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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/102  

Betreff: Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2014 bis 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.10. 365-000 Tageseinrichtungen für Kinder
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
06.05.2014 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Kita-Platzzahlberechnung 2014-2016  

 

 

 

 

Anlage/n:

Kita-Platzzahlberechnung 2014 – 2016 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kita-Platzzahlberechnung 2014-2016 (103 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

Sachlage:

Gemäß § 80 SGB VIII in Verbindung mit § 13 Nds. Kindertagesstättengesetz ist der örtliche Jugendhilfeträger verpflichtet, die Bedarfsplanung für die Kindertagesstätten zu erstellen und vorzulegen.

Gemäß § 13 Absatz 3 Nds. Kindertagesstättengesetz haben die Gemeinden bei der Feststellung der Bedarfszahlen mitzuwirken und soll Gelegenheit gegeben werden, den Entwurf zu erörtern. Die freien Träger erhalten ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme

 

Das Beteiligungsverfahren durch den Landkreis Lüneburg läuft zurzeit. Die Verwaltung wird in der Sitzung zum Rücklauf mündlich vortragen. .

 

Für den Landkreis Lüneburg lässt sich feststellen ist, dass die Bedarfszahlen nach wie vor zunehmen. Dies betrifft nicht nur die Bedarfszahlen für Kinder im Kindergartenalter, sondern auch die Zahlen der Kinder im Alter von unter drei Jahren.

 

Dennoch macht sich der forcierte Ausbau von Krippenplätzen positiv bemerkbar, so dass die Versorgungsquote hier verbessert werden konnte.

 

Wie bereits in der letzten Kindertagesstättenbedarfsplanung ausgeführt, gilt ab 01.08.2013 der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs. Die derzeitige Versorgungslage hat bisher bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs zu keinen Problemen geführt.


Die Versorgungsquoten im Bereich der Kindergartenplätze stagnieren ein wenig. Dies hat im Wesentlichen seine Ursache darin, dass das Platzangebot bedarfsgerecht umstrukturiert wird. Die in den vergangenen Jahren noch relativ hohen Anteile an Nachmittagsbetreuungsplätzen wurden zugunsten von 2/3-Plätzen und Ganztagsplätzen geändert. Dies macht sich insbesondere auch bei den Ganztagsplätzen dahin gehend bemerkbar, dass trotz der gestiegenen Zahl an zu versorgenden Kindern die Versorgungsquote um drei bis vier Prozentpunkte verbessert werden konnte.

 

Bei einer Betrachtung der lokaleren Berechnungen für einzelne Einheits- bzw. Samtgemeinden ergeben sich teilweise etwas abweichende Bilder. Dem Trend der letzten Jahre folgend ist dies jedoch immer auch durch einen sehr unterschiedlichen lokalen Nachfragebedarf geprägt. Neben der rechnerischen Größe an Versorgungsgrößen wurden immer auch die tatsächlichen Nachfragewerte für einen Ausbau zugrunde gelegt. Das heißt, dass ggf. unter dem Schnitt liegende Versorgungsquoten häufig auch mit einer unterdurchschnittlichen Nachfrage korrelieren.

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