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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Auszug - Beteiligungsrichtlinie der Hansestadt Lüneburg  

Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.04.2013    
Zeit: 15:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus (Huldigungssaal)
Ort: Rathaus (Huldigungssaal), Am Ochsenmarkt, 21335 Lüneburg
Zusatz: Die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 werden in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen der Hansestadt Lüneburg durchgeführt. Wir möchten Sie bitten Ihre Notebooks vollständig aufgeladen zur Sitzung mitzubringen, da keine ausreichende Stromversorgung zur Verfügung steht. WLAN ist vorhanden. Bitte packen Sie dennoch vorsorglich Ihre Aktenmappe.
2013/061 Beteiligungsrichtlinie der Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, BjörnAktenzeichen:10 20 44 00
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Diskussionsverlauf:

 

Vorsitzender Dr. Bonin erläutert die Sitzungsvorlage.

 

KTA Stilke bittet um eine Anpassung der Beschlussformulierung. Die Bezeichnung „Verwaltungsräte“ sollte erweitert werden auf „Aufsichtsräte/Verwaltungsräte“.

 

Anmerkung der Verwaltung im Rahmen der Protokollerstellung:

§ 138 Abs. 1 NKomVG sieht ein Weisungsrecht lediglich für Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung oder einem entsprechenden Organ, z.B. Verwaltungsrat einer kommunalen Anstalt, vor. Für Aufsichtsratsmitglieder besteht hingegen grundsätzlich Weisungsfreiheit.

 

Beschluss:

Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in den Gesellschafterversammlungen der Theater Lüneburg GmbH und der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft mbH sowie im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR werden angewiesen, dem Public Corporate Governance Kodex einschließlich Beteiligungsrichtlinie der Hansestadt zuzustimmen. Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass eine Gleichbehandlung beider Gesellschafter, insbesondere in Bezug auf die Informationspflichten der Gesellschaften, erfolgt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 8: Präsentation Beteiligungsrichtlinie (205 KB)      

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