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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Anfrage von KTA Holger Niemann (fraktionslos) vom 21.08.2013 (Eingang: 09.09.2013); Bildungs- und Teilhabepaket  

Kreistag
TOP: Ö 16.3
Gremium: Kreistag Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 23.09.2013    
Zeit: 14:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Ritterakademie, Am Graalwall, 21335 Lüneburg
Zusatz: Hinweis: W-LAN ist vorhanden. Wir bitten Sie dennoch, die elektronische Aktenmappe zu packen.
2013/202 Anfrage von KTA Holger Niemann (fraktionslos) vom 21.08.2013 (Eingang: 09.09.2013);
Bildungs- und Teilhabepaket (im Stand der 1. Aktualisierung vom 24.09.2013)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Horn, AnnaAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
 
Wortprotokoll
Beschluss

LR Nahrstedt erläutert, dass die Anfrage im Einvernehmen mit dem Fragesteller und den Mitgliedern des Kreistages wegen des Umfangs des Zahlenmaterials und der Ausführungen nicht in der heutigen Kreistagssitzung beantwortet werdennne. Die Beantwortung erfolge deshalb in der Vorlage Nr. 2013/202 sowie im Protokoll und lautet wie folgt:

  1. In welcher Höhe wurden dem Landkreis 2011,2012 und 2013 Mittel zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets bereitgestellt? (bitte pro Jahr auflisten)
  2. Welche Mittel wurden 2011,2012 und 2013 welche sind im Kreishaushalt verblieben? (bitte pro Jahr auflisten) durch den Landkreis an Berechtigte ausgegeben und welche sind im Kreishaushalt verblieben?

Antwort zu 1. und 2.:

In den Jahren 2011 und 2012 war die Bereitstellung der Mittel für die Zweckausgaben der Leistungen für Bildung und Teilhabe zunächst an die Ausgabenr Unterkunft und Heizung nach dem SGB II gekoppelt (5,4%).

Im Jahr 2011 wurden Zweckausgaben in Höhe von 759.000,- € geleistet, dem gegenüber stehen 1,4 Mio. € Einnahmen. Die Auslastungsquote betrug 54,2 %.

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die vom Landkreis nicht verausgabten Mittel in Höhe von 641.000,00 € nicht dem Haushalt verfallen sind. Diese Mittel dienten der Umsetzung des Beschlusses über die außerordentliche Förderung von Krippen und Mittagsverpflegung in Grundschulen, die an die Städte und Gemeinden im Landkreis auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 20.12.2011 erfolgte.

Es wurden für das Jahr 2012 seitens des Landes Abschläge von 1,38 Mio. € geleistet. Der Landkreis Lüneburg hatte im Jahr 2012 Zweckausgaben für Bildung und Teilhabe in Höhe von 1,03 Mio. €. Damit hat der Landkreis Lüneburg rd. 75% der gezahlten Abschläge verbraucht und liegt damit in einer vom NDR durchgeführten Befragung im guten Durchschnitt.

Bezüglich dieser Erstattung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gab es durch eine Gesetzesänderung durch das Gesetz vom 27.09.2012 eine Neuregelung. Danach werden nach § 4 Abs. 2 Satz 3 Nds. AG SGB II den kommunalen Trägern die Zweckausgaben für die nach § 6b BKGG und nach § 28 SGB II genannten Leistungen erstattet. D.h., die Erstattung der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erfolgt in Höhe der  tatsächlich geleisteten Aufwendungen, somit erhält der Landkreis Lüneburg die gesamten Aufwendungen nach dem BuT 1:1 vom Land Niedersachsen erstattet. Damit die kommunalen Träger nicht ganzjährlich in Vorleistung gehen müssen, werden vom Land Abschlagszahlungen geleistet. Eine Spitzabrechnung erfolgt nachträglich im Folgejahr. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 01.01.2012! Ein Rückforderungsbescheid über die 350.000 € für das Jahr 2012 seitens des Landes liegt vor, lediglich der Vollzug ist ausgesetzt.

r das Jahr 2013 wird es somit eine 1:1 Erstattung der  Zweckausgaben geben.

Darüber hinaus werden den Landkreisen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaket für die Jahre 2011 bis 2013 Mittel für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt (2,8 % der Ausgaben der Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II). Diese betragen im Landkreis Lüneburg jährlich etwa 700.000,- €; mithin für den gesamten Zeitraum 2,1 Mio. €.

Diese Mittel konnten im Jahr 2011, da die Frage der Verwendung noch unklar war, nicht verausgabt werden. Hier gibt es den Beschluss, den Gesamtbetrag in Höhe von 2,1 Mio. € über einen Drei-Jahres-Zeitraum für die Schulsozialarbeit (Bildungs- und Integrationsbüro, Schulsozialarbeit an Grundschulen im Rahmen der Sozialraumarbeit usw.) auszugeben. Der Verwendungszeitraum wird sich nun auf den Zeitraum von Mitte 2012 bis Mitte 2104 erstrecken. Insoweit werden diese Mittel zweckendsprechend -um ein Jahr verzögert- für das Bildungs- und Integrationsbüro, die Schulsozialarbeit an den Grundschulen und den IGS sowie für zusätzliche Sozialraumarbeit ausgegeben.

