Vorlage - 2013/224
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Originalantrag (186 KB) | ||||
2 | Anlage zum Antrag (30 KB) | ||||
3 | Änderungsantrag aller Fraktionen und Gruppen (702 KB) |
Beschlussvorschlag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion:
„Der Kreistag des Landkreises Lüneburg stellt fest:
Im Oktober 2011 beschloss der Deutsche Bundestag mit dem „Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“, die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig zu übernehmen. Zuvor waren diese Kosten nach Bundesrecht nahezu allein von den Kommunen zu tragen. Der dritte und letzte Entlastungsschritt erfolgt ab dem Jahr 2014. Die Summe der jährlichen Entlastung der Kommunen beziffert sich von da an alleine für Niedersachsen auf einen Betrag von über 400 Mio. Euro. Die Kommunen in Niedersachsen werden durch die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund somit erheblich entlastet. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur dauerhaften finanziellen Gesundung der kommunalen Haushalte. Daher begrüßen wir diese Entscheidung des Bundesgesetzgebers ausdrücklich.
Vor diesem Hintergrund fordert der Lüneburger Kreistag das Land Niedersachsen auf, die Kommunen auch aus den Mitteln der dritten Stufe der Kostenübernahme zur Grundsicherung ab 2014 zu entlasten.
Die Gesamtsumme dieser letzten Entlastungsstufe beträgt in Niedersachsen nach den Berechnungen der Kommunalen Spitzenverbände jährlich 107 Mio. Euro. In Anbetracht der Auswirkungen dieser Forderung auf das Quotale System und der entstandenen Schieflage in der Finanzierung der Sozialhilfe unterstützt der Lüneburger Kreistag den Beschluss des Vorstandes des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) vom 20. Juni 2013 „Künftige Finanzierung der Sozialhilfe in Niedersachsen“ (Anlage) und macht sich die Forderungen zu eigen.“
Aktualisierter Beschlussvorschlag aller Fraktionen vom 04.11.2013:
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg stellt fest:
„Im Oktober 2011 beschloss der Deutsche Bundestag mit dem „Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen“, die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig zu übernehmen. Zuvor waren diese Kosten nach Bundesrecht nahezu allein von den Kommunen zu tragen. Der dritte und letzte Entlastungsschritt erfolgt ab dem Jahr 2014. Die Summe der jährlichen Entlastung der Kommunen beziffert sich von da an alleine für Niedersachsen auf einen Betrag von über 400 Mio. Euro. Die Kommunen in Niedersachsen werden durch die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund somit erheblich entlastet. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur dauerhaften finanziellen Gesundung der kommunalen Haushalte und wurde im Landkreis Lüneburg bei der mittelfristigen Finanzplanung im Rahmen des Entschuldungsvertrages mit eingerechnet. Daher begrüßen wir diese Entscheidung des Bundesgesetzgebers ausdrücklich.
Vor diesem Hintergrund fordert der Lüneburger Kreistag das Land Niedersachsen auf, die Kommunen auch aus den Mitteln der dritten Stufe der Kostenübernahme zur Grundsicherung ab 2014 zu entlasten.
Die Gesamtsumme dieser letzten Entlastungsstufe beträgt in Niedersachsen nach den Berechnungen der Kommunalen Spitzenverbände jährlich 107 Mio. Euro. In Anbetracht der Auswirkungen dieser Forderung auf das Quotale System und der entstandenen Schieflage in der Finanzierung der Sozialhilfe unterstützt der Lüneburger Kreistag den Beschluss des Vorstandes des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) vom 20. Juni 2013 „Künftige Finanzierung der Sozialhilfe in Niedersachsen“ und macht sich die Forderungen zu eigen.
Darüber hinaus fordern wir den Bundesrat und Bundestag auf, die im Rahmen des Fiskalpaktes zugesagten Entlastungen der Kommunen bei der Eingliederungshilfe im Jahr 2014 umzusetzen.“
Sachlage:
Die CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion stellt zur Beschlussfassung im Kreistag am 04.11.2013 den beigefügten Antrag. Zur Begründung siehe Antrag.
Aktualisierte Sachlage vom 05.11.2013:
Die Fraktionen und Gruppen des Lüneburger Kreistages stellen mit Schreiben vom 04.11.2013 (Eingang: 04.11.2013) einen Änderungsantrag zur Sitzung des Kreistages am 04.11.2013. Der Änderungsantrag ist als Anlage beigefügt.