Auszug - Beteiligungsrichtlinie der Hansestadt Lüneburg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Vorsitzender Dr. Bonin erläutert die Sitzungsvorlage.
KTA Stilke bittet um eine Anpassung der Beschlussformulierung. Die Bezeichnung „Verwaltungsräte“ sollte erweitert werden auf „Aufsichtsräte/Verwaltungsräte“.
Anmerkung der Verwaltung im Rahmen der Protokollerstellung:
§ 138 Abs. 1 NKomVG sieht ein Weisungsrecht lediglich für Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung oder einem entsprechenden Organ, z.B. Verwaltungsrat einer kommunalen Anstalt, vor. Für Aufsichtsratsmitglieder besteht hingegen grundsätzlich Weisungsfreiheit.
Beschluss:
Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in den Gesellschafterversammlungen der Theater Lüneburg GmbH und der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft mbH sowie im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR werden angewiesen, dem Public Corporate Governance Kodex einschließlich Beteiligungsrichtlinie der Hansestadt zuzustimmen. Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass eine Gleichbehandlung beider Gesellschafter, insbesondere in Bezug auf die Informationspflichten der Gesellschaften, erfolgt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zu TOP 8: Präsentation Beteiligungsrichtlinie (205 KB) |