Auszug - Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Diskussionsverlauf:
Einleitend berichtet Herr Ratzeburg, dass eine Berichterstattung über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehen sei und keine Ausführungen zur Schulsozialarbeit, die über die Bundeserstattung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets finanziert werden solle. Dies sei Gegenstand der Beratungen in anderen Ausschüssen.
Herr Ratzeburg erläutert die einzelnen Leistungsarten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket und berichtet, dass von ca. 6.800 potenziell anspruchsberechtigten Kindern 4.100 Kinder bereits Leistungen in Anspruch genommen haben. Am meisten werde der persönliche Schulbedarf von den Anspruchsberechtigten geltend gemacht, wobei dieser Schulbedarf für die SGB II- und SGB XII-Leistungsbezieher ohne Antrag ausgezahlt werde. Ansonsten sei Mittagsverpflegung die Leistungsart, die am häufigsten in Anspruch genommen werde, gefolgt von der Leistung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Vereinsbeiträge, Musikunterricht und Ähnliches) und den Schulausflügen / Klassenfahrten.
Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.