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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/061  

Betreff: Beteiligungsrichtlinie der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, BjörnAktenzeichen:10 20 44 00
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
10.04.2013 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
15.04.2013    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 Beteiligungsrichtlinie  
Anlage 2 Übersicht  

 

Anlage/n:

Beteiligungsrichtlinie

Übersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Beteiligungsrichtlinie (592 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Übersicht (147 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in den Gesellschafterversammlungen der Theater Lüneburg GmbH und der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft mbH sowie im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR werden angewiesen, dem Public Corporate Governance Kodex einschließlich Beteiligungsrichtlinie der Hansestadt zuzustimmen. Die Zustimmung erfolgt unter der Maßgabe, dass eine Gleichbehandlung beider Gesellschafter, insbesondere in Bezug auf die Informationspflichten der Gesellschaften, erfolgt.

 

 

Sachlage:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 19.07.2012 Grundsätze der Unternehmensführung, den sogenannten Public Corporate Governance Kodex (PCGK), für die städtischen Beteiligungsgesellschaften beschlossen (Anlage 1). Diese Beteiligungsrichtlinie beinhaltet Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei der Leitung, Steuerung und Überwachung von Beteiligungsunternehmen. Sie wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlungen oder entsprechenden Organen der städtischen Beteiligungsgesellschaften verbindlich.

 

Da die Regelungen auch für die gemeinsamen Gesellschaften von Landkreis und Hansestadt Lüneburg (GfA Lüneburg gkAöR, Theater Lüneburg GmbH, Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft mbH) gelten sollen, wurde der Landkreis vor Beschlussfassung durch den Rat in das Aufstellungsverfahren eingebunden. Änderungsvorschläge des Landkreises hat die Hansestadt berücksichtigt.

 

 

 

 

Das Regelwerk gliedert sich in zwei Teile:

 

Teil A:               Public Corporate Governance Kodex (PCGK)

Der PCGK beinhaltet Anforderungen an die Organe der Beteiligungsgesellschaften einschließlich Standards für eine effiziente Zusammenarbeit aller Beteiligten, Vorgaben zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz.

 

Teil B:               Beteiligungsrichtlinie

Die Beteiligungsrichtlinie stellt die Aufgaben des Beteiligungsmanagements dar und regelt das Zusammenwirken von Beteiligungsmanagement und -unternehmen einschließlich der Berichtspflichten der Unternehmen.

 

Die wesentlichen Inhalte ergeben sich aus der Übersicht lt. Anlage 2.

 

Die Verwaltung beabsichtigt nicht, einen vergleichbaren Kodex für die Beteiligungsunternehmen des Landkreises aufzulegen. Es wird jedoch eine Gleichbehandlung beider Gesellschafter, insbesondere in Bezug auf die Informationspflichten der Gesellschaften nach Teil B der Richtlinie, erwartet.

 

 

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