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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Unterstützung der Kommunen zur Erstellung von Nahwärmekonzepten  

Ausschuss für Erneuerbare Energien, Raumordnung und Klimafolgenanpassung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Erneuerbare Energien und Klimafolgenanpassung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.07.2014    
Zeit: 15:00 - 16:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Sitzungssaal Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
2014/194 Unterstützung der Kommunen zur Erstellung von Nahwärmekonzepten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Scherf, Monika
Federführend:Klimaschutzleitstelle Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1.1. 561-100 Klimaschutz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

Ang. Winkelmann erläutert die Bedeutung von Nahwärmekonzepten und stellt die Beschlussvorlage vor.

Die Ausschussmitglieder äern sich weitgehend positiv in Bezug auf das grundsätzliche Konzept, die Effektivität und Effizienz dieser Maßnahmen, den Kostenrahmen und die Förderhöhe.

 

KTA Dr. Kämpny betont, dass die Erstellung von Nahwärmekonzepten nur ein erster Schritt sei, auf den erhebliche Investitionen folgen müssten. Hier sei eine aktive Beratung der Klimaschutzleitstelle zu Fördermitteln von Bund und Land erforderlich.

 

KTA Adam fragt nach Erfahrungswerten, ob die Förderquote und das Förderbudget voraussichtlich ausreichen und ob es sinnvoll ist, die Förderung auch privaten Investoren zugute kommen zu lassen.

 

Ang. Winkelmann und KR Scherf betonen, dass es wichtig ist, die Kommunen bei Vorhaben zu Einrichtung von Nahwärmenetzen intensiv einzubinden. Sie sind deshalb der erste Adressat dieser Förderung, die damit indirekt auch privaten Investoren nutzt.

 

KTA Brockmann-Wittich fragt, wie sichergestellt wird, dass die Informationen bei den Kommunen ankommen.

 

Ang. Winkelmann verweist darauf, dass die Klimaschutzleitstelle die Kommunen zurzeit ohnehin wegen anderer Projekte kontaktiert und dabei auch auf dieses neue Förderangebot hinweisen wird.

 

KR Scherf sagt zu, dass das Angebot in der Dienstbesprechung der Hauptverwaltungsbeamten vorgestellt wird.

 

Auf verschiedene Nachfragen zur Förderhöhe und Wirtschaftlichkeit von Nahwärmenetzen stellt Ang. Winkelmann dar, dass die Förderung in erster Linie einen Anlass bieten soll, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die Investitionskosten für die Umsetzung eines Nahwärmenetzes sind sehr unterschiedlich und hängen wesentlich davon ab, in welchem Umfang Erdarbeiten erforderlich sind und ob Synergien etwa mit einer ohnehin anfallenden Straßenerneuerung oder Kabelverlegung möglich sind. Die Wirtschaftlichkeit von Nahwärmenetzen ist vor allem in Altbaubereichen gegeben.

 

Beschluss:

 

 

 

Um das Bemühen des Landkreises, auch im Wärmebereich die Energiewende zu realisieren, zu befördern, sollen die Kommunen im Landkreis bei der Erstellung von Nahwärmekonzepten unterstützt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, Kommunen für die Konzepterstellung einen Zuschuss von 40 % der Kosten (max. 2.000,00 €) zu gewähren. Die Mittel stehen bereit im Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz. Insgesamt sollen dafür 10.000,00 € im Strukturentwicklungsfonds reserviert werden.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

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