Vorlage - 2012/021
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Sachlage:
Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme sind die Leistungen zur Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit – diese Leistungen können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören:
- Mehraufwendungen für Mittagessen für Kinder in Schulen, Kitas, oder Horte
- Ergänzende angemessene Lernförderung
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule ihres gewählten Bildungsgangs (ab Sekundarstufe II)
- Schulbedarfspauschale (für z.B. Stifte, Hefte oder Schulranzen) von 70,- € am 01.08. und 30,- € am 01.02. des Jahres
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, d. h., z. B. Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Gebühren für die Musikschule.
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets sind im Landkreis Lüneburg insgesamt ca. 6.800 Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder antragsberechtigt. Davon haben zum jetzigen Zeitpunkt in etwa 4.100 und damit 60% der leistungsberechtigten Personen einen Antrag auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt.
Diese gute Quote ist darauf zurückzuführen, dass die Verwaltung an alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis Lüneburg über die Schulen selbst erstellte Merkblätter zu Informationen verteilt hat. Hierzu wurden über 25.000 Merkblätter an die Schulen ausgegeben. Darüber hinaus wurden diese Informationen in den Kindertageseinrichtungen und Kindergärten verteilt. Ferner gab es eine Informationsveranstaltung zu der alle Schulen eingeladen wurden. Auch wurde regelmäßig in der örtlichen Presse und im Internet über die Leistungen des Bildungspakets informiert.
Zunächst erfolgte die Antragsbearbeitung noch getrennt im Jobcenter, bei der Hansestadt Lüneburg und beim Landkreis Lüneburg. Am 14.11.2011 erfolgte eine Rückübertragung dieser Aufgabe zum Landkreis, so dass die Beratung und Antragsbearbeitung in einem gesonderten Bildungs- und Teilhabebüro in der Bahnhofstraße 7 am Bahnhof Lüneburg erfolgt.
Derzeit ist die Antragsbearbeitung im Bildungs- und Teilhabebüro auf dem Laufenden.