Vorlage - 2013/202
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Anlagen: | |||||
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1 | Originalanfrage (98 KB) |
Sachlage:
Zur Beantwortung in der Kreistagssitzung am 23. September 2013 hat der Kreistagsabgeordnete Holger Niemann (fraktionslos) die als Anlage beigefügte Anfrage gestellt.
Aktualisierte Sachlage vom 24.09.2013
Die Anfrage wurde im Einvernehmen mit dem Fragesteller und den Mitgliedern des Kreistages wegen des Umfangs des Zahlenmaterials und der Ausführungen nicht in der Kreistagssitzung am 23. September 2013 beantwortet. Die Antwort lautet wie folgt:
Zu 1. und 2.:
In den Jahren 2011 und 2012 war die Bereitstellung der Mittel für die Zweckausgaben der Leistungen für Bildung und Teilhabe zunächst an die Ausgaben für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II gekoppelt (5,4%).
Im Jahr 2011 wurden Zweckausgaben in Höhe von 759.000,- € geleistet, dem gegenüber stehen 1,4 Mio. € Einnahmen. Die Auslastungsquote betrug 54,2 %.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die vom Landkreis nicht verausgabten Mittel in Höhe von 641.000,00 € nicht dem Haushalt verfallen sind. Diese Mittel dienten der Umsetzung des Beschlusses über die außerordentliche Förderung von Krippen und Mittagsverpflegung in Grundschulen, die an die Städte und Gemeinden im Landkreis auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 20.12.2011 erfolgte.
Es wurden für das Jahr 2012 seitens des Landes Abschläge von 1,38 Mio. € geleistet. Der Landkreis Lüneburg hatte im Jahr 2012 Zweckausgaben für Bildung und Teilhabe in Höhe von 1,03 Mio. €. Damit hat der Landkreis Lüneburg rd. 75% der gezahlten Abschläge verbraucht und liegt damit in einer vom NDR durchgeführten Befragung im guten Durchschnitt..
Bezüglich dieser Erstattung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gab es durch eine Gesetzesänderung durch das Gesetz vom 27.09.2012 eine Neuregelung. Danach werden nach § 4 Abs. 2 Satz 3 Nds. AG SGB II den kommunalen Trägern die Zweckausgaben für die nach § 6b BKGG und nach § 28 SGB II genannten Leistungen erstattet. D.h., die Erstattung der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erfolgt in Höhe der tatsächlich geleisteten Aufwendungen, somit erhält der Landkreis Lüneburg die gesamten Aufwendungen nach dem BuT 1:1 vom Land Niedersachsen erstattet. Damit die kommunalen Träger nicht ganzjährlich in Vorleistung gehen müssen, werden vom Land Abschlagszahlungen geleistet. Eine Spitzabrechnung erfolgt nachträglich im Folgejahr. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 01.01.2012! Ein Rückforderungsbescheid über die 350.000 € für das Jahr 2012 seitens des Landes liegt vor, lediglich der Vollzug ist ausgesetzt.
Für das Jahr 2013 wird es somit eine 1:1 Erstattung der Zweckausgaben geben.
Darüber hinaus werden den Landkreisen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaket für die Jahre 2011 bis 2013 Mittel für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt (2,8 % der Ausgaben der Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II). Diese betragen im Landkreis Lüneburg jährlich etwa 700.000,- €; mithin für den gesamten Zeitraum 2,1 Mio. €.
Diese Mittel konnten im Jahr 2011, da die Frage der Verwendung noch unklar war, nicht verausgabt werden. Hier gibt es den Beschluss, den Gesamtbetrag in Höhe von 2,1 Mio. € über einen Drei-Jahres-Zeitraum für die Schulsozialarbeit (Bildungs- und Integrationsbüro, Schulsozialarbeit an Grundschulen im Rahmen der Sozialraumarbeit usw.) auszugeben. Der Verwendungszeitraum wird sich nun auf den Zeitraum von Mitte 2012 bis Mitte 2104 erstrecken. Insoweit werden diese Mittel zweckendsprechend -um ein Jahr verzögert- für das Bildungs- und Integrationsbüro, die Schulsozialarbeit an den Grundschulen und den IGS sowie für zusätzliche Sozialraumarbeit ausgegeben.
Berechtigte im Jahr 2012:
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld -> 4.700
Sozialhilfe -> 60
Wohngeld -> 2.000
Asylbewerberleistungsgesetz -> 100
Die Anzahl der berechtigten Kinder und Jugendlichen hat sich seit dem Jahr 2011 bis zum Jahr 2013 dahingehend verändert, dass sowohl die Anzahl der Arbeitslosengeld II- und Sozialgeldempfänger als auch die der Wohngeldempfänger rückläufig ist. Bei den unter 3. angegebenen Daten handelt es sich um sorgfältig geschätzte Daten. Die genaue Anzahl der Berechtigten kann nicht auf das Genauste ermittelt werden.
Die Inanspruchnahme im Jahr 2012:
Kinder/Jugendliche, die Leistung in Anspruch genommen haben (ohne Mehrfachzählungen bei der Gewährung unterschiedlicher Leistungen):
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld -> 2.750
Sozialhilfe -> 45
Wohngeld/Kinderzuschlag -> 920
Asylbewerberleistungsgesetz -> 90
Inanspruchnahme der Leistungen 2012 SGB II WoG/KiZ SGB XII AsylbLG
(Mehrfachleistungen je Kind/Jug. möglich)
Schul-/Kitaausflüge und
(Mehrtägige)Klassen-/Kitafahrten: 1.055 536 21 22
Schulbedarfspauschale: 2.532 886 40 78
Schülerbeförderung: 46 26 0 0
Lernförderung: 63 14 0 6
Gemeinschaftliches Mittagessen: 371 238 27 56
Teilhabeleistungen: 397 516 12 5
Gesamt 4.464 2.216 100 167
Für das Jahr 2011 können keine validen Zahlen gemeldet werden, da bis zum 31.10.2011 die Sachbearbeitung sowohl im Jobcenter Lüneburg und bei der Hansestadt Lüneburg als auch beim Landkreis Lüneburg erfolgte und statistische Werte nicht erhoben wurden.
