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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg (im Stand der 1. Aktualisierung vom 22.10.2013)  

Kreistag
TOP: Ö 7
Gremium: Kreistag Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 04.11.2013    
Zeit: 14:00 - 15:55 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2013/252 Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 22.10.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Sigrid RuthAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

Ang. Ruth erläutert die in der Vorlage aufgeführten Änderungen der Entschädigungssatzung ausführlich. Durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.6.2012 bezogen auf die Verteilung der Fraktionsmittel sei die Entschädigungssatzung anzupassen. Im Zuge der Anpassung wurde die Entschädigungssatzung auch im Hinblick auf Verdienstausfall, Pauschalstundensatz, Fahrtkostenentschädigung, Entschädigung ehrenamtlicher Tätiger und Verjährungsfristen überarbeitet. Sie bittet um Zustimmung.

 

KTA Mertz macht deutlich, dass die neue Verteilung der Fraktionsmittel für die SPD-Fraktion zwar einen großen finanziellen Einschnitt bedeute, die SPD-Fraktion dennoch die Änderung nachvollziehen könne und der Vorlage zustimmen werde.

 

KTA Perschel teilt mit, dass sich die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion enthalten werde. Seine Fraktion habe sich immer gegen die Höhe der Fraktionsmittel ausgesprochen. Mit den rund 700 Euro weniger im Jahr könne seine Fraktion gut auskommen. Dennoch zeige der Vergleich der Fraktionsmittel mit den anderen Landkreisen, dass die Kreistagsfraktionen des Landkreises Lüneburg deutlich mehr für die Fraktionsarbeit erhalten. Richtig finde er, dass für die Öffentlichkeitsarbeit an Stelle der bisher festgelegten 10 % des Gesamtbetrages nun 15 % festgelegt werden.

 

KTA Plaschka verkündet, dass die Gruppe FDP/Die Unabhängigen der Vorlage zustimmen werde. Die vorgelegte Satzungsänderung sei mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen und vereinbart worden. Sie weist darauf hin, dass die Fraktion Die Unabhängigen auf Fraktionsmittel verzichte und auch in Zukunft verzichten werde. Auch die FDP-Fraktion zahle einen großen Teil der an sie ausgezahlten Fraktionsmittel jährlich wegen Nichtverwendung zurück.

 

KTA Stilke erläutert, dass nicht verbrauchte Fraktionsmittel selbstverständlich zurückgezahlt werden. Seine Fraktion verfüge nicht über eigene Büroräumlichkeiten, in denen Arbeitsmaterialien weggeschlossen werden können. In anderen Landkreisen werden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, weshalb dort dafür keine Fraktionsmittel aufgewendet werden müssen. Über viele Stunden leisten die Kreistagspolitiker ehrenamtliche Arbeit und auch viel länger, als letztlich abgerechnet werde. Man sollte es sich Wert sein, dass die Fraktionsmittel r diese Arbeit in angemessener he angesetzt werden. Die Erhöhung der Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit werde deutlich begrüßt.

 

KTA Stoll begrüßt im Namen der Fraktion Die Linke, dass die kleinen Fraktionen nftig mehr Fraktionsmittel erhalten. Für nicht notwendig erachte er die 1.000 Euro zu Beginn einer Wahlperiode für die Grundausstattung der Fraktionen. Der neuen 40 %-Regelung bei der Verteilung der Fraktionsmittel sowie 15% statt 10 % Ausgaben r Öffentlichkeitsarbeit stimme seine Fraktion zu.

 

KTA Kamp wundert sich über die Diskussion, denn in dem Gespräch mit allen Fraktionsvorsitzenden vor einigen Wochen schien man sich noch einig. Er erläutert, dass Fraktionsmittel vor allem benötigt werden, um Infrastrukturen aufzubauen, etwa Büroräume mit den notwendigen Arbeitsmaterialien, die der Landkreis Lüneburg den Fraktionen nicht bieten könne. Die Fraktionen benötigen die Mittel zur Aufrechterhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit.

 

-01-

Beschluss:

Die beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung (Anlage 4 der Vorlage) wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltungen

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