 

  1. Wie setzte sich der Kreis der Berechtigten aus Empfängern von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Jahren 2011l, 2012 und 2013 zusammen?(bitte pro Jahr auflisten)

Berechtigte im Jahr 2012:

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld               -> 4.700

Sozialhilfe                                                        ->  60

Wohngeld                                                        -> 2.000

Asylbewerberleistungsgesetz                            ->  100

 

  1. Wie hat sich] die Anzahl der Berechtigten und der Inanspruchnahmen seit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets entwickelt? (bitte pro Jahr auflisten)

Die Anzahl der berechtigten Kinder und Jugendlichen hat sich seit dem Jahr 2011 bis zum Jahr 2013 dahingehend verändert, dass sowohl die Anzahl der Arbeitslosengeld II- und Sozialgeldempfänger als auch die der Wohngeldempfänger rückläufig ist. Bei den unter 3. angegebenen Daten handelt es sich um sorgfältig geschätzte Daten. Die genaue Anzahl der Berechtigten kann nicht auf das Genauste ermittelt werden.

Die Inanspruchnahme im Jahr 2012:

Kinder/Jugendliche, die Leistung in Anspruch genommen haben (ohne Mehrfachzählungen bei der Gewährung unterschiedlicher Leistungen):

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld               ->   2.750

Sozialhilfe                                                        ->      45

Wohngeld/Kinderzuschlag                            ->    920

Asylbewerberleistungsgesetz                            ->      90

 

Inanspruchnahme der Leistungen 2012 (Mehrfachleistungen je Kind/Jug. möglich)   

 

SBGII

WoG/KiZ

SGB XII

AsylblG

Schul-/Kitaausflüge und (Mehrtägige)Klassen-/Kitafahrten:             

1.055

536

21

22

Schulbedarfspauschale:

2.532

886

40

78

Schülerbeförderung:

46

26

0

0

Lernförderung:

63

14

0

6

Gemeinschaftliches Mittagessen:

371

238

27

56

Teilhabeleistungen:

397

516

12

5

Gesamt:

4.464

2.216

100

167

 

r das Jahr 2011 können keine validen Zahlen gemeldet werden, da bis zum 31.10.2011 die Sachbearbeitung sowohl im Jobcenter Lüneburg und bei der Hansestadt Lüneburg als auch beim Landkreis Lüneburg erfolgte und statistische Werte nicht erhoben wurden.

r das Jahr 2013 können noch keine abschließenden Zahlen ermittelt werden. Zusammenfassend lässt sich aber für das Jahr 2013 berichten, dass 3.500 Schüler und Sclerinnen aus dem Landkreis Lüneburg (inkl. Hansestadt) in den ersten 6 Monaten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten. Hinzu kommen etwa 250 Kinder in Krippe und Kindergarten, die z.B. einen Zuschuss zum Mittagessen, Tagesausflüge und Teilhabe in Anspruch genommen haben. Das Bildungs- und Teilhabe-Büro des Landkreises Lüneburg bewilligt jeden Monat zwischen 750 und 800 Leistungen, wobei hier der Zuschuss zum Mittagessen mit Abstand am häufigsten nachgefragt wird. Die Inanspruchnahme im Landkreis Lüneburg ist daher sehr zufriedenstellend.

 

  1. Wofür wurden die bereitgestellten Mittel genutzt; Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen, Vereinsbeitrage? (bitte Aufstellung nach Jahren und Leistungen, in Prozent und absoluten Zahlen)

Ausgaben im Jahr 2012 in €

 

SGB II

WoG/KiZ

SGB XII

AsylbLG

Schul-/Kitaausflüge

2.575,40

3.058,00

70,00

532,18

(Mehrtägige)Klassen-/Kitafahrten:

136,871,80

52.830,00

1.200,00

1.636,00

Schulbedarfspauschale:

240.874,00

80.000,00

2.680,00

7.760,00

Schülerbeförderung:

13.661,57

5.940,00

0,00

0,00

Lernförderung:

69.512,89

12.638,00

0,00

1.840,00

Gemeinschaftliches Mittagessen:

174.214,75

171.506,00

2.456,00

3.966,50

Teilhabeleistungen:

 

34.843,03

36.538,00

514,00

257,00

 

Ausgaben 01-06/2013 in €

 

 

SGB II

 

WoG/KiZ

 

SGB XII

 

AsylbLG

Schul-/Kitaausflüge

1.343,19

39,53

30,00

90,00

(Mehrtägige)Klassen-/Kitafahrten:

