Auszug - Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2014 bis 2016
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
Die Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2014 bis 2016 wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Es wird vereinbart, dass die Verdopplung der Ganztagsplätze unter Ziffer 4. „Bestand abzüglich Bedarf“ zukünftig nicht mehr erfolgt. Zwar richtet sich der Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz nach wie vor auf einen Halbtagsplatz. Unter Nachfrageaspekten ist diese Einschränkung jedoch nicht mehr zeitgemäß. In zunehmendem Umfang werden die Kindertagesstättenplätze von den Trägern in 2/3- bzw. Ganztagsform nachfragegerecht angeboten. Daher sollten zukünftig die tatsächlich genehmigten und somit verfügbaren Plätze einem rechnerischen Bedarf gegenübergestellt werden. Die Änderung wird mit der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015 bis 2017 umgesetzt.
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