmen und zu nutzen. KOAR Beyer verweist in diesem Zusammenhang besonders auf den aktuellen Entwurf der EFRE-Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz sowie das jüngst verabschiedete Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz), nach dem neben dem Breitbandausbau insbesondere auch die energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur förderfähig wäre. Weiter stellt er noch einmal klar, dass für die jetzt vorliegenden Energieeinsparkonzepte im Vorfeld von der Gebäudewirtschaft bewusst die Liegenschaften ausgewählt wurden, in denen Verbesserungspotentiale offensichtlich waren. Das darf und soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Landkreis Lüneburg in den letzten 10 Jahren bereits erhebliche Summen in die energetische Sanierung seiner Gebäude investiert hat. Dies besonders im Zuge des noch bis 2018 laufenden Schulbausanierungsprogramms.