108.358,19

42.891,97

1.356,00

1.768,00

Schulbedarfspauschale:

76.034,77

19.510,00

840,00

2.920,00

Schülerbeförderung:

6.735,50

2.908,80

0,00

0,00

Lernförderung:

59.280,00

21.086,33

480,00

1.812,00

Gemeinschaftliches Mittagessen:

96.674,58

44.707,05

1211,84

759,40

Teilhabeleistungen:

21.012,30

16.649,39

347,48

120,00

 

*SGB II                            =Arbeitslosengeld II u. Sozialgeld

WoG/KiZ              = Wohngeld und Kinderzuschlag

SGB XII              = Sozialhilfe

AsylbLG              = Asylbewerberleistungsgesetz

 

  1. Wie hat sich die Bearbeitungszeit in der Verwaltung entwickelt, wie viele Mitarbeiter sind zuständig und mussten neue Mitarbeiten zur Bearbeitung herangezogen oder eingestellt werden?

Nachdem zunächst aufgrund des kurzfristigen Inkrafttretens der gesetzlichen Regelungen große Bearbeitungsrückstände Mitte des Jahres 2011 entstanden sind, konnten diese kurz nach der Einrichtung eines zentralen BuT-Büros bis Anfang 2012 abgearbeitet werden. Seither besteht eine grundsätzliche Bearbeitungszeit von 1 Woche.

Anfangs bearbeiteten zwei Mitarbeiterinnen im Jobcenter Lüneburg, eine Sachbearbeiterin bei der Hansestadt Lüneburg und ein Mitarbeiter beim Landkreis Lüneburg die Anträge. Seit dem 01.11.2011 sind vier Mitarbeiterinnen zentral im Bildungs- und Teilhabebüro tätig, die für die Bearbeitung der Leistungsanträge zuständig sind.

 

  1. Liegt die Zuständigkeit im Landkreis zentral bei einer Stelle oder sind mehrere Teile der Verwaltung eingebunden?

Es werden die Anträge für Wohngeld-, Arbeitslosengeld II-, Sozialgeld und Kinderzuschlagsempfänger zentral im Bildungs- und Teilhabebüro (97%) bearbeitet. Lediglich die Anträge für Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG werden direkt vom persönlichen Sachbearbeiter bearbeitet, u. a. deshalb, weil hierfür andere Rechtsgrundlagen bestehen.

 

  1. Welche Anstrengungen hat die Verwaltung unternommen, um die Verfahren zu vereinheitlichen, zu entbürokratisieren und um den Berechtigten schneller zu helfen?

Es gibt für alle Leistungen einen gemeinsamen einseitigen Antrag, auf dem die entsprechenden Leistungen lediglich angekreuzt werden müssen.

Die Bearbeitungszeit ist wie o.a. kurz und in Eilfällen wird unverzüglich entschieden soweit alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

 

 

  1. Wie wird/wurde kontrolliert, dass im Kreishaushalt verbleibende Mittel aus den Zuschüssen für das Bildungs- und Teilhabepaket auch für Aktivitäten im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets genutzt werden?

In diesem Zusammenhang ist auf die Antwort zu 1. zu verweisen. Im Jahr 2011 erfolgte eine außerordentliche Förderung von Krippen und Mittagsverpflegung in Grundschulen und ab dem Jahr 2012 erfolgt eine 1:1 Erstattung der Zweckausgaben!

 

  1. Wurden Ideen der Vereine und Leistungsanbieter aufgegriffen, die Verfahren zu vereinfachen, wie in anderen Landkreisen geschehen? Beispielsweise durch den einfachen Nachweis des Erhalts von Transferleistungcn, um im Verein Mitglied werden zu können oder durch sog. Bildungs-Karten?

Ideen von Vereinen, anderen Leistungsanbietern und insbesondere von Schulen werden aufgegriffen. Insbesondere bei der Abrechnung der Kosten für den gemeinsamen Mittagstisch bestehen bei den Schulen unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten. Hier wird vom BuT-Büro auf diese vielfältigen Abrechnungsarten eingegangen.

 

  1. Unter welchen Bedingungen wird im Landkreis die Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Nachhilfeunterricht gewährt? (Was müssen Eltern und Lehrer nachweisen? Müssen die Leistungen des Kindes so schlecht sein, dass es droht sitzen zu bleiben?)

Hier gibt es seitens des Niedersächsischen Kultusministeriums grundsätzlich Vorgaben. Anhand des von der Schule auszufüllenden vom Ministerium verbindlich vorgeschriebenen Vordrucks über die Notwendigkeit von Lernförderung, wird die Entscheidung vom BuT-Büro getroffen. U.a. muss hier der/die Klassenlehrer/in Angaben machen, ob das Erreichen der wesentlichen Lernziele gefährdet ist.

 

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