Für das Jahr 2013 können noch keine abschließenden Zahlen ermittelt werden. Zusammenfassend lässt sich aber für das Jahr 2013 berichten, dass 3.500 Schüler und Schülerinnen aus dem Landkreis Lüneburg (inkl. Hansestadt) in den ersten 6 Monaten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten. Hinzu kommen etwa 250 Kinder in Krippe und Kindergarten, die z.B. einen Zuschuss zum Mittagessen, Tagesausflüge und Teilhabe in Anspruch genommen haben. Das Bildungs- und Teilhabe-Büro des Landkreises Lüneburg bewilligt jeden Monat zwischen 750 und 800 Leistungen, wobei hier der Zuschuss zum Mittagessen mit Abstand am häufigsten nachgefragt wird. Die Inanspruchnahme im Landkreis Lüneburg ist daher sehr zufriedenstellend.
Ausgaben im Jahr 2012 in € SGB II* WoG/KiZ SGB XII AsylbLG
Schul-/Kitaausflüge: 2.575,40 3.058,00 70,00 532,18
(Mehrtägige)Klassen-/Kitafahrten: 136.871,80 52.830,00 1.200,00 1.636,00
Schulbedarfspauschale: 240.874,00 80.000,00 2.680,00 7.760,00
Schülerbeförderung: 13.661,57 5.940,00 0,00 0,00
Lernförderung: 69.512,89 12.638,00 0,00 1.840,00
Gemeinschaftliches Mittagessen: 174.214,75 171.506,00 2.456,00 3.966,50
Teilhabeleistungen: 34.843,03 36.538,00 514,00 257,00
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Ausgaben 01-06/2013 in € SGB II * WoG/KiZ SGB XII AsylbLG
Schul-/Kitaausflüge: 1.343,19 39,53 30,00 90,00
(Mehrtägige)Klassen-/Kitafahrten: 108.358,19 42.891,97 1.356,00 1.768,00
Schulbedarfspauschale: 76.034,77 19.510,00 840,00 2.920,00
Schülerbeförderung: 6.735,50 2.908,80 0,00 0,00
Lernförderung: 59.280,00 21.086,33 480,00 1.812,00
Gemeinschaftliches Mittagessen: 96.674,58 44.707,05 1211,84 759,40
Teilhabeleistungen: 21.012,30 16.649,39 347,48 120,00
*SGB II =Arbeitslosengeld II u. Sozialgeld
WoG/KiZ = Wohngeld und Kinderzuschlag
SGB XII = Sozialhilfe
AsylbLG = Asylbewerberleistungsgesetz
Nachdem zunächst aufgrund des kurzfristigen Inkrafttretens der gesetzlichen Regelungen große Bearbeitungsrückstände Mitte des Jahres 2011 entstanden sind, konnten diese kurz nach der Einrichtung eines zentralen BuT-Büros bis Anfang 2012 abgearbeitet werden. Seither besteht eine grundsätzliche Bearbeitungszeit von 1 Woche.
Anfangs bearbeiteten zwei Mitarbeiterinnen im Jobcenter Lüneburg, eine Sachbearbeiterin bei der Hansestadt Lüneburg und ein Mitarbeiter beim Landkreis Lüneburg die Anträge. Seit dem 01.11.2011 sind vier Mitarbeiterinnen zentral im Bildungs- und Teilhabebüro tätig, die für die Bearbeitung der Leistungsanträge zuständig sind.
Es werden die Anträge für Wohngeld-, Arbeitslosengeld II-, Sozialgeld und Kinderzuschlagsempfänger zentral im Bildungs- und Teilhabebüro (97%) bearbeitet. Lediglich die Anträge für Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG werden direkt vom persönlichen Sachbearbeiter bearbeitet, u. a. deshalb, weil hierfür andere Rechtsgrundlagen bestehen.
Es gibt für alle Leistungen einen gemeinsamen einseitigen Antrag, auf dem die entsprechenden Leistungen lediglich angekreuzt werden müssen.
Die Bearbeitungszeit ist wie o.a. kurz und in Eilfällen wird unverzüglich entschieden soweit alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
In diesem Zusammenhang ist auf die Antwort zu 1. zu verweisen. Im Jahr 2011 erfolgte eine außerordentliche Förderung von Krippen und Mittagsverpflegung in Grundschulen und ab dem Jahr 2012 erfolgt eine 1:1 Erstattung der Zweckausgaben!
Ideen von Vereinen, anderen Leistungsanbietern und insbesondere von Schulen werden aufgegriffen. Insbesondere bei der Abrechnung der Kosten für den gemeinsamen Mittagstisch bestehen bei den Schulen unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten. Hier wird vom BuT-Büro auf diese vielfältigen Abrechnungsarten eingegangen.
Hier gibt es seitens des Niedersächsischen Kultusministeriums grundsätzlich Vorgaben. Anhand des von der Schule auszufüllenden vom Ministerium verbindlich vorgeschriebenen Vordrucks über die Notwendigkeit von Lernförderung, wird die Entscheidung vom BuT-Büro getroffen. U.a. muss hier der/die Klassenlehrer/in Angaben machen, ob das Erreichen der wesentlichen Lernziele gefährdet ist.