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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 08.02.2013 (Eingang: 08.02.2013); Resolution: Bewuchsrückschnitt im Deichvorland der Elbe  

Kreistag
TOP: Ö 9
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 23.09.2013    
Zeit: 14:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2013/031 Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 08.02.2013 (Eingang: 08.02.2013);
Resolution: Bewuchsrückschnitt im Deichvorland der Elbe
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

KTA Kastens begründet die Resolution. Das Ziel sei, Maßnahmen zum Hochwasserschutz umzusetzen. Hierbei sei das Thema Rückschnitt ein wichtiger Punkt. Dass die Verbuschung einen Teil des höher auflaufenden Wassers bewirke, stehe zweifelsfrei fest. Der Wasserstand sei deutlich höher und der Zu- und Abfluss der Elbe werde erheblich behindert. Mit der Resolution fordere die Fraktion CDU/Bündnis 21 RRP, ein konsequentes Entgegenwirken und Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen, die rechtzeitig, regelmäßig und nachhaltig sein müssen. In der letzten Umweltausschusssitzung konnte man sich nicht auf diese Resolution verständigen. Insbesondere lag dies an dem Punkt 3, der die Beweidung der Vordeichflächen betreffe. Diesen Punkt nehme seine Fraktion daher zurück. Die Beweidung durch Rinder und Schafe auf teilweise oder temporär belasteten Flächen bedürfe einer besonderen und intensiven Prüfung. Als zuständige Katastrophenschutzbehörde solle der Landkreis zügig alles unternehmen, um die Region für ein kommendes Hochwasser gut aufzustellen. Hierzu seien die Rückschnittsmaßnahmen ein wichtiger Teil. Die derzeitigen Rückschnittsaktionen im Amt Neuhaus seien richtig und gut, reichen jedoch nicht aus. Er bitte um Zustimmung zur geänderten Resolution.

 

KTA Brockmann-Wittich fehlt bei dieser Resolution die Einbeziehung aktueller Geschehnisse. Der Landkreis Lüneburg handele an der Elbe mit Rückschnittsmaßnahmen, die ihr persönlich nicht gefallen, weil dort schweres Gerät zum Einsatz komme, was sich nachteilig auf die Bodenbeschaffenheit auswirke. Die einzig wirksame Maßnahme sei, der Elbe mehr Raum zu geben. Es müsse Feinarbeit geleistet werden ohne größere Umweltschäden zu verursachen. Ihre Fraktion rege an, dass der Landkreis Überflutungsflächen erwerbe. Dies sei kostengünstiger als die betroffenen Überschwemmungsgebiete wieder aufzubauen. Sie stimme der Resolution dennoch zu und freue sich auf die Zusammenarbeit.

 

KTA Plaschka versteht die Resolution dahingehend, dass man sofort etwas unternimmt und handelt, damit das nächste Hochwasser nicht wieder so hoch auflaufen kann. Die anderen erforderlichen Maßnahmen müssen in einem langjährigen Prozess umgesetzt werden. Dieser Resolution könne man zustimmen, denn sie sei vernünftig und sachgerecht.

 

KTA Ziemer begrüßt das „Aufeinanderzubewegen“ der Fraktionen im Kreisausschuss. Dadurch werde ein sachorientiertes Handeln ermöglicht. Deshalb stimme sie der Resolution nach Streichung von Ziffer 3 zu.

 

KTA Stoll verkündet die Unterstützung der Fraktion Die LINKE. In dem Antrag gehe es um einen Rückschnitt und nicht um eine radikale Rodung. Er gebe zu bedenken, das Winter-Hochwasser nicht aus den Augen zu verlieren.

 

KTA Stilke gibt bekannt, dass nicht alle aus der Fraktion Die Grünen diese Resolution unterstützen. Es gebe ein geregeltes Verfahren und Gesetze, wie die Verbuschung zurückgeschnitten werden müsse. An diese müssen sich sowohl der Landkreis als Rückschneider als auch das Land als Gesetzgeber halten. Es müsse an den richtigen Stellen zurückgeschnitten und der Naturschutz dabei berücksichtigt werden. Unsinnig sei es, mit unwissenschaftlichen Methoden vorzugehen. Der Landkreis Lüneburg habe außerdem einen Schutz für Lauenburg und für Geesthacht zu gewährleisten. Je schneller das Wasser im Landkreis Lüneburg fließe, desto höher steige es in Lauenburg.

 

KTA Gödecke stimmt dieser Resolution zu. Er verweist auf den Hochwasserschutzplan sowie den Biosphärenreservatsplan. mtliche Pläne, die konträr seien, ssten zunächst überarbeitet werden und es müsse Feinarbeit geleistet werden, bevor etwas Wesentliches beschlossen werde. Da stimme er der Fraktion Die Grünen teilweise zu. Die Bevölkerung erwarte, dass es losgehe und er hoffe auf breite Zustimmung.

 

KTA Kamp erinnert an die letzte gemeinsam verabschiedete Resolution vom 24.06.2013. Das Ganze sei bereits auf den Weg gebracht worden und er hätte erwartet, dass die CDU/Bündnis 21 RRP-Fraktion diesen Antrag zurückziehe. Im Prinzip sei alles beraten und beschlossen. Weil aber Ziffer 3 zurückgezogen wurde, werde die SPD zustimmen.

 

KTA Blume erläutert, dass dies zwar ein älterer Antrag sei, der jedoch den besonderen Fokus auf die Verbuschung lege. Wichtig sei, dass man nun gemeinsam in den Fachausschüssen in die Detailarbeit einsteige.

 

-4-

 

Beschluss:

 

Die nachstehende Resolution wird beschlossen und durch den Landrat als Katastrophenschutzbehörde dem Land zur Kenntnis gegeben:

1.              Infolge hoher Wasserstände in der Elbe kann in diesem Winterhalbjahr wie bereits im Vorjahr wieder kein Rückschnitt an dem Buschaufwuchs im Deichvorland erfolgen.

              Forderung: Der Zeitraum für die Möglichkeit von Rückschnittarbeiten muss ausgeweitet werden.

2.              r Rückschnittarbeiten im Bereich von FFH-geschützten Gebieten sind Planfeststellungsverfahren vorgegeben, die in der Kompensation an Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen gekoppelt sind.

              Forderung: Da es sich bei den Rückschnittmaßnahmen nicht um Kahlschläge, sondern lediglich um Rückschnitt oder um das Wiederherstellen des Urzustandes geht, der herrschte, als die Vorlandflächen vor der Dioxinbelastung noch intensiv beweidet und die Ufer der Elbe stetig gepflegt wurden, ist auf Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zu verzichten. Da der Buschrückschnitt nachwächst, kann von erheblichen Veränderungen nicht die Rede sein.

 

Abstimmungsergebnis: 43 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen

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