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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 21.09.2013 (Eingang: 21.09.2013); Änderungsantrag aller Fraktionen und Gruppen im Kreistag vom 04.11.2013 (Eingang: 04.11.2013); Resolution: Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (im Stand der 1. Aktualisierung vom 05.11.2013)  

Kreistag
TOP: Ö 8
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 04.11.2013    
Zeit: 14:00 - 15:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2013/224 Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 21.09.2013 (Eingang: 21.09.2013);
Änderungsantrag aller Fraktionen und Gruppen im Kreistag vom 04.11.2013 (Eingang: 04.11.2013);
Resolution: Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 05.11.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Ammoneit, BrittaAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Kamp erläutert die gemeinsam eingebrachte Resolution aller Fraktionen. Die Forderung sei, dass die Kommunen bei den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entlastet werden. Es sollten der rot-grünen Regierung in Hannover keine Vorhaltungen gemacht werden, so wie in dem Begründungstext des Antrages der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion. Daher sei dieser gemeinsame Resolutionstext erarbeitet worden. Man wolle, dass die Mittel der Grundsicherung des Landes beim Landkreis Lüneburg ankommen. Er habe den Text allen Fraktionen zugeschickt.

 

KTA Blume erinnert, dass der Bund sich 2011 bereit erklärte, die Kosten der Grundsicherung zu übernehmen und die Kommunen zu entlasten und somit zu stärken. Die derzeitige rot-grüne Regierung stelle sich nun gegen diese Linie, woraufhin der Niedersächsische Landkreistag dies vehement kritisiert habe. Daher wurde der Antrag von seiner Fraktion eingebracht, um eine Entlastung der Kommunen herbeizuführen. Seine Fraktion akzeptiere aber auch den Änderungsantrag aller Fraktionen, da dieser kaum von dem Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion abweiche.

 

KTA Schellmann dankt der CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion für den ursprünglichen Antrag und auch der SPD-Fraktion für die Initiierung des gemeinsamen Antrages. Sie würde sich wünschen, dass im Interesse der Sache zynische Äerungen gegen die jeweilige Landesregierung ausblieben und weniger Kritik geäert werde.

 

KTA Stilke ist nicht der Ansicht, dass das Problem die rot-grüne Landesregierung sei. Nach den vorliegenden Zahlen werde die jetzige Forderung dem Landkreis neburg weniger einbringen, als die Berechnungen in Hannover vorher besagten. Nichtsdestotrotz werde die Grüne-Fraktion diese Resolution unterstützen.

 

-5-

Beschluss:

Im Oktober 2011 beschloss der Deutsche Bundestag mit dem „Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“, die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig zu übernehmen. Zuvor waren diese Kosten nach Bundesrecht nahezu allein von den Kommunen zu tragen. Der dritte und letzte Entlastungsschritt erfolgt ab dem Jahr 2014. Die Summe der jährlichen Entlastung der Kommunen beziffert sich von da an alleine für Niedersachsen auf einen Betrag von über 400 Mio. Euro. Die Kommunen in Niedersachsen werden durch die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund somit erheblich entlastet. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur dauerhaften finanziellen Gesundung der kommunalen Haushalte und wurde im Landkreis Lüneburg bei der mittelfristigen Finanzplanung im Rahmen des Entschuldungsvertrages mit eingerechnet. Daher begrüßen wir diese Entscheidung des Bundesgesetzgebers ausdrücklich.

Vor diesem Hintergrund fordert der Lüneburger Kreistag das Land Niedersachsen auf, die Kommunen auch aus den Mitteln der dritten Stufe der Kostenübernahme zur Grundsicherung ab 2014 zu entlasten.

Die Gesamtsumme dieser letzten Entlastungsstufe beträgt in Niedersachsen nach den Berechnungen der Kommunalen Spitzenverbände jährlich 107 Mio. Euro. In Anbetracht der Auswirkungen dieser Forderung auf das Quotale System und der entstandenen Schieflage in der Finanzierung der Sozialhilfe unterstützt der Lüneburger Kreistag den Beschluss des Vorstandes des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) vom 20. Juni 2013 „nftige Finanzierung der Sozialhilfe in Niedersachsen“ und macht sich die Forderungen zu eigen.

Darüber hinaus fordern wir den Bundesrat und Bundestag auf, die im Rahmen des Fiskalpaktes zugesagten Entlastungen der Kommunen bei der Eingliederungshilfe im Jahr 2014 umzusetzen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

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