Auszug - Haushalt 2014/Fachdienst Bauen/Bauaufsicht (60)
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Wortprotokoll Beschluss |
Diskussionsverlauf:
BOR’in Opalka stellt die Produkte des Fachdienstes Bauen, die Entwicklung des Antragaufkommens, der Bearbeitungszeiten und des Gebührenaufkommens vor und beantwortet Fragen dazu. Dabei geht sie besonders auf die novellierte Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und die Fortentwicklung des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens (Bauen online) ein. Die weiteren Freistellungen von der Baugenehmigungspflicht bringen einen erhöhten Beratungs- und Überprüfungsaufwand mit sich. Das Beteiligungsverfahren über Bauen online hat sich eingespielt und bewährt. Für die Akzeptanz der elektronischen Antragstellung muss dagegen noch intensiv geworben werden. Das Gebührenaufkommen wurde vorsichtig geschätzt und beruht auf der prognostizierten Entwicklung der Antragszahlen. Die Bearbeitungszeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr verlängert. Dies ist der hohen Auslastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch den zusätzlichen Beratungs- und Überprüfungsaufwand nach Novellierung der NBauO geschuldet. Die Bearbeitung von Bauanträgen hat oberste Priorität. Bauaufsichtliche Überprüfungen können von daher, ausgenommen bei erkennbaren Gefahrenlagen, nicht immer zeitnah durchgeführt werden. In der gemeinsamen Diskussion wird eine Evaluation des elektronischen Beteiligungsverfahrens mit den Gemeinden angeregt. Weiter wird seitens der Verwaltung auf Nachfrage klargestellt, dass es keine Stellenminderung in diesem Bereich gegeben hat, sondern die Stellen der Regional- und Bauleitplanung aus dem Stellenplan des Fachdienstes Bauen ausgegliedert wurden. Dort werden jetzt insbesondere die Bauvoranfragen bearbeitet und planungsrechtliche Stellungnahmen abgegeben.