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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/250  

Betreff: Haushalt 2014/Fachdienst Bauen/Bauaufsicht (60)
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Opalka, UteAktenzeichen:60-60 06 01
Federführend:Bauen Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
06.11.2013 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zum Fachdienst Bauen gehören folgende Produkte:

 

126-100 Vorbeugender Brandschutz

521-000 Bau- und Grundstücksordnung

522-000 Wohnbauförderung

523-000 Denkmalschutz und –pflege.

 

Die novellierte Niedersächsische Bauordnung (NBauO) trat am 01.11.2012 für alle neuen Bauvorhaben in Kraft. Ziele der Novellierung waren die Verfahrensbeschleunigung und –straffung sowie die Streichung entbehrlicher Vorschriften, um kostensparendes Bauen in Niedersachsen zu fördern. In Folge der Novellierung der NBauO wurden auch viele der darauf basierenden Vorschriften (beispielsweise DVNBauO, GaVO, BauVorlVO) sowie die Baugebührenordnung geändert.

 

Grundsätzlich war beabsichtigt, den Bauherren sowie ihren Entwurfsverfassern mehr Verantwortung für die Einhaltung des öffentliche Baurechts zu übertragen. Das wiederum führte bei ihnen zu einem gestiegenen Beratungsbedarf über die neuen Vorschriften durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde. Hinzu kommen Nachbarbeschwerden und nachbarliche Anträge auf bauaufsichtliches Einschreiten, die in den meisten Fällen zeitaufwendige Ortsbesichtigungen zur Ermittlung des Sachverhaltes erfordern.

 

Den Kennzahlen auf S. 320 des Haushaltsplan-Entwurfes ist zu entnehmen, dass für 2013 bei den Bauanträgen ein Rückgang der Fallzahlen geschätzt wurde. Dieser Trend hat sich bestätigt. Bis Ende Juli lagen 369 Bauanträge (Vorjahr 410) vor. Die geschätzte Zunahme der Baumitteilungen scheint sich ebenfalls zu bestätigen. Bis Ende Juli gingen 103 Baumitteilungen (Vorjahr 87) ein. Aufgrund der bisherigen Entwicklung erfolgte für die Haushaltsplanung 2014 wiederum eine vorsichtige Schätzung des Antragsaufkommens und der Erträge.

 

Die durchschnittliche Laufzeit vollständiger Anträge liegt im 1. Halbjahr 2013 bei 33 Kalendertagen (1.HJ 2012: 24 KT). Etwa 38 % der Bauanträge wurden innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vollständigkeit genehmigt (Vorjahr 48 %).

 

Die Zahl der örtlichen Überprüfungen wurde für 2013 höher als in den Vorjahren angesetzt, weil erwartet worden war, dass die Bauaufsichtsbehörde bei weiteren Freistellungen vom Genehmigungsvorbehalt eher repressiv als präventiv tätig werden würde. Im 1.Halbjahr 2013 fanden allerdings nur 96 Überprüfungen statt, da sie zugunsten der laufenden Bauanträge  so weit wie irgend vertretbar reduziert wurden. Diese Prioritätensetzung wird voraussichtlich auch in 2014 beibehalten werden müssen.

 

Die Implementierung des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens (Bauen online) wurde weiter vorangebracht. Durch die elektronische Beteiligung interner und externer Behörden werden die Rücklaufzeiten der Unterlagen deutlich verringert. Derzeit starten die ersten Testverfahren mit einigen Planungsbüros, die elektronische Anträge über NAVO (Niedersächsisches Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online) einreichen. Diese Testanträge werden dann auch vollständig elektronisch bearbeitet. Aufgrund der Erfahrungen anderer Bauaufsichtsbehörden (Landkreis Harburg, Heidekreis, Kreis Soest) bedarf es noch einer intensiven Werbung, damit möglichst viele Planer von der Möglichkeit, digitale Bauanträge einzureichen, Gebrauch machen.

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